frage zu harz4+kinder
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
frage zu harz4+kinder
hallo, hab eben euer forum endeckt und mich neu angemeldet und möchte alle herzlich begrüßen.
ich hätte mal eine frage. ich bin noch bis mai arbeitslos- hab also noch etwas zeit und hoffe doch, noch was richtiges zu finden. trotzdem will ich mich mal informieren. meine situation: harz 4 generell bekomme ich nicht, da meine frau zuviel verdient. wir haben aber 3 kinder (15,12,9 Jahre).
was kann ich aufgrund dessen für zuschüsse beantragen?
ich sehe da irgendwie nicht durch. gibt es dinge , die mir in der situation generell zustehen?
wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
außerdem habe ich gehört, das die ich ags verlängert werden sollen.
weiß jemand was genaueres darüber?
mfg. mbuna
ich hätte mal eine frage. ich bin noch bis mai arbeitslos- hab also noch etwas zeit und hoffe doch, noch was richtiges zu finden. trotzdem will ich mich mal informieren. meine situation: harz 4 generell bekomme ich nicht, da meine frau zuviel verdient. wir haben aber 3 kinder (15,12,9 Jahre).
was kann ich aufgrund dessen für zuschüsse beantragen?
ich sehe da irgendwie nicht durch. gibt es dinge , die mir in der situation generell zustehen?
wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
außerdem habe ich gehört, das die ich ags verlängert werden sollen.
weiß jemand was genaueres darüber?
mfg. mbuna
Hallo mbuna!
Erstmal herzlich Willkommen.
Nun zu Deinen Fragen. Für Deine Kids kannst Du, falls in den nächsten paar Monaten so etwas ansteht, die Übernahme der Kosten für eine Klassenreise beantragen, welche auch in Höhe von 180€ übernommen wird.
D.h. wenn die Klassenfahrt abzüglich des Taschengeldes, welches Du selbst tragen mußt, unter oder genau 180€ ergibt, übernimmt das Amt dieses. Jedoch wird diese Pauschale nur alle 2 Jahre bewilligt. Wenn aber vom Gesamtbetrag noch etwas übrig ist, wird dieses im Falle das eine erneute Klassenreise im Folgejahr unternommen wird, anteilig bis zur Höhe vom oben genannten Bettrag übernommen.
Es gibt auch so genannte einmalige Hilfen die, wenn nicht das Arbeitsamt, dann vom zusändigen "Sozialamt" übernommen werden. Es wird dann in jedem Fall genau geprüft, welchen Betrag man in einer bestimmten Frist hätte ansparen können und dann wird der Rest anteilig bewilligt.
Bsp: Ihr braucht eine Waschmaschine, weil Eure den Geist aufgegeben hat. Dann wird beim zuständigen Amt (Arbeitsamt oder Amt für Soziale Dienste) geprüft, was Ihr als Familie bekommt und was Ihr hättet ansparen können in einer gewissen Zeit (in Bremen sind es 6 Monate). Dann wird der Neuwert ermittelt und die Differenz wird vom Amt übernommen.
Zudem gibt es in einigen Städten auch die so genannte "Weihnachtshilfe". Das ist ein sozialer Träger, wo jeder, der Leistungen vom Amt, gleich welcher Art, bekommt, eine einmalige Beihilfe beantragen. Man muß eben da nur sehr genau begründen, warum man die Sachen, die als Geschenk zu Weihnachten sein sollen, nicht von seinen monatlichen Leistungen bezahlen kann.
Ich hoffe, das es Dir ein wenig weiter hilft.
Liebe Grüße
ballsport
Erstmal herzlich Willkommen.
Nun zu Deinen Fragen. Für Deine Kids kannst Du, falls in den nächsten paar Monaten so etwas ansteht, die Übernahme der Kosten für eine Klassenreise beantragen, welche auch in Höhe von 180€ übernommen wird.
D.h. wenn die Klassenfahrt abzüglich des Taschengeldes, welches Du selbst tragen mußt, unter oder genau 180€ ergibt, übernimmt das Amt dieses. Jedoch wird diese Pauschale nur alle 2 Jahre bewilligt. Wenn aber vom Gesamtbetrag noch etwas übrig ist, wird dieses im Falle das eine erneute Klassenreise im Folgejahr unternommen wird, anteilig bis zur Höhe vom oben genannten Bettrag übernommen.
Es gibt auch so genannte einmalige Hilfen die, wenn nicht das Arbeitsamt, dann vom zusändigen "Sozialamt" übernommen werden. Es wird dann in jedem Fall genau geprüft, welchen Betrag man in einer bestimmten Frist hätte ansparen können und dann wird der Rest anteilig bewilligt.
Bsp: Ihr braucht eine Waschmaschine, weil Eure den Geist aufgegeben hat. Dann wird beim zuständigen Amt (Arbeitsamt oder Amt für Soziale Dienste) geprüft, was Ihr als Familie bekommt und was Ihr hättet ansparen können in einer gewissen Zeit (in Bremen sind es 6 Monate). Dann wird der Neuwert ermittelt und die Differenz wird vom Amt übernommen.
Zudem gibt es in einigen Städten auch die so genannte "Weihnachtshilfe". Das ist ein sozialer Träger, wo jeder, der Leistungen vom Amt, gleich welcher Art, bekommt, eine einmalige Beihilfe beantragen. Man muß eben da nur sehr genau begründen, warum man die Sachen, die als Geschenk zu Weihnachten sein sollen, nicht von seinen monatlichen Leistungen bezahlen kann.
Ich hoffe, das es Dir ein wenig weiter hilft.
Liebe Grüße
ballsport
Hi!
Ok monatliche gibt es auch in bestimmten Fällen.
Das kann die Busfahrkarte sein, weil der Weg zur Schule ziemlich weit ist. Kann aber auch, wenn es ärztlich verordnet wird, eine monateliche Krankenkostzulage sein.
Ich würde auf jeden Fall einen Antrag auf die Sachen, die Du brauchst, stellen. Wenn dann eine Ablehnung kommt einen Widerspruch einlegen.
Meißtens wird es dann doch bewilligt.
LG
ballsport
Ok monatliche gibt es auch in bestimmten Fällen.
Das kann die Busfahrkarte sein, weil der Weg zur Schule ziemlich weit ist. Kann aber auch, wenn es ärztlich verordnet wird, eine monateliche Krankenkostzulage sein.
Ich würde auf jeden Fall einen Antrag auf die Sachen, die Du brauchst, stellen. Wenn dann eine Ablehnung kommt einen Widerspruch einlegen.
Meißtens wird es dann doch bewilligt.
LG
ballsport