Nebenerwerb und Kontoauszüge

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Andre69
Beiträge: 10
Registriert: 13.07.2006 09:55
Wohnort: Osnabrück

Nebenerwerb und Kontoauszüge

Beitrag von Andre69 »

Hallo, folgendes Problem hab ich jetzt.
Ich beziehe hartz4 und mit einem Kleingewerbe als PC Doctor unterwegs.
Bisher war es so, das ich jeden Monat meine Gewinn-Verlust rechnung aufgestellt habe und mir der Gewinn abzüglich meinem Freibetrag von 100 € anteilig angerechnet wurde.
Das ist soweit ok und auch Rechtlich richtig.
Nun..kommt ein Brief indem es heißt...
"Die Massarbeit ist der Auffassung, dass die von ihnen geltend gemachten Ausgaben mit dem allgemeinen Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit nach §11 Abs. 2 SGBII abgegolten sind"

Meine Ausgaben die ich gegen rechne sind Zeitungsannoncen sowie Kraftstoff kosten..
Bisher (ca. 10 Monate) gab es diesbezüglich nie Probleme und wurde genauso gehandhabt!!!!(Ich hab über meine Anwältin eine Schriftliche Beschwerde gegen die Mitarbeiterin schreiben lassen..ist das der Grund?)
Wer kann mir denn dazu was sagen?

Zum anderen...
Die Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts mit meiner Tochter muß ja jetzt beim Sozialamt beantragt werden..bisher ARGE (sitzt im selben Raum 3m weiter), die verlangen jetzt die Kontoauszüge der letzten 3 Monate..ist das rechtens? Was darf ich schwärzen?
LG
andre
micha86
Beiträge: 72
Registriert: 05.12.2006 16:57

Beitrag von micha86 »

kontoauszüge: "Weigerung, lückenlose Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate vorzulegen, stellt keinen Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten dar, soweit kein konkreter Anhaltspunkt für einen Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht. Die Erhebung dieser Sozialdaten ist nicht leistungserheblich und verstößt gegen das Recht auf Sozialgeheimnis."

siehe: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... oausz%FCge
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