Arbeit + geringfügige Beschäftigung + Einstiegsgeld?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Arbeit + geringfügige Beschäftigung + Einstiegsgeld?
Hallo,
hab das Glück das ich Freitag wieder Arbeit habe. Da es nicht all so viel ist, werde ich wieder Einstiegsgeld beantragen. Meine Frage. Wenn ich Einkommen habe, schätze mal werde raus 750 Euro haben + Einstiegsgeld 150 Euro, kann ich da auch eine geringfügige Beschäftigung für 100 Euro machen, oder wird da automatisch mein Einstiegsgeld weniger? Sonst kann ich mir ja den 100 Euro Job sparen.
hab das Glück das ich Freitag wieder Arbeit habe. Da es nicht all so viel ist, werde ich wieder Einstiegsgeld beantragen. Meine Frage. Wenn ich Einkommen habe, schätze mal werde raus 750 Euro haben + Einstiegsgeld 150 Euro, kann ich da auch eine geringfügige Beschäftigung für 100 Euro machen, oder wird da automatisch mein Einstiegsgeld weniger? Sonst kann ich mir ja den 100 Euro Job sparen.
Hallo
Habe zum Thema folgendes gefunden:
Hinzuverdienst zu Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld
Gruss
Habe zum Thema folgendes gefunden:
Hinzuverdienst zu Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Kurz gesagt.:
Das Einstiegsgeld soll Arbeitslosengeld II-Bezieher auf dem Weg in die Selbstständigkeit finanziell unterstützen. Dieses kannst Due nach § 29 SGB II erhalten, über die Höhe und die Dauer entscheidet der zuständige Fallmanager.
Das Einstiegsgeld soll Arbeitslosengeld II-Bezieher auf dem Weg in die Selbstständigkeit finanziell unterstützen. Dieses kannst Due nach § 29 SGB II erhalten, über die Höhe und die Dauer entscheidet der zuständige Fallmanager.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo Silvia !
Anspruch haben nur erwerbsfähige Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), davon werden die Langzeitarbeitslosen ausgenommen. Als erwerbsfähig gelten Antragsteller, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Zudem muss eine Hilfebedürftigkeit vorliegen, die voraussetzt, dass man den Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann.
Als berufliche Tätigkeit wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anerkannt, die mindestens 15 Wochenstunden umfasst und mit niedrigem Entgelt vergütet wird (ca. 1200 € monatliches Einkommen).
Handelt es sich um die Aufnahme einer selbständigen Arbeit, so muss sie den Charakter einer hauptberuflichen Tätigkeit erfüllen. Beim Zuschuss für eine selbständige Tätigkeit wird zwar kein eine Tragfähigkeitskontrolle notwendig, dennoch wird von manchen Stellen bei Antragstellung und während der Förderungsdauer eine Umsatz- bzw. Rentabilitätsvorschau verlangt, um die Zahlung nur bei Aussicht auf Erfolg der selbständige Tätigkeit zu gewährleisten. Zudem muss der Antragsteller über die Eignung als Unternehmer verfügen.
Wird nun das Einstiegsgeld gewährt, so erhält man es zusätzlich zum Arbeitslosengeld II als Zuschuss um die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Dies bedeutet, dass es nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Anspruch haben nur erwerbsfähige Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), davon werden die Langzeitarbeitslosen ausgenommen. Als erwerbsfähig gelten Antragsteller, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Zudem muss eine Hilfebedürftigkeit vorliegen, die voraussetzt, dass man den Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann.
Als berufliche Tätigkeit wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anerkannt, die mindestens 15 Wochenstunden umfasst und mit niedrigem Entgelt vergütet wird (ca. 1200 € monatliches Einkommen).
Handelt es sich um die Aufnahme einer selbständigen Arbeit, so muss sie den Charakter einer hauptberuflichen Tätigkeit erfüllen. Beim Zuschuss für eine selbständige Tätigkeit wird zwar kein eine Tragfähigkeitskontrolle notwendig, dennoch wird von manchen Stellen bei Antragstellung und während der Förderungsdauer eine Umsatz- bzw. Rentabilitätsvorschau verlangt, um die Zahlung nur bei Aussicht auf Erfolg der selbständige Tätigkeit zu gewährleisten. Zudem muss der Antragsteller über die Eignung als Unternehmer verfügen.
Wird nun das Einstiegsgeld gewährt, so erhält man es zusätzlich zum Arbeitslosengeld II als Zuschuss um die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Dies bedeutet, dass es nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Bei Fragen, einfach sagen 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Na ja !
Ich kenne jetzt zum Beispiel nur das " Hamburger Modell" und da bekommt man einen Zuschuss von 125 Euro pro Monat ( Teilzeitjob bis 30 Stunden wenn ich nicht irre...) und der Arbeitgeber auch. Bei mehr Stunden sind es 250 Euro pro Monat und dieses Geld wird nicht auf ALGII angerechnet und wird höchstens 10 Monate gewährt! So meine Info.
Aber das Einstiegsgeld ist anscheinend was ganz anderes...
LG
Silvia
Ich kenne jetzt zum Beispiel nur das " Hamburger Modell" und da bekommt man einen Zuschuss von 125 Euro pro Monat ( Teilzeitjob bis 30 Stunden wenn ich nicht irre...) und der Arbeitgeber auch. Bei mehr Stunden sind es 250 Euro pro Monat und dieses Geld wird nicht auf ALGII angerechnet und wird höchstens 10 Monate gewährt! So meine Info.
Aber das Einstiegsgeld ist anscheinend was ganz anderes...
LG
Silvia
Ja, das sind 2 verschiedene Paar Schuhe...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
