Wie ist das eigentlich:
Wenn beide Partner arbeitslos sind, was unterstützt der Staat dann arbeitstechnisch mehr: Denjenigen, der die besseren Chancen hat wieder ins Berufsleben einzusteigen oder beide gleichwertig (also sozusagen egal, hauptsache einer von beiden arbeitet).
Und wie ist das, wenn einer von beiden Arbeit auswärts bekommt und man sich deswegen räumlich trennen muss? Verlangt dann das Amt, dass man gemeinsam umzieht oder bekommt der eine Part trotzdem Unterstützung obwohl der andere wieder arbeitet?
Oder gibt es da dann wieder irgendwelche Überbrückungsgelder??
(Bei Arbeitsaufnahme würde man während der Probezeit ja nur ein Zimmer nehmen, wo eine ganze Familie ja kein Platz hätte... Fragen über Fragen)
Gibt es so eine Art Überbrückungsgeld bei Arbeitsaufnahme??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
Fragen-über-Fragen
- Beiträge: 2
- Registriert: 17.03.2007 17:40
- Wohnort: Südbaden
Seid ihr Verheiratet ? Und ist der Meitvertrag auf ein namen auf beide ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
-
Fragen-über-Fragen
- Beiträge: 2
- Registriert: 17.03.2007 17:40
- Wohnort: Südbaden
Nein, wir sind jetzt erst offiziell zusammengezogen.DjTermi hat geschrieben:Seid ihr Verheiratet ? Und ist der Meitvertrag auf ein namen auf beide ?
Vorgeschichte:
Ich bin seit 6 Jahren arbeitslos (arbeitslos geworden kurz bevor ich schwanger wurde 2001), dann Erziehungszeit und seitdem auf Arbeitssuche. Ich bin gelernte Bürokauffrau, habe jedoch nie in dem Beruf gearbeitet sondern stattdessen 4 Jahre saisonal als Rezeptionistin (Sommer) und Telefonistin in der Auskunft (Winter).
Habe in den letzten 2 Jahren an die 250 Bewerbungen geschrieben. Absagen immer mit Begründung: Keine Berufserfahrung (ich bewerbe mich in den drei Berufen, in denen ich tätig war und zusätzlich in Berufen, die ähnliche Tätigkeiten birgen: also Verkäuferin, Sachbearbeiterin, Sekretärin, Zimmermädchen, Sprechstundenhilfe etc. pp.)
Nun habe ich letztes Jahr einen Mann kennengelernt. Und bin quer durch Deutschland zu ihm in die Nähe gezogen (gleicher Ort). Er ist vor 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos geworden und hat nun im Januar Hartz4 beantragt. Da er seit Januar keine Miete zahlen konnte, wurde ihm fristlos die Wohnung gekündigt und er ist zu mir gezogen. Damit alles seine Richtigkeit hat, haben wir es natürlich beim Amt gemeldet und werden ab 01.03. gemeinsam als eheähnliche Bedarfsgemeinschaft berechnet.
Seit 2 Wochen bin ich nun in einer Maßnahme drin und er paßt auf meine 5 jährige Tochter auf.
Er ist übrigens Mediziner und muß seine Arbeitssuche deswegen großräumig gestalten (er ist gesundheitlich wieder arbeitsfähig!).
Ist er überhaupt mir und meinem Kind unterhaltsverpflichtet, obwohl wir erst nun zusammengezogen sind?
Edit: Wir werden im nächsten Jahr heiraten und der Mietvertrag läuft nur auf meinen Namen (allerdings klappt es nicht mit einem gemurksten Untermietvertrag oder einer WG, da ich beim Einzug eine Erklärung unterschreiben mußte, dass ich weder eine WG gründen werde noch einen Untermieter aufnehme - ansonsten ebenfalls fristlose Kündigung meines Mietvertrages!)