Hi
Ich habe folgendes Problem:
Meine ausgangsituation ist ,dass ich zur zeit in einer Schulischen Ausbildung bin, daher kein Geld dafür bekomme, jedoch als untermieter in einer Wohnung alleine wohne.
Nun ist es so das ich zwar bafög bekomme aber die 94 Euro Befög vorne und hinten nicht zum überleben reichen.
ich selber bin 21 und wohne seit 1 1/2 Jahren schon nicht mehr bei meiner mutter, da ich mich mit meinem Stiefvater extrem verstritten habe.
Bis aug 05 war ich zwar mitmieter der Wohnung, aber mein Bruder unterstützte mich indem er den mietanteil für mich mitzahlte.
Nun ist er jedoch ausgezogen und ich habe mit dem verbliebenen wg Mitglied einen Untermietvertrag und versuche die Miete durch erliehenes Geld so rechtzeitig wie möglich zu zahlen.
ich wollte mal nachfragen ob ich ein anrecht auf Hartz 4 hätte, denn wenn ich nicht bald geld bekomme steh ich auf der strasse.
Selbst wenn ich wollte könnte ich nun auch nicht mehr zu meinen Eltern mehr zurück da diese mittlerweile eine 3 raumwohnung beziehen mit meiner halbschwester und dadurch kein platz mehr für mich wäre.
zwar stehen mir von meiner mum noch der unterhalt von 192 euro zu ,welchen ich ja auch bekomme doch diese 286 Euro reichen nicht annähernd für meine Kosten.Mehr geld kann ich nicht mehr erleihen ,was auf dauer eh nicht möglich gewesen wäre.
ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich schon aus geldsorgen kaum noch schlafen kann.
Harzt 4 trotz Ausbildung?Dringend ;(
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 08.12.2005 01:12
Hallo Summerdreamx
Grundsicherungs- Hartz 4: Personen, die zwischen 15 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig sind. Wer 65 Jahre oder älter ist oder im Sinne des Rentenrechts auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, kann bei Bedürftigkeit die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten. Als unterstes Netz der sozialen Sicherung wird weiterhin die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe jetzt Hartz 4) für Menschen da sein, die sonst bei Bedürftigkeit keine Leistung erhalten.
Wer kann Grundsicherung erhalten?
Die Grundsicherung ist vom Alter und von den Vermögensverhältnissen abhängig. Das 65. Lebensjahr haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (ab dem 18. Lebensjahr, unabgängig von einer Erwerbsminderungsrente) und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (keine Leistung für Auswanderer!) Wenn das Einkommen keines Ihrer Kinder und Eltern 100.000 Euro pro Jahr übersteigt!
Also wenn ich das jetzt richtig in meiner Birne habe, hast du mal mit deinem Bruder in einer Wohnung gewohnt, der ist jetzt aber ausgezogen und du lebst jetzt mit noch einen (WG) zusammen, den du deinen Mietanteil jeden Monat bezahlen mußt, was du dir denn irgendwie zusammen sammelst.
Du gehst zur Bundesagentur und nimmst den Mietvertag mit, und natürlich auch deinen Untermietsvertrag, die Bundesagentur wird prüfen ob die wohnverhältnisse angemessen sind. Da du einen Untermietsvertag geschlossen hast wird das Amt dir natürlich nur Anteilsmässig die Miete bezahlen.Ich denke auch mit deinen 94 Euro Bafög (da kann ja keiner von leben) wirst du noch Anspruch haben auf den lebensunterhalt der bei 345 Euro liegt (ohne Miete). Soweit ich weiß wird aber dein Barfög Einkommen natürlich berücksichtig und angerechnet.
Bitte dringend mal bei der Bundesagentur vorsprechen.
Des weiteren muss ich dir leider sagen das nach neuen Verordnungen
Jugendliche unter 25 Jahren bei ihren Eltern wohnen bleiben müssen,
in wie weit dich das jetzt betrifft, kann ich nicht beurteilen, da du schon ne Weile alleine wohnst, doch wenn es hart auf hart kommen sollte, kann es durchaus sein, das die Bundesagentur sagt, du sollst zurück, aber bleib erstmal ruhig, wird von Fall zu Fall entschieden.
