Widerspruch
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Widerspruch
Wie lange darf ein Widerspruch dauern???
			
			
									
									
						Hallo Junon
Bearbeitung eines Widerspruchs darf bis 3 Monate dauern, eigentlich.
Wenn sich bis dahin nichts getan hat kannst Du Untätigkeitsklage erheben.
Ganz sinnvoll ist es aber wenn vorher mal ein kurzes Schreiben mit dem Hinweis auf so eine Klage rausgeht, meist erübrigt es sich dann und eine Bearbeitung erfolgt umgehend.
Gruss
			
			
									
									Bearbeitung eines Widerspruchs darf bis 3 Monate dauern, eigentlich.
Wenn sich bis dahin nichts getan hat kannst Du Untätigkeitsklage erheben.
Ganz sinnvoll ist es aber wenn vorher mal ein kurzes Schreiben mit dem Hinweis auf so eine Klage rausgeht, meist erübrigt es sich dann und eine Bearbeitung erfolgt umgehend.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Junon
Geh zum Sozialgericht, dort gibt es Rechtspfleger die Dir beim Formulieren behilflich sind und auch so noch Infos geben.
Dein zuständiges findest Du hier
Gruss
			
			
									
									Geh zum Sozialgericht, dort gibt es Rechtspfleger die Dir beim Formulieren behilflich sind und auch so noch Infos geben.
Dein zuständiges findest Du hier
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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