Gemeinsame Wohnung mit Kindesvater

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Dogcoach
Beiträge: 8
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Gemeinsame Wohnung mit Kindesvater

Beitrag von Dogcoach »

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
Meine Tochter, Hartz 4-Empfängerin, alleinerziehend (1 Kind, 3 Mon.), Bezieherin des Elterngeldes und der Kindesvater möchten eine gemeinsame Wohnung beziehen. Er, Schüler, 20 J., lebt bei seinem Vater, (obwohl er eigentlich seit Geburt seines Sohnes bei meiner Tochter lebt), zu dem er aber keine Beziehung hat (als 8-jähriger wurde er bei Verwandten untergebracht, nachdem seine Mutter nach einem Schlaganfall in einem Pflegeheim kam, bei dem leibl. Vater wohnt er erst seit ca. 1 1/2 Jahren, ist dort gemeldet).
Welchen Behördenweg müssen die Beiden nun einschlagen? Meine Tochter lebt in einer ihr vom Amt bewilligten Wohnung.
Die momentane Wohnsituation kann aber keine Lösung sein, denn meine Tochter kann den Freund nicht auf Dauer mitfinanzieren (Elterngeld gibt's nur für ein Jahr und nach einem halben Jahr gemeinsamen Zusammenlebens wird auch das Amt hellhörig (wegen eheähnlicher Gemeinschaft...).
Ein Schwachpunkt: Wer weiß, ob diese Beziehung von Dauer sein wird?
:roll:
Zuerst verließ sie ihr Glück, und dann kam Ünglück dazu...
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Dogcoach
In einem vergleichbaren Fall gab es keine Probleme mit der ARGE als der Kindesvater mit in die Wohnung zog und so Teil der Bedarfsgemeinschaft wurde. Da er allerdings schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hatte waren seine Eltern ihm nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.
Wie das in eurem Fall ausschaut ??? Ich vermute mal seine Eltern werden ihm Unterhalt zahlen müssen und der wird dann als Einkommen angerechnet, genauso wie das zunächst bezogene Alg1 im o.g. Fall.
Wenn er bisher von Deiner Tochter durch das Erziehungsgeld "miternährt" wurde schön und gut, aber das ist nicht Sinn der Sache. Eheähnliche Gemeinschaft ist immer dann, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist. Es ist wahrscheinlich noch garnicht aufgefallen das er dort wohnt und nicht da wo er gemeldet ist.
Der Knabe sollte sich bei Deiner Tochter offiziell anmelden, gegen Familienzusammenführung gibt es keine §§.
Den Schwachpunkt, das man nicht in die Zukunft schauen kann gibt es überall im Leben. Hab´ Vertrauen in die jungen Leute, sie werden sich schon zusammenraufen und Probleme gibt es in jeder Beziehung mal.
Bei so einem kleinen Kind im Haushalt hilft es auch, wenn die beiden zwischendurch einfach mal etwas Zeit zu zweit bekommen und die Oma den Enkel hütet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Dogcoach
Beiträge: 8
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Re: Melinde

Beitrag von Dogcoach »

Hallo, Melinde,
vielen Dank für deine rasche Antwort! Bin aber immer noch nicht so ganz glücklich mit dieser Info...
Wie bereits erwähnt, möchten Beide in eine andere, etwas größere Wohnung ziehen (die Jetzige ist eine 2-Zimmer Wohnung, ca. 50 qm, für 2 Personen!) Ein halbes oder ein Zimmer mehr ist doch wohl bei 3 Personen angebracht!
Unterhalt kann der junge Mann von seinen Eltern nicht erwarten (Vater bezieht eine kleine Rente, kümmert sich auch nicht um seinen Sohn, den Enkel hat er noch nie gesehen, auch noch nie Interesse gezeigt - die Mutter ist ein Pflegefall und in einem Pflegeheim untergebracht: Sie erkennt nicht einmal den eigenen Sohn).Welche Möglichkeiten bleiben ihm, um dort auszuziehen? Wie gesagt, er ist Schüler und wird im Sommer eine Fachschule besuchen.

LG
:wink:
dogcoach
Zuerst verließ sie ihr Glück, und dann kam Ünglück dazu...
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