Er ist U25 und würden gerne zusammen ziehen,geht das?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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buba
Beiträge: 2
Registriert: 08.05.2007 22:26

Er ist U25 und würden gerne zusammen ziehen,geht das?

Beitrag von buba »

Hallo zusammen!

Ich habe folgende frage:

Ich bin Alleinerziehend und beziehe ALG 2!
Mein Freund ist 23 Jahre alt und wohnt beim Vater und wir würden gerne zusammen ziehen da ich andauernd Kontrollen habe... und langsam nervt das,warum auch immer sie Kontrollieren!
Mein Freund bekommt 400 €!
Da er ja noch keine 25 Jahre ist wollte ich als erstes wissen ob er überhaupt zu mir ziehen darf,Arbeiten tut er ja...
und zum zweiten:ob ich überhaupt dann noch ansprüche habe und wieviel ungefähr...?!
Bekomme jetzt 742 € wovon ich alles dann bezahle...

Habe eine 3 Zi. Wohnung 73q aber muss drauf zahlen da sie für 2 Personen zu groß ist!

Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte,will endlich ruhe von den Kontrollen haben!

LG buba
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo buba
Wenn der Freund kein Alg2 bezieht braucht er keinen wegen Genehmigung zum Zusammenziehen fragen.
Sein Einkommen wird angerechnet wenn ihr eine Einstehensgemeinschaft bildet, siehe §7 SGBII.
Welche Ansprüche in etwa noch bleiben kannst Du mit einem der Rechner hier im Forum unter Ankündigungen/Wichtiges mal ausrechnen.
Der Alleinerziehendenzuschlag fällt dann übrigens weg.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
buba
Beiträge: 2
Registriert: 08.05.2007 22:26

Beitrag von buba »

Hallo,

erstmal Danke für die schnelle Antwort!
Also wenn er kein ALG 2 jetzt hat kann er jederzeit zu mir ziehen?Super,ein Problem weniger!
Gild das nur für ALG 2 oder auch für ALG1?

Man hat mir gesagt das es sein kann da er noch keine 25 Jahre ist das er keinen zuschuss bekommt...stimmt das?

Da das Amt ja weiß das ich einen Freund habe kommt da denke ich nicht betracht ihn als WG anzumelden,richtig?

Also müssten wir uns als BG anmelden...?

Kenne mich da nicht so aus,sorry!

LG buba
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