Behördenwahnsinn...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Dogcoach
Beiträge: 8
Registriert: 06.10.2006 15:11
Wohnort: 21073 Hamburg

Behördenwahnsinn...

Beitrag von Dogcoach »

Hallo,
meine Tochter möchte gerne mit dem Vater des gemeinsamen Sohnes zusammenziehen(und umgekehrt auch).
Sie (20 J.) lebt in einer 50 qm² großen Wohnung, bezieht Hartz 4; er (20 J.), Schüler, ist bei seinem Vater gemeldet, lebt aber seit Geburt des Kindes bei meiner Tochter (und auf ihre Kosten).
Ein Antrag auf Bezug einer gemeinsamen Wohnung, die auch auf 3 Pers.
zugeschnitten ist, wurde mit der Begründung abgewiesen, der Kindesvater könne bei seinem Vater wohnen bleiben, denn es bestünden keine zwingenden Gründe eines Auszuges(?) - außerdem könne der Kindesvater seinen Sohn täglich besuchen...! :shock:
Ist das nun Wahnsinn oder kann man gegen diese Entscheidung angehen?

LG

dogcoach
Zuerst verließ sie ihr Glück, und dann kam Ünglück dazu...
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

:x Hallo Dogcoach, nenn es Wahnsinn. Also echt!
Gast

Beitrag von Gast »

Klage einreichen, wenn das schon ein Widerspruchsbescheid war. :shock:
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Ich würde das Jugendamt einschalten

Beitrag von moselkerl »

Wenn eine junge Familie, Vater, Mutter, Kind gemeinsam wohnen wollen, kann man das zum Wohl des Kindes wohl kaum ablehnen. Ich würde andere Stellen einschalten und nicht aufgeben.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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