Ich hab die genehmigung vom amt,das ich umziehen darf...nun meine frage...was kann ich denn alles beantragen? ich bräuchte ein neues bett und einen kleiderschrank,und küchenmöbel...gibt es das noch beim jobcenter? für meinen kleinen hab ich alles zusammen....
Umzugskosten...hab drei angebote eingeholt...wie hoch dürfen die sein???
Renovierungskosten für die alte wohnung? gibt es so was??
Hoffe sehr auf eure antworten...
Neue wohnung...was kann man beantragen??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Hallo dit_prinzesschen
Erstausstattung kann man nur beantragen wenn es der erste Auszug aus dem Elternhaus ist. Die Beihilfen so wie in der alten Sozialhilfe gibt es nicht mehr.
Bei den Umzugskosten ist das unterschiedlich, aus den vorgelegten Angobten wird meistens eines ausgewählt was am preiswertesten ist.
Wenn in Deinem Mietvertrag der alten Wohnung steht das Du bei Auszug renovieren musst oder da noch diese Fristen stehen innerhalb derer renoviert werden müsste gehört die Auszugsrenovierung zu den "mietvertraglich geschuldeten Pflichten" und du hast sicher Erfolg wenn Du einen Antrag auf Kostenübernahme stellst.
Viel Erfolg
Gruss
Erstausstattung kann man nur beantragen wenn es der erste Auszug aus dem Elternhaus ist. Die Beihilfen so wie in der alten Sozialhilfe gibt es nicht mehr.
Bei den Umzugskosten ist das unterschiedlich, aus den vorgelegten Angobten wird meistens eines ausgewählt was am preiswertesten ist.
Wenn in Deinem Mietvertrag der alten Wohnung steht das Du bei Auszug renovieren musst oder da noch diese Fristen stehen innerhalb derer renoviert werden müsste gehört die Auszugsrenovierung zu den "mietvertraglich geschuldeten Pflichten" und du hast sicher Erfolg wenn Du einen Antrag auf Kostenübernahme stellst.
Viel Erfolg
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Auch hier gibt es wie immer Ausnahmen, die im Einzelfall leider per Gericht eingefordert werden müssen.Melinde hat geschrieben:Hallo dit_prinzesschen
Erstausstattung kann man nur beantragen wenn es der erste Auszug aus dem Elternhaus ist. Die Beihilfen so wie in der alten Sozialhilfe gibt es nicht mehr.
Nur 2 Beispiele:
Ehetrennung. Ein Partner zieht aus. Dem Partner, der in der Wohnung bleibt, gehören alle Möbel, der Ausziehende bezieht ALG-II und hat somit keine Möbel.
Wohnungsbrand. Durch ein Feuer im Haus und den nachfolgenden Löscharbeiten ist das Mobiliar verseucht, verbrannt, nicht mehr vorhanden.
In beiden Fällen muß die Verwaltung dem notleidenden Bürger helfen, das ergibt sich aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes.
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Hallo dit_prinzesschen
Beantrage alles was Dein Mann mitgenommen hat und was Dir jetzt fehlt, bei Trennung werden die Sachen bewilligt.
Es gibt dann entweder Bargeld oder Gutscheine für second hand Möbelhäuser. Versuch mal zu erreichen das Du energiesparende Geräte bekommst.
Gruss
Beantrage alles was Dein Mann mitgenommen hat und was Dir jetzt fehlt, bei Trennung werden die Sachen bewilligt.
Es gibt dann entweder Bargeld oder Gutscheine für second hand Möbelhäuser. Versuch mal zu erreichen das Du energiesparende Geräte bekommst.
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ich habe für Umzug und Renovierung grad mal 150 Euro bekommen. Die gingen für den Mietwagen drauf.
Das ist wohl ne Pauschale.
Wenn Du Haushaltsartikel, also Waschmaschine etc., brauchst musst Du das extra beantragen. Alles aufführen was Du brauchst. Das gilt aber soviel ich weiss nur für die erste Wohnung, ansonsten gehen sie davon aus dass die Dinge vorhanden sind.
Das ist wohl ne Pauschale.
Wenn Du Haushaltsartikel, also Waschmaschine etc., brauchst musst Du das extra beantragen. Alles aufführen was Du brauchst. Das gilt aber soviel ich weiss nur für die erste Wohnung, ansonsten gehen sie davon aus dass die Dinge vorhanden sind.
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