Bedarfsgemeinschaft beim Umgansgrecht

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Andre69
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Bedarfsgemeinschaft beim Umgansgrecht

Beitrag von Andre69 »

Hallo, meine Tochter war über die Osterferien 10 Tage bei mir.
Ich habe davor wie im Urteil vom BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 14/06 R die anteilig erhöhten Lebenshaltungskosten beantragt.
Alles soweit ok, nur wird mir das Kindergeld angerechnet, welches ich nicht bekomme...
Ist das denn rechtens?
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Die hälfte vom Kndergeld steht dir zu und wird meistens mit dem Unterhalt verrechnet !
LG
Silvia
Andre69
Beiträge: 10
Registriert: 13.07.2006 09:55
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Beitrag von Andre69 »

Unterhalt zahle ich derzeit nicht , weil es UV gibt.
Aber was hat das eine mit dem anderen zu tun??
In dem urteil vom BSG steht nichts in dieser Richtung.
maria1106
Beiträge: 1069
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Jedem Elternteil steht das halbe Kidergeld zu .
Aber warum dir dann das ganze Kindergeld angerechnet wird weis ich auch nicht.
LG
Silvia
Andre69
Beiträge: 10
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Wohnort: Osnabrück

Beitrag von Andre69 »

Und was hat das mit dem Urteil zu tun?
Oder versteh ich das Urteil falsch????
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

ZITAT Alles soweit ok, nur wird mir das Kindergeld angerechnet, welches ich nicht bekomme...
Ist das denn rechtens?

Ich kenne das Urteil nicht, ich weis nur dass einem Vater der das Umgangsrecht hat die Hälfte vom Kindergeld angerechnet wird!
Oder sagen wir es so bei meinem Ex war es so !

LG
Silvia
Andre69
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Beitrag von Andre69 »

Es geht um dieses Urteil
B 7b AS 14/06 R
Was du meinst ist wegen der Düsseldorfer tabelle relevant..hat hiermit aber nichts zu tun.
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Andre69
Das Kindergeld erhältst Du nicht, also kann es auch nicht angerechnet werden.
Lass den Bescheid wo dies angerechnet wird überprüfen.
Antraghier
Hallo maria1106
Das Urteil ist das hier
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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