Hallo zusammen,
wollte mal gerne wissen wie denn so der Gesetzesstand ist, wenn ich als Arbeitnehmer mit festem Einkommen mit meiner Freundin zusammen ziehen möchte.
Ich --- Berufstätig
Freundin --- Alg II Empfängerin
Geht das ??? oder wird mein Geld mit angerechnet ???
Wäre nett wenn ihr mit Rat beiseite stehen könnt.
Danke !
(Whg.) Arbeitnehmer + Freundin (Alg II) ????
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Nichts Da
Wenn ihr ein Jahr zusammenlebt werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen und alles Einkommen angerechnet.
Steht in §7 (3) und (3a) SGB II, wobei es bei der Einstehensgemeinschaft nicht darauf ankommt das die Unterpunkte 1-4 bei 3a nur zusammengesehen gelten, jeder Punkt einzeln zählt da auch.
Gruss
Wenn ihr ein Jahr zusammenlebt werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen und alles Einkommen angerechnet.
Steht in §7 (3) und (3a) SGB II, wobei es bei der Einstehensgemeinschaft nicht darauf ankommt das die Unterpunkte 1-4 bei 3a nur zusammengesehen gelten, jeder Punkt einzeln zählt da auch.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.