Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem, im Gegensatz zu anderen Mitgliedern, wird es manchen vielleicht lächerlich oder banal erscheinen...
Ich erkläre erstmal meine Situation: Bin jetzt im 2. Semester und möchte den Studiengang wechseln, d.h. ich muss mich jetzt exmatrikulieren lassen und den Wechsel dem Bafögamt melden. Sprich, mein Anspruch auf Bafög für die nächsten 5 Monate ist dahin. Man erzählte mir, dass ich eventuell in dieser Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 habe. Nun habe ich heute mit der zuständigen Bearbeiterin telefoniert und diese meinte, dass mein Sohn, mein Freund(nicht der leibliche Vater des Kindes) und ich als Bedarfsgemeinschaft zählen. Aber warum? Wir wohnen seit letztem Oktober zusammen, d.h. wir haben diese Jahresgrenze noch nicht überschritten und wir haben auch kein gemeinsames Vermögen bzw. ich kann nicht über seins verfügen und umgedreht.(na ja, ich hab ja keins) Hat das Amt das Recht uns als BG "abzustempeln"? Denn wenn das wirklich so ist, weiß ich nicht, wovon ich die nächsten Monate leben soll.
Bedarfsgemeinschaft???????
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