hab ne ganz wichtige frage....

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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becky88
Beiträge: 1
Registriert: 05.12.2005 18:38

hab ne ganz wichtige frage....

Beitrag von becky88 »

also ich werd am 07.03.06 18 und da meine mutter HartzIV empfängt muss ich das jetzt auch beantragen. da ich dann gerne zu meinem 18. geburtstag in eine 1 zimmer wohnung (ca. 150€ warm) ziehen würde möchte ich jetzt wissen wie das alles abläuft:
1) wieviel Geld würde ich bekommen? meine mutter bezieht ja auch schon das arbeitlosengeld II... :?
2) würde mir die Erstausstattung für die Wohnung bezahlt werden?
3) wie sieht das aus mit meiner Ausbildung? ich mache eine private
ausbildung zur Kosmetikerin d.h. ich zahle dafür 120€ im monat! wie wird das dann geregelt? zahl ich das oder das Amt? :?:


ich bedanke mich schon mal im vorraus für hoffentlich nützliche kommentare! LG becky :roll:
Tomson
Beiträge: 20
Registriert: 06.11.2005 12:54

Beitrag von Tomson »

Für ledige alleinwohnend ist der Regelsatz 345 €, dazu kommen Haushaltskosten wie Heizung, Wasser etc. als Zuschlag.
Ich bezweifle aber ob du mit 18 so einfach Hartz 4 bekommst da das momentan sehr erschwert wird bis zum 25. LJ. da es für das Amt als unötige Kosten ansieht sofern dich deine Mutter unterhalten kann und die Wohnung für 2 Erwachsene in m² ausreichend ist.

Gruß
Hermann Reich-Förster
Beiträge: 75
Registriert: 27.10.2005 23:35
Wohnort: Flensburg

Beitrag von Hermann Reich-Förster »

Hi becky!

1) Den Regelsatz von 345 Euro wirst Du wohl bekommen, da Deine Mutter Dich nicht unterstützen kann, weil sie ja selbst H4 bekommt. :)

2) Da die derzeitige Übergangsregierung dafür sorgen will, dass alle unter 25 Jahren bei ihren Eltern wohnen müssen (auch dann, wenn es unerträglich ist), werden Dir die Kosten für Miete, Heizung und Nebenkosten nur dann bezahlt werden, wenn Du beruflich aus Deiner Stadt/Deinem Kreis wegziehen musst. Für die Kosten für die Erstausstattung gilt das Gleiche. :(

3) Ob die Ausbildungkosten vom Amt übernommen werden, hängt wohl davon ab, ob man diese für sinnvoll hält. Das erfährst Du wahrscheinlich nur auf dem Amt. :?

Gruss
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