Hallo, wir haben ein Problem.Am 1.6. ziehe ich aus MG in die Bedarfsgemeinschaft meines Lebensgefährten nach Solingen. Ich habe aus MG eine Notwendigkeitsbescheining ( Bekomme den Umzug von MG bezahlt ) jetzt waren wir bei der ARGE in Solingen und haben gefragt wegen Kostenübernahme der Renovierungskosten. BZW. ob ein Teil davon übernommen wird. Uns wurde gesagt nein auch wenn die Wohnung total nackt ist also kein Boden und nichts an den Wänden würden sie nichts zahlen ausser wenn wir ein Baby hätten. Man könnte auch Läufer durch die Wohnung legen das würde reichen alles andere wäre Luxus..... Muss man als arbeitsloser wie der letzte..... leben???
Das kann doch irgendwie nicht sein..... wir fragten die Dame auch ob an ein Darlehn bekommen könnte und dies dann zurück bezahlen kann. Auch dies seih nicht möglich. Man würde ja genug bekommen und könnte das vom normalem Regelsatz bezahlen....
Der Herr von der ARGE MG sagte aber die ARGE muss was bezahlen aber da gebe es keine festen Sätze.
Wer kann uns helfen ???????????
Renovierungskosten übernahme ?!??!
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Hallo steffimg24
Das mit den Renovierungskostenübernahmen ist nur eine Kann-Angelegenheit und wird unterschiedlich gehandhabt.
Wenn in dem Mietvertrag steht das Du als Mieter verpflichtet bist die Wohnung bei Auszug bzw. bei Einzug in der neuen zu renovieren dann gehört das zu den mietvertraglich geschuldeten Kosten, also wären es Kosten der Unterkunft.
Stell einen schriftlichen Antrag, dann hast Du was in der Hand um dagegen zu protestieren wenn der Ablehnungsbescheid kommt.
Wenn alles nichts nützt, dann nochmal ein Darlehen beantragen.
Die Bemerkung von wegen ihr bekämt genug Geld und könntet das aus dem Regelsatz bezahlen ist die Unverschämtheit hoch drei.
Bei der "schwindelerregenden" Höhe der im Regelbedarf für Wohnung ohne Mietkosten, (also Strom, Kochgas und Instandhaltung des trauten Heims) vorgesehenen Betrages von sagenhaften 27,60€ bzw. 24,88€ wird das noch nicht mal für die Lichtrechnung reichen.
Gruss und Viel Erfolg
Das mit den Renovierungskostenübernahmen ist nur eine Kann-Angelegenheit und wird unterschiedlich gehandhabt.
Wenn in dem Mietvertrag steht das Du als Mieter verpflichtet bist die Wohnung bei Auszug bzw. bei Einzug in der neuen zu renovieren dann gehört das zu den mietvertraglich geschuldeten Kosten, also wären es Kosten der Unterkunft.
Stell einen schriftlichen Antrag, dann hast Du was in der Hand um dagegen zu protestieren wenn der Ablehnungsbescheid kommt.
Wenn alles nichts nützt, dann nochmal ein Darlehen beantragen.
Die Bemerkung von wegen ihr bekämt genug Geld und könntet das aus dem Regelsatz bezahlen ist die Unverschämtheit hoch drei.
Bei der "schwindelerregenden" Höhe der im Regelbedarf für Wohnung ohne Mietkosten, (also Strom, Kochgas und Instandhaltung des trauten Heims) vorgesehenen Betrages von sagenhaften 27,60€ bzw. 24,88€ wird das noch nicht mal für die Lichtrechnung reichen.
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo, Danke für Deine Antwort. Ich werde der Charmanten Dame gleich ein Fax schicken und dann mal gucken was passiert........... Sie meinte von dem Geld könnte man Läufer kaufen das würde dann reichen........... ich dachte auch ich höre nicht richtig............
Naja mal gucken einen schönen Tag noch
Naja mal gucken einen schönen Tag noch