Frage : Regelsatz mit Kindern U25

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maria1106
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Frage : Regelsatz mit Kindern U25

Beitrag von maria1106 »

bin rentner, wohne mit zwei kinder unter 25 zusammen. meine fragen, wie sind die regelsätze,da mein sohn bei 80 prozent nur 170 statt 270 euro bekommt. Die wollen das guthaben der nebenkostenabrrechung zurück und gleich verrechnen. was ist aber mit meinen Mietanteil den ich aus meiner Tasche selbst zahle. steht mir da nix zu von dem guthaben?? bitte helft. DANKE


Im Auftrag von Gabi erstellt


LG
Silvia
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Schubs...weis Jemand was ?
Dankeschööööönnnn.
LG
Silvia
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Melinde
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Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo maria1106 und Gabi
Das mit den Nebenkosten wenn man selber einen Anteil zahlt ist nach Auskunft der Sachbearbeiterin meiner Schwiegertochter so geregelt, das es bei Guthaben genauso wie bei Nachzahlungen eine prozentuale Aufteilung gibt nach der berechnet wird.
Allerdings ist in diesem speziellen Fall die Angelegenheit noch immer nicht weitergekommen weil die Nebenkostenabrechnungen des ehemaligen Vermieters nochmal von einem Gericht geklärt werden muss.
Ich würde an eurer Stelle ein Schreiben aufsetzen in dem auf den selbstgezahlten Anteil an den Nebenkosten hingewiesen wird und man daher davon ausgeht das dieser Anteil aus dem Guthaben welches an´s Amt geht herausgerechnet wird und auch nicht dann doch wieder als Einnahme angerechnet wird da es sich um angespartes Vermögen handelt. Ist zwar nicht freiwillig angespart worden sondern erzwungenermassen aber das sollte mal egal sein.
Gruss und Viel Erfolg
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