Antrag auf Fortzahlung der Leistung zur Sicherung des ...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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oinker
Beiträge: 8
Registriert: 13.10.2006 17:35

Antrag auf Fortzahlung der Leistung zur Sicherung des ...

Beitrag von oinker »

Hallo,
ich will ein neuen Antrag auf Fortzahlung der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts machen.
Ich habe mich für Februar und April abgemeldet bei Hartz4, weil ich was selbständig gemacht habe. War aber in diesen Jahr im Januar, März und jetzt Mai arbeitslos gemeldet und habe auch die Leistung dafür bekommen.
Ich habe von der selbständigen Arbeit noch so 1500 - 2000 Euro übrig.
Wo genau muss ich die 1500 - 2000 Euro im Antrag angeben?
Wird der Antrag genehmigt wenn ich den Betrag angebe?
Es gibt doch so was wie ein Freibetrag?

Mfg
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

mach dir einen guten Tag, dann hast du was!

Beitrag von moselkerl »

wäre mein Tipp!
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
oinker
Beiträge: 8
Registriert: 13.10.2006 17:35

Beitrag von oinker »

Verstehe deine Antwort nicht. :(
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo oinker
Alles was vor Leistungsbezug an Geld vorhanden ist gilt als Vermögen, die Freibeträge sind da pro Lj. 150 € bzw. 250 € wenn es für die Altersvorsorge angelegt ist.
Daher im Antrag bei Vermögen eintragen.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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