Meine Frau und ich haben neue Bekannte und diese leben beide von Harz4. Folgende Ausgangssituation:
Sie mitte 20 eine 3 Jährige Tochter aus alter Beziehung mit alleinigen Sorgerecht, meines Wissens nach wird kein Unterhalt vom Vater gezahlt der sich wohl beruflich fortbildet.
Er ende 20 bezieht ebenfalls Hatz4 und ist bei der Freiwilligen Feuerwehr (weiß nicht ob das was zu bedeuten hat in Bezug auf Leistungen)
Die beiden Heiraten ende Mai eine gemeinsame Wohnung besteht (er ist bei ihr eingezogen). Was ändert sich dann für die beiden was für Vorteile bringt die Ehe? Was für Leistungen können generell beantragt werden? Ich kenne mich leider nicht aus da ich noch nie in einer solchen Situation war, ich weiß nur das was man in den Medien erfährt. Ich habe mal was von Erziehungsbeihilfe gehört zusätzlich zum Kindergeld und etwas von einer Staatlichen Beteiligung an der Festnetzrechnung oder was gibt es noch oder gibt es so etwas überhaupt?!
Falls sich jemand wundert warum ich das Frage, wir haben über das Thema gesprochen und wollten Samstag Google durchforsten ob es nicht irgendwo noch eine Möglichkeit gibt ihnen ihre Situation zu erleichtern und da ist mir heute auf Arbeit die Idee gekommen mal hier die Experten anzusprechen. Samstag den 28.4 sind beide bei uns eingeladen würde mich freuen wenn ich bis dahin schon mal gute Nachrichten habe.
Was steht ihnen zu an Harz4 Geld????
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Tigerpanzer80
- Beiträge: 2
- Registriert: 26.04.2007 19:23
Hallo Tigerpanzer80
Durch die Eheschließung ändert sich für Deine Bekannten nichts an der Höhe der Leistungen.
Haben die beiden bei der GEZ Gebührenbefreiung dann können sie bei der Telekom den Sozialtarif für Festnetztelefon beantragen.
Infos zur GEZ-Befreiung
Antrag GEZ
Da genügt auch eine nicht beglaubigte Kopie vom Alg2 Bescheid wenn das Amt auf dem Antrag die Vorlage des Originals bestätigt.
Sozialtarifanträge gibt es nicht im Internet, die muss man bei der Telekom anfordern: hier
Wärmstens empfehlen kann man auch den neuen Leitfaden der AG TuWas. Das ist ein sehr hilfreiches Nachschlagewerk.
Für die sehr ehrenhafte Mitgliedschaft bei der fFw gibt es leider keine Vergünstigungen.
Wenn Fragen, dann wieder hier reinschauen.
Gruss
Durch die Eheschließung ändert sich für Deine Bekannten nichts an der Höhe der Leistungen.
Haben die beiden bei der GEZ Gebührenbefreiung dann können sie bei der Telekom den Sozialtarif für Festnetztelefon beantragen.
Infos zur GEZ-Befreiung
Antrag GEZ
Da genügt auch eine nicht beglaubigte Kopie vom Alg2 Bescheid wenn das Amt auf dem Antrag die Vorlage des Originals bestätigt.
Sozialtarifanträge gibt es nicht im Internet, die muss man bei der Telekom anfordern: hier
Wärmstens empfehlen kann man auch den neuen Leitfaden der AG TuWas. Das ist ein sehr hilfreiches Nachschlagewerk.
Für die sehr ehrenhafte Mitgliedschaft bei der fFw gibt es leider keine Vergünstigungen.
Wenn Fragen, dann wieder hier reinschauen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Tigerpanzer80
- Beiträge: 2
- Registriert: 26.04.2007 19:23
Hallo!
Zahlt der Vater des Kindes keinen Unterhalt kann man Unterhaltsvorschuss UVG beim Judgendamt beantragen. Dieses Geld wird der Mutter zukommen, der Vater muss das allerdings zurückzahlen, spätesstens dann wenn er wieder zahlungsfähig ist!
Dieses Geld auch der Unterhalt wenn er vom Vater kommt wird auf ALGII komplett angerechnet wie Einkommen und von der ALGII Leistung abgezogen.
So nun habe ich gelesen, dass das Kind drei Jahre alt wird, dass heißt es kann in den Kindergarten gehen. Diese Kindergartengebühr kann ganz oder zum Teil vom Jugendamt übernommen werden. Anträge gibt es beim zuständigen Jugendamt!
Mehr fällt mir im Moment auchnicht ein...
LG
Silvia
Ach ja und es gibt noch die Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse. Da liegt die Zuzahlungshöhe bei ca 82 Euro alles was drüber ist bekommt man erstattet bzw wird man von wieteren Zuzahlungen befreit. Also immer schön die Quittungen vom Arzt ( 10 Euro) und die Quittungen der Apotheke der Zuzahlungen aufheben und sammeln !
Zahlt der Vater des Kindes keinen Unterhalt kann man Unterhaltsvorschuss UVG beim Judgendamt beantragen. Dieses Geld wird der Mutter zukommen, der Vater muss das allerdings zurückzahlen, spätesstens dann wenn er wieder zahlungsfähig ist!
Dieses Geld auch der Unterhalt wenn er vom Vater kommt wird auf ALGII komplett angerechnet wie Einkommen und von der ALGII Leistung abgezogen.
So nun habe ich gelesen, dass das Kind drei Jahre alt wird, dass heißt es kann in den Kindergarten gehen. Diese Kindergartengebühr kann ganz oder zum Teil vom Jugendamt übernommen werden. Anträge gibt es beim zuständigen Jugendamt!
Mehr fällt mir im Moment auchnicht ein...
LG
Silvia
Ach ja und es gibt noch die Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse. Da liegt die Zuzahlungshöhe bei ca 82 Euro alles was drüber ist bekommt man erstattet bzw wird man von wieteren Zuzahlungen befreit. Also immer schön die Quittungen vom Arzt ( 10 Euro) und die Quittungen der Apotheke der Zuzahlungen aufheben und sammeln !