Hallo,
wir haben nun die Gelegenheit uns selbständig zu machen. Was mit Sicherheit dazu führt, über kurz oder lang (eher kurz) nicht mehr vom Amt abhängig zu sein.
Allerdings müssten wir dazu auch die dazugehörige Whg mit anmieten, welche renoviert werden müsste.
Haben wir Chance auf irgendwelche Hilfen (Umzugskosten, Renovierungskosten, weitere laufende Regelsätze o.ä.evtl. sogar Zuzahlungen (als Darlehen?)zur Kaution) zu bekommen?
Müssten uns ja dann auch privat versichern.
Kennt sich da jemand aus?
Danke schon jetzt
Umzug und Selbständigkeit
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo boluro
Ich kenne mich damit nicht so aus aber schau mal hier bei
Einstiegsgeld. Und hiergibt es Gesetzestext und Durchführungshinweise dazu.
Viel Erfolg bei Eurem Vorhaben.
Gruss
Ich kenne mich damit nicht so aus aber schau mal hier bei
Einstiegsgeld. Und hiergibt es Gesetzestext und Durchführungshinweise dazu.
Viel Erfolg bei Eurem Vorhaben.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ähmmmm... ich glaube es ist bessr Du sprichst vor Ort mit dein SB darüber. Ich könnte Dir zwar hier erzählen was Du machen kannst, dazu müssten wir aber viel zu oft hin und her schreiben.
Am besten Anrufen und Termin machen...
Sorry würde Dir sonst gerne Helfen, aber viele lässt sich nicht im Forum klären.
Am besten Anrufen und Termin machen...
Sorry würde Dir sonst gerne Helfen, aber viele lässt sich nicht im Forum klären.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Wird dieses Einstiegsgeld eigentlich zusätzlich zum alg2 gezahlt oder anstatt ALG2 ?
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
