Ausbildung abgebrochen...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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SunnySunny
Beiträge: 3
Registriert: 20.03.2007 18:46

Ausbildung abgebrochen...

Beitrag von SunnySunny »

Ich (24 Jahre) bin bis Ende diesen Monat noch in einem Ausbildungsverhältnis (1 Lehrjahr)--> gegenseitiges Auflösungsvertrag
War jetzt heute beim Arbeitsamt um Hartz 4 zu beantragen solange ich noch nichts Neues habe. Die nette zuvorkommende Frau meinte das einer von meinen Elternteil den Antrag stellen muß da ich unter 25 Jahre bin und ich noch bei meinen Eltern wohne. Was mir ehrlich gesagt überhaupt nicht gefällt weil meine Eltern mit meiner Situation absolut nichts zu tun haben....

Meine Frage gibt es eine neue Regelung??? Was ist wenn meine Eltern damit nicht einverstanden wären???Vorallem wär ich dann "unversichert"..?
Dazu gesagt hatte ICH schon mal ein Antrag ausgefüllt, also nur für mich hab dann aber anschließend eine Stelle bekommen. Jedenfalls meinte die freundliche Lady (obwohl tschuldigung "Sie" in Private Dinge genauen Einsicht haben) das wäre privatsache. nunja ich hoffe jemand kann mir da genaueres sagen. Vielen Dank im vorraus
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Du bildest mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft das bedeutet entweder ihr alle seid bedürftig oder niemand. Die Gesetzesänderung trat zum 01.07.06 in Kraft. Solange du zu Hause wohnst gehörst du zur BG der Eltern, d.h. die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von euch allen werden zusammen berücksichtigt und eine gemeinsame Antragsstellung ist erforderlich.

Außerdem sind dir deine Eltern noch zum Unterhalt verpflichtet ( da du wohl auch noch keine abgeschl. Ausbildung hast ), diese Pflicht kann u. a. eben auch mit freier Kost und Logis im elterl. Haushalt abgegolten werden.

Arbeiten deine Eltern beide ? Du kannst evtl. noch Kindergeld erhalten.

edit: wie alt bist du ? Kannst dich bis 23 über die Eltern beitragsfrei familienversichern.

Mfg
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

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