Sparbuch nicht angegeben

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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ayumi
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Sparbuch nicht angegeben

Beitrag von ayumi »

Hallo,
habe heute mal eine Frage für eine Bekannte. In einem Gespräch kamen wir heute darauf, das sie seit einem Jahr ein Sparbuch hat, das sie beim Jobcenter nicht angegeben hat. Lt. ihrer Aussage wusste sie nicht, das sie es angeben muss. Das Sparbuch weisst auch kein riesen Vermögen auf, ca. 1500€. Da sie sich und mich nun total verrückt macht, habe ich ihr geraten, in den nächsten Tagen zum Jobcenter zu gehen und das Sparbuch anzugeben mit der Begründung, das sie es nicht besser wusste. Sie ist übrigens keine Deutsche und kennt sich mit den Gesetzen nicht so gut aus. Ich denke, es wird nichts weiter passieren, da sie das Sparbuch jetzt von sich aus angibt. Oder was passiert schlimmsten Falls?

LG Simone
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Als erstes muss ich sagen im Antrag steht doch klar drin was man dies angeben MUSS. Es gibt ein Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens 4100 Euro + 750 Euro für dringende Anschaffungen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Danke erstmal für die Antwort.
Ja klar, steht es im Antrag drin. Aber wenn man deutsch eh schon nicht richtig versteht, ist es vielleicht nicht so einfach. Nun ist es passiert und sie hat es nicht angegeben. Es liegt ja unter dem Freibetrag. Ich habe versucht, sie etwas zu beruhigen. Aber das bringt nichts. Sie wartet auf ihre Einbürgerung und denkt, das sie dadurch jetzt Probleme bekommt. Ich denke, es ist das beste, es so schnell wie möglich anzugeben. Aber kann es irgendwelche Sanktionen deshalb geben?

LG Simone
Gast

Beitrag von Gast »

Theoretisch ja, aber wenn sie es nun nachholt (die Zinsen nicht vergessen anzugeben) und Ihre Vermögensverhältnisse nichts an der Leistung ändern, ist dem Staat ja kein Nachteil entstanden. Daher wäre eine Sanktion sinnlos.
Der zuständige SB wird evtl. ein etwas wachsameres Auge auf sie haben.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

ayumi hat geschrieben:Danke erstmal für die Antwort.
Ja klar, steht es im Antrag drin. Aber wenn man deutsch eh schon nicht richtig versteht, ist es vielleicht nicht so einfach.
Daher ist es Zeit das man Anträge nur noch Unterschreiben dürfte wenn man das auch versteht , da sonst die SB immer schuld sind wenn Leute etwas unterschreiben was sie nicht wissen was sie da überhaupt tun.
In anderen Ländern ist es genau so, in mein Heimatland Niederlande musst Du die Sprache und alles verstehen was Du machst, hier ist es nicht so; was ich nicht versthe da andere dafür dann vor GEricht kommen uns sich rechtfertigen müüssen.
Hatte diesen fall im Le. Jahr das eine Türkische Frau nichts verstanden hat , hat alles unterschrieben und wie Sie dann was zurück zahlen sollte ist Sie mit dem Anwalt vor gericht gezogen wo sie erklärte das sie nichts verstanden hat.

Urteil:
Frau musste es in Raten zurückzahlen...

Was ich damit sagen will ist einfach nur das ich es nicht gut finde das man sich immer darauf berufen will ich kann oder Sie kann das nicht verstehen...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

DjTermi hat geschrieben:In anderen Ländern ist es genau so
Andere Länder interessieren hier nicht, wir sind in Deutschland, und das ist gut so. :wink:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das kannst laut sagen sonst würde der Hase sicher anders laufen ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Das sehe ich genauso. Die Leute verstehen wirklich teilweise nicht, was sie überhaupt ausfüllen. Allerdings habe ich mal mit einer russischen Frau einen Antrag auf eine Pflegestufe ausgefüllt. Und obwohl ich mich mit solchen Sachen eigentlich recht gut auskenne, bin ich da auch ins grübeln gekommen und musste mich schlau machen. Die Bekannte um die es in diesem Fall geht, stammt aus Israel. Deutsch sprechen und verstehen geht schon ganz gut. Aber sie ist einfach zu unsicher. Und statt sich irgendwo Hilfe zu holen, stümpern sie die Anträge so gut es geht zusammen. Und dann kommt sowas dabei raus. Und nun ist die Panik noch grösser. Nur mehr wie den Leuten anzubieten, bei solchen Sachen zu helfen, kann man nicht. Melden tun sie sich dann erst, wenn es zu spät ist.

LG Simone
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich hoffe sehr das Du das nicht falsch verstanden hast meine Aussage, aber für uns SB ist das immer sehr sehr schwer dann.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Termi
Mach doch mal bei euch einen "Vorschlag zur Qualitätsverbesserung in der Kundenbetreuung" das es die Ausfüllhinweise auch in verschiedenen Sprachen geben sollte. Bei den Fahrkartenautomaten und auch bei manchen anderen Dingen gibt es das doch auch schon.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Hallo DjTermi,
ich denke, das ich das schon richtig verstanden habe. Und wie sich die Situation für die Sachbearbeiter darstellt, kenne ich auch noch recht gut.
Vielleicht wäre das was Melinde vorschlägt ja ein Schritt in die richtige Richtung, aber es heisst ja weiterhin, Amtssprache ist deutsch.
Oder vielleicht könnte man ja auch wieder Leute abstellen, die die Anträge bei der Abgabe im Bedarfsfall mit den Leuten durchgehen? Am Anfang von Hartz IV wurde das doch auch gemacht. Dann würde schon im Vorfeld auffallen, das derjenige eventuell gar nicht begriffen hat, was er da ausfüllt.

Auf jeden Fall bedanke ich mich nochmal für die Antworten. Werde es heute weitergeben. Vielleicht kann ich sie ja etwas beruhigen. Bin gespannt, was letztendlich raus kommt. Werde dann berichten.

LG Simone
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Es ist so wie Du es schon sagst Simone, Amtssprache ist Deutsch , und das ist auch irgend wie gut so. Was ist wenn Leute den Antrag ausfüllen und kein Kollege ist da der dies Übersetzen kann ?
Übersetzungsbüro einschalten ? Ich glaube da würden die Steuerzahler in die Luft gehen, und irgend wie auch zu recht, oder ?
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ayumi
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Beitrag von ayumi »

Hallo DjTermi,

ich glaube, das hast Du jetzt falsch verstanden.
Das was wir meinten, ist die Ausfüllhilfe, die jetzt in Deutsch dabei ist (ist da überhaupt eine bei)? Vielleicht sollte es die auch in anderen Sprachen geben. So würden die Leute wenigstens verstehen, was überhaupt verlangt wird. Das die Anträge irgendwie in Deutsch beantwortrt werden müssen ist schon klar. Sonst müssten ja in den Ämtern Übersetzer für zig Sprachen sitzen.

Simone
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