Hallo,
bekomme vorraussichtlich ab 1.3. Hartz 4(warte seid über 3 Wochen auf meine Bewilligung)
Habe das Auto abgemeldet.Bekomme nun Steuer zurückerstattet.
Muss man das angeben?Haben(ich und mein EX Mann) die Steuer ja aus eigener Tasche im Vorraus bezahlt.Bekomme eh nur die Hälfte,da meinem Ex ja auch der andere Teil zusteht.Will es aber auf mein Konto überweisen lassen,sonst sehe ich nachher gar nix davon.
Meine 3 Kinder brauchen dringend neue Schuhe,und da ist ja jeder Euro willkommen.
gruß
KRAFTFAHRZEUGSTEUER
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Mit höchster wahrscheinlichkeit wird Dir die ARGE die Rückerstattung
der Kraftfahrzeugsteuer als Einkommen anrechnen (ich weiß, das
klingt ungerecht). Hast Du die Bröschüre zum ALG2 bekommen?
Darin steht u.a.. daß Steuerrückerstattungen angegeben werden
müssen. Du solltest es auf älle Fälle angeben, um Ärger zu vermeiden.
der Kraftfahrzeugsteuer als Einkommen anrechnen (ich weiß, das
klingt ungerecht). Hast Du die Bröschüre zum ALG2 bekommen?
Darin steht u.a.. daß Steuerrückerstattungen angegeben werden
müssen. Du solltest es auf älle Fälle angeben, um Ärger zu vermeiden.