Neue wohnung...was kann man beantragen??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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dit_prinzesschen
Beiträge: 32
Registriert: 09.11.2006 13:05

Neue wohnung...was kann man beantragen??

Beitrag von dit_prinzesschen »

Ich hab die genehmigung vom amt,das ich umziehen darf...nun meine frage...was kann ich denn alles beantragen? ich bräuchte ein neues bett und einen kleiderschrank,und küchenmöbel...gibt es das noch beim jobcenter? für meinen kleinen hab ich alles zusammen....

Umzugskosten...hab drei angebote eingeholt...wie hoch dürfen die sein???
Renovierungskosten für die alte wohnung? gibt es so was??

Hoffe sehr auf eure antworten...
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo dit_prinzesschen
Erstausstattung kann man nur beantragen wenn es der erste Auszug aus dem Elternhaus ist. Die Beihilfen so wie in der alten Sozialhilfe gibt es nicht mehr.
Bei den Umzugskosten ist das unterschiedlich, aus den vorgelegten Angobten wird meistens eines ausgewählt was am preiswertesten ist.
Wenn in Deinem Mietvertrag der alten Wohnung steht das Du bei Auszug renovieren musst oder da noch diese Fristen stehen innerhalb derer renoviert werden müsste gehört die Auszugsrenovierung zu den "mietvertraglich geschuldeten Pflichten" und du hast sicher Erfolg wenn Du einen Antrag auf Kostenübernahme stellst.
Viel Erfolg
Gruss
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Gast

Beitrag von Gast »

Melinde hat geschrieben:Hallo dit_prinzesschen
Erstausstattung kann man nur beantragen wenn es der erste Auszug aus dem Elternhaus ist. Die Beihilfen so wie in der alten Sozialhilfe gibt es nicht mehr.
Auch hier gibt es wie immer Ausnahmen, die im Einzelfall leider per Gericht eingefordert werden müssen.

Nur 2 Beispiele:

Ehetrennung. Ein Partner zieht aus. Dem Partner, der in der Wohnung bleibt, gehören alle Möbel, der Ausziehende bezieht ALG-II und hat somit keine Möbel.

Wohnungsbrand. Durch ein Feuer im Haus und den nachfolgenden Löscharbeiten ist das Mobiliar verseucht, verbrannt, nicht mehr vorhanden.

In beiden Fällen muß die Verwaltung dem notleidenden Bürger helfen, das ergibt sich aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes.
dit_prinzesschen
Beiträge: 32
Registriert: 09.11.2006 13:05

Beitrag von dit_prinzesschen »

Also ich hab mich ja von meinem mann getrennt...und er hat möbel aus der wohnung mitgenommen...schlafzimmer und küche....kann ich dies neu beantragen oder steht mir das dann nich zu? ich meine von meinem hartz4 geld kann ich nur leben,oder neue sachen kaufen,oder?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo dit_prinzesschen
Beantrage alles was Dein Mann mitgenommen hat und was Dir jetzt fehlt, bei Trennung werden die Sachen bewilligt.
Es gibt dann entweder Bargeld oder Gutscheine für second hand Möbelhäuser. Versuch mal zu erreichen das Du energiesparende Geräte bekommst.
Gruss
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corinnamladen
Beiträge: 38
Registriert: 16.03.2007 20:06

Beitrag von corinnamladen »

ich habe für Umzug und Renovierung grad mal 150 Euro bekommen. Die gingen für den Mietwagen drauf.
Das ist wohl ne Pauschale.

Wenn Du Haushaltsartikel, also Waschmaschine etc., brauchst musst Du das extra beantragen. Alles aufführen was Du brauchst. Das gilt aber soviel ich weiss nur für die erste Wohnung, ansonsten gehen sie davon aus dass die Dinge vorhanden sind.
corinnamladen
Beiträge: 38
Registriert: 16.03.2007 20:06

Beitrag von corinnamladen »

eine Firma als Umzugshilfe kriegst Du nicht bezahlt, ausser Du ziehst weit weg und auch da würde ich mich erst beim Amt schlau machen was sie bezahlen bevor Du nachher auf 500 Euro sitzt.
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