bin rentner, wohne mit zwei kinder unter 25 zusammen. meine fragen, wie sind die regelsätze,da mein sohn bei 80 prozent nur 170 statt 270 euro bekommt. Die wollen das guthaben der nebenkostenabrrechung zurück und gleich verrechnen. was ist aber mit meinen Mietanteil den ich aus meiner Tasche selbst zahle. steht mir da nix zu von dem guthaben?? bitte helft. DANKE
Im Auftrag von Gabi erstellt
LG
Silvia
Frage : Regelsatz mit Kindern U25
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo maria1106 und Gabi
Das mit den Nebenkosten wenn man selber einen Anteil zahlt ist nach Auskunft der Sachbearbeiterin meiner Schwiegertochter so geregelt, das es bei Guthaben genauso wie bei Nachzahlungen eine prozentuale Aufteilung gibt nach der berechnet wird.
Allerdings ist in diesem speziellen Fall die Angelegenheit noch immer nicht weitergekommen weil die Nebenkostenabrechnungen des ehemaligen Vermieters nochmal von einem Gericht geklärt werden muss.
Ich würde an eurer Stelle ein Schreiben aufsetzen in dem auf den selbstgezahlten Anteil an den Nebenkosten hingewiesen wird und man daher davon ausgeht das dieser Anteil aus dem Guthaben welches an´s Amt geht herausgerechnet wird und auch nicht dann doch wieder als Einnahme angerechnet wird da es sich um angespartes Vermögen handelt. Ist zwar nicht freiwillig angespart worden sondern erzwungenermassen aber das sollte mal egal sein.
Gruss und Viel Erfolg
Das mit den Nebenkosten wenn man selber einen Anteil zahlt ist nach Auskunft der Sachbearbeiterin meiner Schwiegertochter so geregelt, das es bei Guthaben genauso wie bei Nachzahlungen eine prozentuale Aufteilung gibt nach der berechnet wird.
Allerdings ist in diesem speziellen Fall die Angelegenheit noch immer nicht weitergekommen weil die Nebenkostenabrechnungen des ehemaligen Vermieters nochmal von einem Gericht geklärt werden muss.
Ich würde an eurer Stelle ein Schreiben aufsetzen in dem auf den selbstgezahlten Anteil an den Nebenkosten hingewiesen wird und man daher davon ausgeht das dieser Anteil aus dem Guthaben welches an´s Amt geht herausgerechnet wird und auch nicht dann doch wieder als Einnahme angerechnet wird da es sich um angespartes Vermögen handelt. Ist zwar nicht freiwillig angespart worden sondern erzwungenermassen aber das sollte mal egal sein.
Gruss und Viel Erfolg
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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