Guten Grund: Streit mit Eltern
Falls noch Fragen sind bitte unter DanielSchott@gmx.net
Grundsicherungs- Hartz 4: Personen, die zwischen 15 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig sind. Wer 65 Jahre oder älter ist oder im Sinne des Rentenrechts auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, kann bei Bedürftigkeit die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten. Als unterstes Netz der sozialen Sicherung wird weiterhin die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe jetzt Hartz 4) für Menschen da sein, die sonst bei Bedürftigkeit keine Leistung erhalten.
Wer kann Grundsicherung erhalten?
Die Grundsicherung ist vom Alter und von den Vermögensverhältnissen abhängig. Das 65. Lebensjahr haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (ab dem 18. Lebensjahr, unabgängig von einer Erwerbsminderungsrente) und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (keine Leistung für Auswanderer!) Wenn das Einkommen keines Ihrer Kinder und Eltern 100.000 Euro pro Jahr übersteigt!
Also wenn ich das jetzt richtig in meiner Birne habe, hast du mal mit deinem Bruder in einer Wohnung gewohnt, der ist jetzt aber ausgezogen und du lebst jetzt mit noch einen (WG) zusammen, den du deinen Mietanteil jeden Monat bezahlen mußt, was du dir denn irgendwie zusammen sammelst.
Du gehst zur Bundesagentur und nimmst den Mietvertag mit, und natürlich auch deinen Untermietsvertrag, die Bundesagentur wird prüfen ob die wohnverhältnisse angemessen sind. Da du einen Untermietsvertag geschlossen hast wird das Amt dir natürlich nur Anteilsmässig die Miete bezahlen.Ich denke auch mit deinen 94 Euro Bafög (da kann ja keiner von leben) wirst du noch Anspruch haben auf den lebensunterhalt der bei 345 Euro liegt (ohne Miete). Soweit ich weiß wird aber dein Barfög Einkommen natürlich berücksichtig und angerechnet.
Bitte dringend mal bei der Bundesagentur vorsprechen.
Des weiteren muss ich dir leider sagen das nach neuen Verordnungen
Jugendliche unter 25 Jahren bei ihren Eltern wohnen bleiben müssen,
in wie weit dich das jetzt betrifft, kann ich nicht beurteilen, da du schon ne Weile alleine wohnst, doch wenn es hart auf hart kommen sollte, kann es durchaus sein, das die Bundesagentur sagt, du sollst zurück, aber bleib erstmal ruhig, wird von Fall zu Fall entschieden.
Guten Grund: Streit mit Eltern
Falls noch Fragen sind bitte unter DanielSchott@gmx.net
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 08.12.2005 01:12
Nur mal ne frage ich les hier ständig was von neuer Verordnung ,dass Judenliche/erwachsene unter 25 zu ihren Eltern müssen.
Ist das Gesetz schon durch *immer dachte die verhandeln noch darüber*
Nächste Woche werde ich erstmal mit hartz 4 Antrag zum A-amt gehen ich hoffe mal ich bekomm wenigstens anteilig die Miete, da ich ja von dem unterhalt ja wenigstens grad so um die runden komme.
Nochmals danke
gruß Summer
Ist das Gesetz schon durch *immer dachte die verhandeln noch darüber*
Nächste Woche werde ich erstmal mit hartz 4 Antrag zum A-amt gehen ich hoffe mal ich bekomm wenigstens anteilig die Miete, da ich ja von dem unterhalt ja wenigstens grad so um die runden komme.
Nochmals danke
gruß Summer
Hallo nochmal,
Tja das ist so ne Sache, ob es schon durch ist weiß ich auch nicht, das was ich weiß, das die Ämter dir schon vorab diese Informationen zu kommen lassen. Das heißt die geben dir nur noch konkrete Informationen darüber
das diese Regelung schon angewendet wird. Ob dies jetzt wirklich schon in Kraft ist oder die nur schon mal das alles vorgezogen haben (ist ja auch einfacher)kann ich dir nicht beantworten.
Tja das ist so ne Sache, ob es schon durch ist weiß ich auch nicht, das was ich weiß, das die Ämter dir schon vorab diese Informationen zu kommen lassen. Das heißt die geben dir nur noch konkrete Informationen darüber
das diese Regelung schon angewendet wird. Ob dies jetzt wirklich schon in Kraft ist oder die nur schon mal das alles vorgezogen haben (ist ja auch einfacher)kann ich dir nicht beantworten.