meine Tochter möchte gerne mit dem Vater des gemeinsamen Sohnes zusammenziehen(und umgekehrt auch).
Sie (20 J.) lebt in einer 50 qm² großen Wohnung, bezieht Hartz 4; er (20 J.), Schüler, ist bei seinem Vater gemeldet, lebt aber seit Geburt des Kindes bei meiner Tochter (und auf ihre Kosten).
Ein Antrag auf Bezug einer gemeinsamen Wohnung, die auch auf 3 Pers.
zugeschnitten ist, wurde mit der Begründung abgewiesen, der Kindesvater könne bei seinem Vater wohnen bleiben, denn es bestünden keine zwingenden Gründe eines Auszuges(?) - außerdem könne der Kindesvater seinen Sohn täglich besuchen...!
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Ist das nun Wahnsinn oder kann man gegen diese Entscheidung angehen?
LG
dogcoach