Werden Gebühren für Kabelfernsehen bezahlt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Josdo
Beiträge: 81
Registriert: 31.03.2006 13:49
Wohnort: Saarland

Werden Gebühren für Kabelfernsehen bezahlt?

Beitrag von Josdo »

Hallo,
das Mietshaus, in welchem ich wohne, wird zum 30.04.2007 verkauft. In der Miete war die monatliche Gebühr für Kabelfernsehen unter den Nebenkosten aufgeführt und wurde auch anstandslos von der ARGE monatlich gezahlt.

Der neue Vermieter wünscht allerdings KEIN Kabelfernsehen, denn er wird Fernsehen über Satellit empfangen. Der Kabelanschluss wurde somit auch vom vorigen Hausbesitzer zum 30.04.2007 gekündigt.

Ich habe daraufhin bei Kabel Deutschland angerufen und mir wurde sodann mitgeteilt, dass ich Kabelfernsehen haben könnte, nur würde dann mit mir alleine ein Vertrag darüber gemacht werden. Die monatlichen Kosten betragen 16,90 € plus eine einmalige Bereitstellungsgebühr von 49,50 €.

Werden diese Kosten von der ARGE übernommen? Ich frage auch deshalb, weil ja dann in der Vermieterbescheinigung keine Kosten mehr für Kabelfernsehen aufgeführt sind, denn die monatlichen Gebühren werden ja nicht mehr vom neuen Vermieter wie bisher bezahlt.

Ohne Kabelanschluss habe ich nämlich KEIN Fernsehen mehr und eine Anschaffung einer Satellittenanlage kann ich mir finanziell nicht leisten.


Hoffe, Ihr könnt mir helfen. Vielen Dank
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

Beitrag von Tracid »

Also wenn der Kabelanschluß zum 30.4 gekündigt wurde, besteht er ja noch. Ich würde da eher mal nachfragen, ob der Vertrag einfach nicht auf dich überschrieben werden kann. Gab schon viele Fälle, wo es nicht nachvollziehbar ist, warum solche Anbieter (nicht nur Kabel) meist noch mal eine Anschlußgebühr oder ähnliches wollen, wenn der Anschluss schon bestand. Die kommen da ja nicht in die Wohnung um was zu verlegen, sondern drücken ein Knopf in ihrer Zentrale und das wars. Würde einfach den Vertrag umschreiben lassen somit sparst dir diese 49 Euro.

Aber das Amt zahlt nicht die Gebühren, das wäre mir neu :-) Zum Glück habe ich diese Kosten bei mir in den Nebenkosten automatisch mit drin :-)
pingpong
Beiträge: 39
Registriert: 06.11.2006 17:44

Kabelfernsehen

Beitrag von pingpong »

Versuch es wie Tracid mit den Nebenkosten, aber es könnte auch schief gehen, denn SG Berlin hat entschieden:


Denn nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. Das hat zur Folge, dass die Kosten für das Kabelfernsehen und die Energiekosten für das Kochen und die sonstige Warmwasserbereitung aus dem Regelsatz zu bestreiten sind und nicht als Teil der Unterkunftskosten anerkannt werden können.

Sozialgericht Berlin S 63 AS 1311/05 02.08.2005
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Josdo
Vielleicht kannst Du mit dem neuen Vermieter sprechen ob er eine Sat Anlage hat an die mehrere Teilnehmer angeschlossen werden können und Du da mit dran kannst.
Wenn das nicht geht rechne mal nach wenn Du jeden Monat an Kabel die Gebühr bezahlst hast Du nach weniger als einem Jahr schon soviel gezahlt was eine Satanlage im Angebot diverser Märkte kostet.
Da gibt es welche für unter 150 € und Du bist nicht vertraglich gebunden.
Mit etwas technischen Geschick kriegt man den Aufbau selber hin.
Wäre halt auf Dauer billiger, auch dieses DBVT oder DVBT ist preiswerter wenn es das in eurer Region schon gibt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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