Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Hallo ich bin neu hier und hab auch gleich ne frage! ich habe jetzt eine zahlungsaufforderung von fast 2000 euro bekommen!
kurze geschichte:
ich lebe mit meinem freund zusammen, er arbeitet! ich hab auch jeden monat die lohnbescheinigung von meinem freund an die agentur gegeben(der er zeitarbeiter ist und immer unregelmäßiges Geld bekommt). Und ich dachte die Leute von Amt rechnen das immer gegen? Wahrscheinlich nicht?! zumindest muss ich jetzt zu viel gezahlten Unterhalt und Miete/nebenkosten zurückzahlen? WARUM???
ich hab doch keinen Fehler gemacht? Warum muss ich dann von einem Jahr was zurückbezahlen? Die kennen meinen Kontostand nicht!!!
Aber das beste ist ja noch, dass ich noch nicht mal geld für März und April bekommen habe?! ganz ehrlich was machen die leute denn den ganzen tag? Ich weiß schon, dass ich nicht die einzige ALGII-empfängerin bin, aber solange???
Kann ich denn einen widersrpuch einlegen? bringt das was? hat sonst mal jemand sowas erlebt?
ich weiß nicht wie ich das zahlen soll?! Ich will mit 22 Jahren nicht schon Privatinsolvenz anmelden!!!
Das Zusatzeinkommen eines Empfängers von Arbeitslosengeld (ALG) II aus einer geringfügigen Beschäftigung darf nachträglich nur mit dessen Zustimmung auf die Leistung angerechnet werden. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Koblenz hervor. (Aktenzeichen: Sozialgericht Koblenz S 11 AS 635/06) Ausgenommen seien lediglich Fälle, in denen der Leistungsempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht habe.
oh dankeschön! ich hoffe die können mir helfen! wielange hat man eigentlich das recht den widerspruch zu machen? also 14 tage nach erhalt des briefes oder 4 wochen?
das ist ja mal interessant!
hab dazu auch mal eine frage,ich hatte im jahr 2005 einen 400€ job,hab das auch frühzeitig gemeldet.
auch bei mir kam es zu einer überzahlung,da das geld nicht angerechnet wurde.
im sept.2006 bekam ich dann einen bescheid mit 95,00 € abzug-wegen der überzahlung.
nächsten monat zahle ich die letzte rate.
nun meine frage,gilt dieses urteil dann auch noch für mich?ich habe alles rechtzeitig gemeldet und auch der abzahlung nicht zugestimmt.
oder ist das bei mir schon zu lange her?
muss auch vom april06 bis jetz nach zahlen! also ich glaube mal gelesen zuhaben, dass es für sowas keine verjährung gibt!? bin da aber net 100% sicher!
haben die bei dir ratenzahlung akteptiert? darf ich fragen wie viel die bei dir wieder zurück haben wollten?
die haben mich garnicht erst gefragt,haben einfach 95,00€ abgezogen.
reicht da ein einfacher widerspruch aufgrund des urteils oder muß man das mit rechtsanwalt durchsetzen?
für einen widerspruch is es ja eigentlich schon zu spät.....
das is ja auch hart... also widerspruch reicht, ma sehn was die sagen, entweder die sagen, dass es zuspät ist, oder die berechnen noch ma neu!
ich hätte auch gern "nur" 95 euro *heul*