Hallo allerseits,
eine Anfrage. Kurz: Ich (24) habe Hartz 4 beantragt, lebe noch bei meinen Eltern also wirds als Bedarfsgemeinschaft gezählt. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Jetzt möchte ich Widerspruch einlegen. Frage: Bringt es überhaupt was wenn ich Widerspruch einlege??? da: ich kein "Taschengeld" von meinen Eltern bekomme (bin kein Teen mehr) und somit nichts zum leben habe : ich keine mittel habe mich krankenzuversichern.
Widerspruch
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo SunnySunny
Widerspruch wird meiner Ansicht nach wenig Aussicht auf Erfolg haben da Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind solange keine Ausbildung abgeschlossen ist. Auch die Krankenversicherung müssen sie sicherstellen. Sollte sich durch die Beiträge zur freiwilligen KV eine Hilfsbedürftigkeit ergeben bestände Anspruch weil sich dann das Einkommen der Eltern um den KV Beitrag für Dich reduziert.
Gruss
Widerspruch wird meiner Ansicht nach wenig Aussicht auf Erfolg haben da Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind solange keine Ausbildung abgeschlossen ist. Auch die Krankenversicherung müssen sie sicherstellen. Sollte sich durch die Beiträge zur freiwilligen KV eine Hilfsbedürftigkeit ergeben bestände Anspruch weil sich dann das Einkommen der Eltern um den KV Beitrag für Dich reduziert.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 20.03.2007 18:46
Hallo SunnySunny
Ändert sich nichts.
Jeder Teil der BG bekommt den "kopfteiligen" Anteil an den Wohnkosten und den jeweiligen Regelsatz,ggf. Mehrbedarf bei schwanger oder krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung als Bedarf errechnet. Liegt das Einkommen nach Abzug der Freibeträge über dem Bedarf ist Leistungsanspruch ausgeschlossen.
Wegen Taschengeld kannst du sicher mit Deinen Eltern reden das sie Dir im Rahmen der Möglichkeiten Geld zur freien Verfügung geben.
Gruss
Ändert sich nichts.
Jeder Teil der BG bekommt den "kopfteiligen" Anteil an den Wohnkosten und den jeweiligen Regelsatz,ggf. Mehrbedarf bei schwanger oder krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung als Bedarf errechnet. Liegt das Einkommen nach Abzug der Freibeträge über dem Bedarf ist Leistungsanspruch ausgeschlossen.
Wegen Taschengeld kannst du sicher mit Deinen Eltern reden das sie Dir im Rahmen der Möglichkeiten Geld zur freien Verfügung geben.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.