Hausnebenkosten volle Übernahme ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hausnebenkosten volle Übernahme ?
Hallo!
habe heute die Hausnebenkostenabrechnung für 2006 bekommen.
Wird diese von der ARGE voll übernommen oder wird da prozentual auch was abgezogen.
Dazu muss ich erwähnen dass Wasser und Heizkosten bei uns seperat abgerechnet werden und mit den Hausnebenkosten nichts zu tun haben!
Kann mir Jemand helfen?
LG
Silvia
habe heute die Hausnebenkostenabrechnung für 2006 bekommen.
Wird diese von der ARGE voll übernommen oder wird da prozentual auch was abgezogen.
Dazu muss ich erwähnen dass Wasser und Heizkosten bei uns seperat abgerechnet werden und mit den Hausnebenkosten nichts zu tun haben!
Kann mir Jemand helfen?
LG
Silvia
Hallo 
Formlosenantrag auf übernahme stellen... Kopie machen von der Abrechnung nicht das Orginal bei fügen.
Gruß und danke für das Buch ... Habe Dir eine Mail geschickt !!!
Formlosenantrag auf übernahme stellen... Kopie machen von der Abrechnung nicht das Orginal bei fügen.
Gruß und danke für das Buch ... Habe Dir eine Mail geschickt !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Wenn Du ein Fax gerät hast könntest Du es mir rüber faxen ? Oder einscannen ? Hast Du die möglichkeit ?
PS: ich helfe doch gerne !!!
PS: ich helfe doch gerne !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Das ist aber nett von dir
Aber das Fax hat schon vor Wochen den Geist aufgegeben und der Scanner spinnt
Es handelt sich um ganze 8 Seiten. Ich werde morgen schnell bei der Hausverwaltung anrufen die sagen mir dann schon den genauen Betrag.
Der erste Betrag ist Gesamtergebnis der Abrechnung = 44,64 €
Der zweite Betrag steht auf dem letzten Blatt IHRE Hausnebenkosten -53,99 €
Ja was nun ? Vielleicht wollen die beide Beträge ?
LG
Silvia
Aber das Fax hat schon vor Wochen den Geist aufgegeben und der Scanner spinnt
Es handelt sich um ganze 8 Seiten. Ich werde morgen schnell bei der Hausverwaltung anrufen die sagen mir dann schon den genauen Betrag.
Der erste Betrag ist Gesamtergebnis der Abrechnung = 44,64 €
Der zweite Betrag steht auf dem letzten Blatt IHRE Hausnebenkosten -53,99 €
Ja was nun ? Vielleicht wollen die beide Beträge ?
LG
Silvia
Hallo maria1106
Der erste Betrag von 44,64 € sind die Kosten die auf Deine Wohnung entfallen. Weil Du aber jeden Monat einen Abschlag für Nebenkosten an den Vermieter zahlst ergibt sich eine Überzahlung von 53,99 €. Deshalb das - vor der Zahl. Du bekommst also Geld zurück das im nächsten Monat Deine Kosten der Unterkunft mindert und Du weniger vom Amt überwiesen bekommst. Musst also keinen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Gruss
Der erste Betrag von 44,64 € sind die Kosten die auf Deine Wohnung entfallen. Weil Du aber jeden Monat einen Abschlag für Nebenkosten an den Vermieter zahlst ergibt sich eine Überzahlung von 53,99 €. Deshalb das - vor der Zahl. Du bekommst also Geld zurück das im nächsten Monat Deine Kosten der Unterkunft mindert und Du weniger vom Amt überwiesen bekommst. Musst also keinen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Besser hätte ich es nicht erklären können 
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo!
Ich habe jetzt den vollen Durchblick dank eines Anrufes!
Ich muss den ersten Betrag bezahlen von 44,64 € da der andere Betrag schon mit eingerechnet ist !
Also werde ich nun den Betrag markieren und einen Formlosen Antrag zur Übernahme stellen!
Sollte sich dadurch die Miete ändern ( muss ich nochmal anrufen
) muss ich das ja wieder angeben!
Miete ändert sich nicht hab nochmal angerufen
Danke für die Info, bin gespannt ob das auch übernommen wird?!
LG
Silvia
Ich habe jetzt den vollen Durchblick dank eines Anrufes!
Ich muss den ersten Betrag bezahlen von 44,64 € da der andere Betrag schon mit eingerechnet ist !
Also werde ich nun den Betrag markieren und einen Formlosen Antrag zur Übernahme stellen!
Sollte sich dadurch die Miete ändern ( muss ich nochmal anrufen
Miete ändert sich nicht hab nochmal angerufen
Danke für die Info, bin gespannt ob das auch übernommen wird?!
LG
Silvia
Hallo maria1106
Ja, die Wissenschaft der Betriebskostenabrechnung ist halt kompliziert, vor allem wenn es ein Wust von Papieren ist.
Ich hatte das wegen dem Minuszeichen so verstanden.
Einfacher wäre es natürlich wenn der Vermieter in einem Anschreiben klip und klar sagen würde was er will oder was er zurückzahlt und als Anlage dann alle nötigen Unterlagen beifügt. Dann hat man keine Telefonkosten wegen Nachfrage und kommt sich nicht so unwissend vor.
Gruss
Ja, die Wissenschaft der Betriebskostenabrechnung ist halt kompliziert, vor allem wenn es ein Wust von Papieren ist.
Ich hatte das wegen dem Minuszeichen so verstanden.
Einfacher wäre es natürlich wenn der Vermieter in einem Anschreiben klip und klar sagen würde was er will oder was er zurückzahlt und als Anlage dann alle nötigen Unterlagen beifügt. Dann hat man keine Telefonkosten wegen Nachfrage und kommt sich nicht so unwissend vor.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.