Bedarfsgemeinschaft???????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Franzi1805
Beiträge: 1
Registriert: 26.04.2007 16:30

Bedarfsgemeinschaft???????

Beitrag von Franzi1805 »

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem, im Gegensatz zu anderen Mitgliedern, wird es manchen vielleicht lächerlich oder banal erscheinen...
Ich erkläre erstmal meine Situation: Bin jetzt im 2. Semester und möchte den Studiengang wechseln, d.h. ich muss mich jetzt exmatrikulieren lassen und den Wechsel dem Bafögamt melden. Sprich, mein Anspruch auf Bafög für die nächsten 5 Monate ist dahin. Man erzählte mir, dass ich eventuell in dieser Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 habe. Nun habe ich heute mit der zuständigen Bearbeiterin telefoniert und diese meinte, dass mein Sohn, mein Freund(nicht der leibliche Vater des Kindes) und ich als Bedarfsgemeinschaft zählen. Aber warum? Wir wohnen seit letztem Oktober zusammen, d.h. wir haben diese Jahresgrenze noch nicht überschritten und wir haben auch kein gemeinsames Vermögen bzw. ich kann nicht über seins verfügen und umgedreht.(na ja, ich hab ja keins) Hat das Amt das Recht uns als BG "abzustempeln"? Denn wenn das wirklich so ist, weiß ich nicht, wovon ich die nächsten Monate leben soll. :roll:
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