hi,
hab da eine frage hoffe mir kann jemand helfen.
ich ziehe demnächst zu meinem Freund ,wenn wir zusammen veranlagt werden wie wird das dann berechnet?
Hier mal eine kurze auflistung was an Geldeinnahmen bei uns sind
Ich beziehe nur ALG 2
Er ist zu 70 % behindert ,Diabetiker und bekommt 1150 Euro Rente im monat.
An Ausgaben hat er
insgesamt 250 Euro unterhalt an seine 2 Kinder , 140 Euro an seiner privaten Rentenversicherung. und KFZ Versicherung zahlt er noch.
Die Miete seiner Wohnung beträgt 600 Euro
Ist er verpflichtet sich wenn ich zu ihm ziehe eine andere Wohnung zu suchen weil die Miete ja zu hoch ist? Den im mom wo ich noch nich da wohne bezahlt der die miete allein und bekommt nirgens sonst wo noch Gelder und er möchte die Wohnung auch behalten
die vom Arbeitsamt sagten mir auch noch das der Unterhalt den er am seinen Kindern zahlen muss bei seinem Einkommen nicht abgerechnet wird .Weis jemand wieso den er hat das Geld ja nicht zur Verfügung
Was haben, bekommen wir dann zum Leben vom amt
LG
wer kann mir helfen ,ich versteh das alles nicht richtig
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo!
Da ihr noch kein Jahr zusammen lebt kann es sein dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Aber wie schon oft geschrieben streiten sich da die Geister ... Manche werden so wie ich gleich in einen Topf geworfen!
Und wenn das bei euch dann der Fall ist, wird in der Tat der Unterhalt den er an seine Kinder zahlt nicht berücksichtigt!
Gib doch einfach mal eure zukünftigen Zahlen in den Rechner ein und guck was rauskommen könnte !
LG
Silvia
Da ihr noch kein Jahr zusammen lebt kann es sein dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Aber wie schon oft geschrieben streiten sich da die Geister ... Manche werden so wie ich gleich in einen Topf geworfen!
Und wenn das bei euch dann der Fall ist, wird in der Tat der Unterhalt den er an seine Kinder zahlt nicht berücksichtigt!
Gib doch einfach mal eure zukünftigen Zahlen in den Rechner ein und guck was rauskommen könnte !
LG
Silvia