wer kann mir helfen ,ich versteh das alles nicht richtig

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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kerstin.
Beiträge: 2
Registriert: 03.05.2007 12:20

wer kann mir helfen ,ich versteh das alles nicht richtig

Beitrag von kerstin. »

hi,
hab da eine frage hoffe mir kann jemand helfen.

ich ziehe demnächst zu meinem Freund ,wenn wir zusammen veranlagt werden wie wird das dann berechnet?
Hier mal eine kurze auflistung was an Geldeinnahmen bei uns sind

Ich beziehe nur ALG 2

Er ist zu 70 % behindert ,Diabetiker und bekommt 1150 Euro Rente im monat.
An Ausgaben hat er
insgesamt 250 Euro unterhalt an seine 2 Kinder , 140 Euro an seiner privaten Rentenversicherung. und KFZ Versicherung zahlt er noch.

Die Miete seiner Wohnung beträgt 600 Euro
Ist er verpflichtet sich wenn ich zu ihm ziehe eine andere Wohnung zu suchen weil die Miete ja zu hoch ist? Den im mom wo ich noch nich da wohne bezahlt der die miete allein und bekommt nirgens sonst wo noch Gelder und er möchte die Wohnung auch behalten

die vom Arbeitsamt sagten mir auch noch das der Unterhalt den er am seinen Kindern zahlen muss bei seinem Einkommen nicht abgerechnet wird .Weis jemand wieso den er hat das Geld ja nicht zur Verfügung

Was haben, bekommen wir dann zum Leben vom amt
LG
kerstin.
Beiträge: 2
Registriert: 03.05.2007 12:20

Beitrag von kerstin. »

sorry meine nicht 140 Euro Rentenversicherung sondern 140 Euro Private Krankenversicherung die er bezahlen muss davon
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Da ihr noch kein Jahr zusammen lebt kann es sein dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Aber wie schon oft geschrieben streiten sich da die Geister ... Manche werden so wie ich gleich in einen Topf geworfen!
Und wenn das bei euch dann der Fall ist, wird in der Tat der Unterhalt den er an seine Kinder zahlt nicht berücksichtigt!
Gib doch einfach mal eure zukünftigen Zahlen in den Rechner ein und guck was rauskommen könnte !
LG
Silvia
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