also ich werd am 07.03.06 18 und da meine mutter HartzIV empfängt muss ich das jetzt auch beantragen. da ich dann gerne zu meinem 18. geburtstag in eine 1 zimmer wohnung (ca. 150€ warm) ziehen würde möchte ich jetzt wissen wie das alles abläuft:
1) wieviel Geld würde ich bekommen? meine mutter bezieht ja auch schon das arbeitlosengeld II...
2) würde mir die Erstausstattung für die Wohnung bezahlt werden?
3) wie sieht das aus mit meiner Ausbildung? ich mache eine private
ausbildung zur Kosmetikerin d.h. ich zahle dafür 120€ im monat! wie wird das dann geregelt? zahl ich das oder das Amt?
ich bedanke mich schon mal im vorraus für hoffentlich nützliche kommentare! LG becky
hab ne ganz wichtige frage....
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Für ledige alleinwohnend ist der Regelsatz 345 €, dazu kommen Haushaltskosten wie Heizung, Wasser etc. als Zuschlag.
Ich bezweifle aber ob du mit 18 so einfach Hartz 4 bekommst da das momentan sehr erschwert wird bis zum 25. LJ. da es für das Amt als unötige Kosten ansieht sofern dich deine Mutter unterhalten kann und die Wohnung für 2 Erwachsene in m² ausreichend ist.
Gruß
Ich bezweifle aber ob du mit 18 so einfach Hartz 4 bekommst da das momentan sehr erschwert wird bis zum 25. LJ. da es für das Amt als unötige Kosten ansieht sofern dich deine Mutter unterhalten kann und die Wohnung für 2 Erwachsene in m² ausreichend ist.
Gruß
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 27.10.2005 23:35
- Wohnort: Flensburg
Hi becky!
1) Den Regelsatz von 345 Euro wirst Du wohl bekommen, da Deine Mutter Dich nicht unterstützen kann, weil sie ja selbst H4 bekommt.
2) Da die derzeitige Übergangsregierung dafür sorgen will, dass alle unter 25 Jahren bei ihren Eltern wohnen müssen (auch dann, wenn es unerträglich ist), werden Dir die Kosten für Miete, Heizung und Nebenkosten nur dann bezahlt werden, wenn Du beruflich aus Deiner Stadt/Deinem Kreis wegziehen musst. Für die Kosten für die Erstausstattung gilt das Gleiche.
3) Ob die Ausbildungkosten vom Amt übernommen werden, hängt wohl davon ab, ob man diese für sinnvoll hält. Das erfährst Du wahrscheinlich nur auf dem Amt.
Gruss
1) Den Regelsatz von 345 Euro wirst Du wohl bekommen, da Deine Mutter Dich nicht unterstützen kann, weil sie ja selbst H4 bekommt.
2) Da die derzeitige Übergangsregierung dafür sorgen will, dass alle unter 25 Jahren bei ihren Eltern wohnen müssen (auch dann, wenn es unerträglich ist), werden Dir die Kosten für Miete, Heizung und Nebenkosten nur dann bezahlt werden, wenn Du beruflich aus Deiner Stadt/Deinem Kreis wegziehen musst. Für die Kosten für die Erstausstattung gilt das Gleiche.
3) Ob die Ausbildungkosten vom Amt übernommen werden, hängt wohl davon ab, ob man diese für sinnvoll hält. Das erfährst Du wahrscheinlich nur auf dem Amt.
Gruss