Hartz 4 Regeksatz!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
klara
Beiträge: 2
Registriert: 23.03.2007 23:57

Hartz 4 Regeksatz!!

Beitrag von klara »

Beziehe Hartz 4 bekomme 345 Euro plus Kindergeld,habe folgenede Frage steht mir der vorgeschriebene Regelsatz für mein Kind unter 7 Jahren von 207 Euro monatlich nicht zu, falls ja bekomme ich eine Rückzahlung für meinen Sohn 10 Monate alt ?

Bitte um Hilfe!!
guido
Beiträge: 27
Registriert: 11.03.2007 10:31

Beitrag von guido »

Wenn Du allein erziehende Mutter eines Kindes unter 7 Jahren bist, dann steht Dir folgendes zu: 345,- Euro Regelsatz für Dich + 207,- Euro Regelsatz für ein Kind unter 14 Jahren + 124,- Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende eines Kindes unter 7 Jahren + die Miete.
Dem steht das Kindergeld von 154,- Euro gegenüber, welches als Einkommen angerechnet wird und den Bedarf entsprechend mindert.

All die oben genannten Zahlen müssen im Berechnungsbogen auftauchen, fehlt irgendwas?
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

ggf. wird der Unterhalt des Kindes abgezogen ;)

Kann daher sein, dass kein Regelsatz fuer das Kind " ausgezahlt " wird,

Sozialgeld 207 Euro - Kindergeld - minus Unterhalt, da das EK den Betrag des RS übersteigt. Nur ein Beispeil.

Aber grunds. steht deinem Kind der RS zu.

Es sei denn dein Kind hat ( evt. wegen seines Aufenthaltsstatus ) keinen SGB II Anspruch. Aber eher unwahrscheinlich.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Antworten