Hallo,
ich will ein neuen Antrag auf Fortzahlung der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts machen.
Ich habe mich für Februar und April abgemeldet bei Hartz4, weil ich was selbständig gemacht habe. War aber in diesen Jahr im Januar, März und jetzt Mai arbeitslos gemeldet und habe auch die Leistung dafür bekommen.
Ich habe von der selbständigen Arbeit noch so 1500 - 2000 Euro übrig.
Wo genau muss ich die 1500 - 2000 Euro im Antrag angeben?
Wird der Antrag genehmigt wenn ich den Betrag angebe?
Es gibt doch so was wie ein Freibetrag?
Mfg
Antrag auf Fortzahlung der Leistung zur Sicherung des ...
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
mach dir einen guten Tag, dann hast du was!
wäre mein Tipp!
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo oinker
Alles was vor Leistungsbezug an Geld vorhanden ist gilt als Vermögen, die Freibeträge sind da pro Lj. 150 € bzw. 250 € wenn es für die Altersvorsorge angelegt ist.
Daher im Antrag bei Vermögen eintragen.
Gruss
Alles was vor Leistungsbezug an Geld vorhanden ist gilt als Vermögen, die Freibeträge sind da pro Lj. 150 € bzw. 250 € wenn es für die Altersvorsorge angelegt ist.
Daher im Antrag bei Vermögen eintragen.
Gruss
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