Fahrtkosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Cocker
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Fahrtkosten

Beitrag von Cocker »

Hallo ! Ich habe mal eine Frage .Mein Sohn lebt von mir 350 Km getrennt .Er ist 2 ´Jahre und lebt bei seiner Mutter .Ich habe nun gelesen , das Fahrtkosten gezahlt werden damit arbeitslose Väter auch ihr Umgangsrecht nutzten Können.Ich bekomme ALG II .Kennt sich jemand damit aus ?? Vielen Dank
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Darf ich fragen wo Du das gelesen hast ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Im Urteil des BSG... Kosten des Umgangsrechts...ist noch nicht abschließend geklärt, wurde ans SG zur Entscheidung zurückgegeben.
BUNDESSOZIALGERICHT - Pressestelle -
Graf-Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel
Kassel, den 7. November 2006

Medien-Information Nr. 32/06

Nicht in jedem Fall höheres Arbeitslosengeld II wegen der Ausübung des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern, die beim geschiedenen Ehepartner leben

Der Kläger begehrte höheres Arbeitslosengeld II im Hinblick auf die mit der Aus­übung des Umgangs­rechts mit seinen beiden minderjährigen Kindern verbundenen Kosten.

Er ist seit 1998 geschieden und lebt allein in Duisburg. Seine beiden, jetzt 14 und 16 Jahre alten Töchter, für die der geschiede­nen Ehe­frau das alleinige Sorgerecht zugesprochen worden ist, leben bei ihrer Mutter in Rees/Niederrhein; sie beziehen keine Grundsicherungs- bzw Sozialhilfeleistungen. Die beiden Töchter besuchen den Kläger regelmäßig an Wochenenden und verbringen dabei jeweils zwei Tage beim Kläger. Darüber hinaus fallen auch Besuche über meh­rere Tage während der Schulferien an. Die beklagte Arbeitsgemeinschaft lehnte es ab, dem Kläger zusätzliche Leistungen wegen der Ausübung des Umgangsrechts mit den Kin­dern zu gewähren.

Der 7b. Senat des Bundessozialgerichts hat am 7. November 2006 das Urteil des Sozialgerichts auf­gehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückver­wiesen

Die Entscheidung des Sozialgerichts beruht auf der unzutreffenden Annahme, dass die Regelleistung des SGB II wegen eines durch die Ausübung des Umgangsrechts mit den Kindern er­höhten Bedarfs des Klägers aufge­stockt werden dürfe. Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetz­gebers ist dies nicht zulässig

Die höheren Lebenshaltungskosten während der Tage, an denen die Kinder bei dem Kläger wohnen, können allerdings ausgeglichen werden, wenn den Kindern ein eige­ner An­spruch auf die Regelleis­tung zusteht; dies wird vom Sozialgericht zu prüfen sein. In Bezug auf die Fahrtkosten könnte aus­nahmsweise der zuständige Sozialhilfeträger leistungspflichtig sein; hierfür ist jedoch dessen Bei­ladung erforderlich.


Az.: B 7b AS 14/06 R - P. ./. ARGE Duisburg
Quelle: Bundessozialgericht
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Danke Ralf,
weil ich genau das wusste, und mich gewundert habe was das Uteil nun doch schon zu gunsten den Klägers durch sei...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Cocker
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Fahrtkosten

Beitrag von Cocker »

Hallo , habe einen Artikel aus einer Zeitung.Bezieht sich auf das Urteil vom Landessozialgericht Stuttgart (AZ.:L7 SO 2117/05 )Da steht das der Sozialhilfeträger nicht nur Fahrtkosten sondern auch Sonderbedarf wie Verpplegung übernehmen muss..Ich werde das jetzt mal bei der Arge einreichen .Bin etwas unsicher weil ja laut Bericht der Sozialhilfeträger zuständig ist ..
wallace007
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hallo zuammen!

Beitrag von wallace007 »

hallo!

ich bitte um dringende antwort!

ich habe heute WIEDER eine einladung von meinem sb bekommen. ich erhalte fast alle 3 wochen eine einladung! im brief stand folgender absatz:

"unter bestimmten voraussetzungen können reisekosten erstattet werden; ein betrag unter 6 € ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. falls ein öffentliches verkehrsmittel benutzt wird, legen sie bitte den fahrschein vor."

1. wird ein staßenbahnfahrschein auch gezahlt der unter 6 € beträgt??
2. für die rückfahrt nach hause?
3. wie wird es gerechnet, wenn ich mit dem auto hinfahre? hinweg 2,32 km
4. ich muss mich u.a. bei vielen firmen persönlich vorstellen, aufgrund vermittlungsvorschläge der arge! wie wird es da berechnet, wenn ich 5. mit der s-bahn berechnet? 6. mit dem auto fahre berechnet???

danke für eure hilfe!
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