Widerspruch

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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SunnySunny
Beiträge: 3
Registriert: 20.03.2007 18:46

Widerspruch

Beitrag von SunnySunny »

Hallo allerseits,

eine Anfrage. Kurz: Ich (24) habe Hartz 4 beantragt, lebe noch bei meinen Eltern also wirds als Bedarfsgemeinschaft gezählt. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Jetzt möchte ich Widerspruch einlegen. Frage: Bringt es überhaupt was wenn ich Widerspruch einlege??? da: ich kein "Taschengeld" von meinen Eltern bekomme (bin kein Teen mehr) und somit nichts zum leben habe : ich keine mittel habe mich krankenzuversichern.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo SunnySunny
Widerspruch wird meiner Ansicht nach wenig Aussicht auf Erfolg haben da Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind solange keine Ausbildung abgeschlossen ist. Auch die Krankenversicherung müssen sie sicherstellen. Sollte sich durch die Beiträge zur freiwilligen KV eine Hilfsbedürftigkeit ergeben bestände Anspruch weil sich dann das Einkommen der Eltern um den KV Beitrag für Dich reduziert.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
SunnySunny
Beiträge: 3
Registriert: 20.03.2007 18:46

Beitrag von SunnySunny »

Ich bereits eine Ausbildung abgeschlossen-ändert sich aber nichts oder??
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo SunnySunny
Ändert sich nichts.
Jeder Teil der BG bekommt den "kopfteiligen" Anteil an den Wohnkosten und den jeweiligen Regelsatz,ggf. Mehrbedarf bei schwanger oder krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung als Bedarf errechnet. Liegt das Einkommen nach Abzug der Freibeträge über dem Bedarf ist Leistungsanspruch ausgeschlossen.
Wegen Taschengeld kannst du sicher mit Deinen Eltern reden das sie Dir im Rahmen der Möglichkeiten Geld zur freien Verfügung geben.
Gruss
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