Meine Tochter, Hartz 4-Empfängerin, alleinerziehend (1 Kind, 3 Mon.), Bezieherin des Elterngeldes und der Kindesvater möchten eine gemeinsame Wohnung beziehen. Er, Schüler, 20 J., lebt bei seinem Vater, (obwohl er eigentlich seit Geburt seines Sohnes bei meiner Tochter lebt), zu dem er aber keine Beziehung hat (als 8-jähriger wurde er bei Verwandten untergebracht, nachdem seine Mutter nach einem Schlaganfall in einem Pflegeheim kam, bei dem leibl. Vater wohnt er erst seit ca. 1 1/2 Jahren, ist dort gemeldet).
Welchen Behördenweg müssen die Beiden nun einschlagen? Meine Tochter lebt in einer ihr vom Amt bewilligten Wohnung.
Die momentane Wohnsituation kann aber keine Lösung sein, denn meine Tochter kann den Freund nicht auf Dauer mitfinanzieren (Elterngeld gibt's nur für ein Jahr und nach einem halben Jahr gemeinsamen Zusammenlebens wird auch das Amt hellhörig (wegen eheähnlicher Gemeinschaft...).
Ein Schwachpunkt: Wer weiß, ob diese Beziehung von Dauer sein wird?
