anrechnung von elterngeld?????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
jeanie25
Beiträge: 1
Registriert: 25.04.2007 07:08
Wohnort: iserlohn

anrechnung von elterngeld?????

Beitrag von jeanie25 »

hallo alle zusammen!
ich bin im 5. monat schwanger und bin am überlegen ob ich direckt nach der geburt weiter arbeiten soll oder ob ich die erste zeit zu hause bleiben soll. dazu muß ich aber wissen, was ich an geld zur verfügung habe. wird das elterngeld angerechnet?? ich habe bisher nur gelesen, dass die 300€ die man bekommt wenn man nicht arbeiten war, anrechnungsfrei sind. wie ist es aber, wenn ich 670€ elterngeld bekomme?? wird es komplett angerechnet oder nur zum teil?? wenn es angerechnet wird, wird es als normales arbeitseinkommen angerechnet und ich habe einen freibetrag?? hatte versucht einen termin für ein info gespräch zu bekommen aber das arbeitsmt gibt keine termine dafür, ich würde es ja erfahren wenn ich nen antrag stelle.....
kann mir jemand sagen wie das laufen wird??
lieben gruß, jeanie
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo jeanie25
Ist ja eine nette Auskunft die Du da gekriegt hast, so nach dem Motto kauf erst mal den Artikel dann kriegst Du auch die nötigen Infos.
Im Alg2 Bezug wird nur der Sockelbetrag des Elterngeldes (300€)anrechnungsfrei bleiben, was darübergeht wird angerechnet. Nur die Versicherungspauschale von 30€ wird berücksichtigt, andere Freibeträge nicht weil kein Erwerbseinkommen.
Infos zum Elterngeld gibt es hier
Gruss und Alles Gute
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten