Hab noch ne Frage: wohne zurzeit noch bei meinen Eltern in deren Haus.
Meine Freundin macht eine Umschulung und ist damit im Februar 2006 fertig. Danach wollen wir zusammenziehen
Nehmen wir an, ich ziehe im Februar aus, man kann ja nicht verlangen das man mit 29 noch bei den Eltern wohnt, dann würde ich ja nur eine Wohnung für einen "Single" bekommen?
Da ich ja nicht möchte, das dieser Staat an das Geld meiner Freundin geht, vorrausgesetzt sie bekäme Arbeit, ist es uns ja praktisch nicht vergönnt zusammenzuziehen, oder??
Wir können ja schlecht in einem ZKB zusammenleben! Und auf ständiges Trennen in der Wohnung haben wir auch keine Lust.
Besteht doch eine Möglichkeit, auch als Paar zusammenziehen zu können ohne das ein mögliches Gehalt meiner Freundin angerechnet wird?
Umzug in eine neue Wohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo erstmal,
also laut neuem Gesetz ist ja geregelt worden, das Jugendliche unter 25 Jahren erstmal (nicht zwingend, wird vom Amt geprüft) nicht ausziehen dürfen. Im Moment bin ich etwas überfragt da du ja 29 Jahre alt bist, müßtest du eigentlich Ansprüche gegenüber dem Amt einer eigenen wohnung geltend machen können. Obwohl ich dir da kein brief und Siegel drauf gebe, denn wie du ja schon gesagt hast,wohnst du bei deinen Eltern und die haben ja nen Haus, meine Frage an dich beziehst du vom Amt ALG 2? Wenn ja wieviel?
Zu deiner Freundin ist folgendes zu sagen.
Ich weiß jetzt nicht wie alt diese ist, hast du ja nicht geschrieben, wenn ihr beide zusammen ziehen wollt, und sie Geld verdient, das heißt vom Amt unabhängig lebt, wird deine Freundin wohl oder übel zahlen müssen, wenn du weiterhin Hartz 4 beziehst.
Sollte deine freundin unter 25 Jahren sein sieht die Sache noch schlechter aus, geschweige denn sie wohnt noch zuhause?
Wie gesagt ich bräuchte noch nen paar Daten von dir um genauen den lebensstandard bei euch zu erkennen?
also laut neuem Gesetz ist ja geregelt worden, das Jugendliche unter 25 Jahren erstmal (nicht zwingend, wird vom Amt geprüft) nicht ausziehen dürfen. Im Moment bin ich etwas überfragt da du ja 29 Jahre alt bist, müßtest du eigentlich Ansprüche gegenüber dem Amt einer eigenen wohnung geltend machen können. Obwohl ich dir da kein brief und Siegel drauf gebe, denn wie du ja schon gesagt hast,wohnst du bei deinen Eltern und die haben ja nen Haus, meine Frage an dich beziehst du vom Amt ALG 2? Wenn ja wieviel?
Zu deiner Freundin ist folgendes zu sagen.
Ich weiß jetzt nicht wie alt diese ist, hast du ja nicht geschrieben, wenn ihr beide zusammen ziehen wollt, und sie Geld verdient, das heißt vom Amt unabhängig lebt, wird deine Freundin wohl oder übel zahlen müssen, wenn du weiterhin Hartz 4 beziehst.
Sollte deine freundin unter 25 Jahren sein sieht die Sache noch schlechter aus, geschweige denn sie wohnt noch zuhause?
Wie gesagt ich bräuchte noch nen paar Daten von dir um genauen den lebensstandard bei euch zu erkennen?
Falls noch Fragen offen sind bitte E-Mail schreiben
DanielSchott@gmx.net
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- Beiträge: 25
- Registriert: 07.12.2005 11:45
Hallo Daniel,
bekomme die Grundleistung von 345 Euro, hab bis 31.12.05 noch einen Zuschlag von 80 Euro erhalten.
Miete zahl ich 100 Euro meinen Eltern bar auf die Hand.
Meine Freundin ist 25.
Befindet sich ab Februar ja auch erst nochmal auf Arbeitssuche. Wenn wir in der Zeit, in der sie auch arbeitslos wäre, müsste sie ja praktisch die Wohnung auf Ihren Namen anmelden und mich als Mitmieter aufnehmen. So könnte die "Agentur für Elend" keine Einwände haben? Und ich die Hälfte der Miete bezahlt bekommen?
Oder sehe ich dies verkehrt?
Gruß
Waldmeister
bekomme die Grundleistung von 345 Euro, hab bis 31.12.05 noch einen Zuschlag von 80 Euro erhalten.
Miete zahl ich 100 Euro meinen Eltern bar auf die Hand.
Meine Freundin ist 25.
Befindet sich ab Februar ja auch erst nochmal auf Arbeitssuche. Wenn wir in der Zeit, in der sie auch arbeitslos wäre, müsste sie ja praktisch die Wohnung auf Ihren Namen anmelden und mich als Mitmieter aufnehmen. So könnte die "Agentur für Elend" keine Einwände haben? Und ich die Hälfte der Miete bezahlt bekommen?
Oder sehe ich dies verkehrt?
Gruß
Waldmeister
Hallo Waldmeister,
gut gedacht erstmal muss ich sagen,
also wenn deine Freundin, arbeitslos wird will sie sich ne Wohnung nehmen und du willst denn zu ziehen, wie ich verstanden habe mit nen Untermietsvertrag?
Müßte rein theoretisch klappen, du bist 29 sie ist 25, zumindestens fallt ihr nicht mehr in die 25er Stufe rein. Ihr müßt jetzt trotzdem vorsichtig sein, denn du hast geschrieben, das sie ja bald wieder Arbeit hat.
Sollte dies der Fall sein, und du bist noch immer Bezieher vom Arbeitslosengeldes II, kann es durchaus passieren, das deine Freundin für dich mitbezahlt.
Es gibt jedoch Möglichkeiten wie man das umgehen kann,
jedoch möchte ich das hier nicht posten,
bitte E-Mail schreiben an DanielSchott@gmx.net
gut gedacht erstmal muss ich sagen,
also wenn deine Freundin, arbeitslos wird will sie sich ne Wohnung nehmen und du willst denn zu ziehen, wie ich verstanden habe mit nen Untermietsvertrag?
Müßte rein theoretisch klappen, du bist 29 sie ist 25, zumindestens fallt ihr nicht mehr in die 25er Stufe rein. Ihr müßt jetzt trotzdem vorsichtig sein, denn du hast geschrieben, das sie ja bald wieder Arbeit hat.
Sollte dies der Fall sein, und du bist noch immer Bezieher vom Arbeitslosengeldes II, kann es durchaus passieren, das deine Freundin für dich mitbezahlt.
Es gibt jedoch Möglichkeiten wie man das umgehen kann,
jedoch möchte ich das hier nicht posten,
bitte E-Mail schreiben an DanielSchott@gmx.net