Moin
Nachdem ich es nach jahren mal geschafft habe mein leben auf die reihe bekommen habe ist noch ein letzes problem
Ich habe seit 2 jahren einen offene Gerichtsrechnung von 1200€,heisst es besteht ein Haftbefehl gegen mich.
Mich wundert das schon das die noch nicht vorbei gekommen sind .Bin vor einen halben jahr umgezogen
Meine Frage besteht die möglichkeit das ich ein Kredit vom AA bekomme um die Geldstrafe zu bezahlen?
Ich habe Angst wenn ich bei AA nachfrage. das sie mir das geld dann sofort sperren usw.
Kann ich mir vielleicht einen Anwalt holen der doch noch mit dem Gericht eine Ratenzahlung vereinbart.
Ich habe aber leider nix schriftliches mehr vom Gericht was ich dem Anwalt vorlegen könnte
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen
Mfg Damis
Darlen für Geldstrafe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Damis,
vorweg ein willkommen hier im Forum.
Da hast Du ja ganz schön Mist gemacht.
Die Arbeitsargentur wird Dir da sicher nicht weiterhelfen.
Wenn ein Haftbefehl vorliegt, wird man Dich wohl, füher oder später, festnehmen. Das ist 100 %ig sicher.
Wenn Du Glück hast, dann kannst Du eine Ratenzahlung mit der Juztizkasse abmachen .
Ich vermute aber das die Dir das schon angeboten haben. Denn ohne eine Mahnung erlassen die normalerweise keinen Haftbefehl.
Wenn es um eine Geldstrafe geht dann ist die Staatsanwaltschaft dafür zuständig. Telefonunmmer vom Sachbearbeiter und Adresse der Stelle steht auf der Rechnung.
Ach ja die hast Du ja nicht mehr. Wenn Du weisst welches Gericht dafür zuständig ist dann bekommst Du das raus.
Einen Anwalt kannst Du Dir sparen. Du hast doch selber einen Mund und es sind dort auch nur Menschen.
Als Arbeitloser hast Du die Möglichkeit die Strafe abzuarbeiten in Höhe der Tagessätze.
Ich vermute 30 Tagessätze a 40 EUR hast Du aufgebrummt bekommen. Also musst Du 30 Tage arbeiten.
Das musst Du aber mit der zuständigen Stelle besprechen und das rasch damit eventuell der Haftbefehl aufgehoben werden kann.
Wenn die nicht drauf eingehen oder die Dich vorher verhaften, fährst Du halt ein, wenn Du nicht gleich alles auf einen Schlag bezahlen kannst.
Ach ja, wenn der Haftbefehl vollstreckt wird können noch weitere Kosten auf Dich zukommen.
Z.B der Transport in die zuständige Juztizvollzugsanstalt.
Also melde Dich bei der zuständigen Stelle (oder frag beim Gericht nach wer zuständig ist ) vielleicht bekommst Du noch die Chance.
Die Arbeitsagentur ist dafür nicht zuständig.
Viel Glück und halte uns auf dem Laufenden .
Flunk
vorweg ein willkommen hier im Forum.
Da hast Du ja ganz schön Mist gemacht.
Die Arbeitsargentur wird Dir da sicher nicht weiterhelfen.
Wenn ein Haftbefehl vorliegt, wird man Dich wohl, füher oder später, festnehmen. Das ist 100 %ig sicher.
Wenn Du Glück hast, dann kannst Du eine Ratenzahlung mit der Juztizkasse abmachen .
Ich vermute aber das die Dir das schon angeboten haben. Denn ohne eine Mahnung erlassen die normalerweise keinen Haftbefehl.
Wenn es um eine Geldstrafe geht dann ist die Staatsanwaltschaft dafür zuständig. Telefonunmmer vom Sachbearbeiter und Adresse der Stelle steht auf der Rechnung.
Ach ja die hast Du ja nicht mehr. Wenn Du weisst welches Gericht dafür zuständig ist dann bekommst Du das raus.
Einen Anwalt kannst Du Dir sparen. Du hast doch selber einen Mund und es sind dort auch nur Menschen.
Als Arbeitloser hast Du die Möglichkeit die Strafe abzuarbeiten in Höhe der Tagessätze.
Ich vermute 30 Tagessätze a 40 EUR hast Du aufgebrummt bekommen. Also musst Du 30 Tage arbeiten.
Das musst Du aber mit der zuständigen Stelle besprechen und das rasch damit eventuell der Haftbefehl aufgehoben werden kann.
Wenn die nicht drauf eingehen oder die Dich vorher verhaften, fährst Du halt ein, wenn Du nicht gleich alles auf einen Schlag bezahlen kannst.
Ach ja, wenn der Haftbefehl vollstreckt wird können noch weitere Kosten auf Dich zukommen.
Z.B der Transport in die zuständige Juztizvollzugsanstalt.
Also melde Dich bei der zuständigen Stelle (oder frag beim Gericht nach wer zuständig ist ) vielleicht bekommst Du noch die Chance.
Die Arbeitsagentur ist dafür nicht zuständig.
Viel Glück und halte uns auf dem Laufenden .
Flunk
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- Registriert: 01.12.2005 16:46
- Wohnort: Berlin
Haftbefehl wegen 1200 €
Hallo erstmal ,
dein Anwalt wird auch recht behalten.
An deiner Stelle ist es immer möglich, sich einsicht in das Schuldenregister des Amtsgerichts zu nehmen.
Hierbei kann man sich dann immer mal informieren, was noch offen ist, was schon beglichen ist und wer den Vorgang bearbeitet.
Eine Ratenzahlung mit dem Gericht ist immer möglich, ´wenns denn auch Kosten sind die vom Gericht auferlegt sind. Liegt jedoch noch bei einem Gläubiger eine Hauptforderung , so musst du die Ratenzahlung mit dem Gläubiger verhandeln.
Wegen dem Haftbefehl würde ich mir keine so großen sorgen machen, da die Strafhotels des Staates eh überbelegt sind. Du kannst jederzeit die Aussetzung des Haftbefehls beantragen, wenn du Bereitschaft zeigst die Schuld zu tilgen.
Weiterhin kannst du mit dem Gläubiger immer die Aussetzung von Vollstreckungsmassnahmen vereinbaren( nur bei Teilzahlungsvereinbarung), was auch dann den Haftbefehl beinhaltet.
Viel Glück weiterhin bei der Schuldenregulierung.
dein Anwalt wird auch recht behalten.
An deiner Stelle ist es immer möglich, sich einsicht in das Schuldenregister des Amtsgerichts zu nehmen.
Hierbei kann man sich dann immer mal informieren, was noch offen ist, was schon beglichen ist und wer den Vorgang bearbeitet.
Eine Ratenzahlung mit dem Gericht ist immer möglich, ´wenns denn auch Kosten sind die vom Gericht auferlegt sind. Liegt jedoch noch bei einem Gläubiger eine Hauptforderung , so musst du die Ratenzahlung mit dem Gläubiger verhandeln.
Wegen dem Haftbefehl würde ich mir keine so großen sorgen machen, da die Strafhotels des Staates eh überbelegt sind. Du kannst jederzeit die Aussetzung des Haftbefehls beantragen, wenn du Bereitschaft zeigst die Schuld zu tilgen.
Weiterhin kannst du mit dem Gläubiger immer die Aussetzung von Vollstreckungsmassnahmen vereinbaren( nur bei Teilzahlungsvereinbarung), was auch dann den Haftbefehl beinhaltet.
Viel Glück weiterhin bei der Schuldenregulierung.
Sachlich, ohne Fremdenfeindlichkeit, so lass uns drüber reden!