Wechsel von Bedarfgemeinschaft in Wohngemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
groove
Beiträge: 3
Registriert: 15.03.2007 19:18

Wechsel von Bedarfgemeinschaft in Wohngemeinschaft

Beitrag von groove »

Hallo,

ich habe mich hier mal etwas durchgelesen und hoffe hier kann geholfen werden.

Eine Freundin hat folgendes Problem. Sie lebte bisher mit ihrem Lebensgefährten zusammen. Beide bezogen/ beziehen ALG II. Seit Monaten krieselte die Beziehung und im Dezember`06 beschlossen sie sich zu trennen. Da sie unter 25 ist (sie im schlimmsten Fall zu ihren Eltern ziehen müsste bei einem Umzug) und sie sich im Guten getrennt haben (fragt mich nicht wie sie es packen) haben die beiden beschlossen in der Wohnung zu bleiben, sie ist groß genug um sie auf 2 aufzuteilen.

Jedenfalls haben die beiden jetzt ihren neuen Antrag abgegeben, die Gesichter der Ansprechpartner könnt ihr euch sicher vorstellen.

Nun hat meine Freundin aber super große Angst das sie es nicht akzeptieren, es sollen zwar noch Aussendienstmitarbeiter von der Arge kommen. Aber selbst für einen normalv denkenden Mensch klingt die ganze Situation ja sehr ungewöhnlich.

Was könnte im schlimmsten Fall passieren, würde sie gern wissen. Könnt ihr Antwort geben?

Sie ist total verzweifelt und hoffe das ich hier für sie Hilfe finde.
guido
Beiträge: 27
Registriert: 11.03.2007 10:31

Beitrag von guido »

Nun, im schlimsten Fall bleibt alles wie bisher, d.h. die beiden werden wie bisher als Bedarfsgemeinschaft aufgefasst.

Wenn Sie wirklich getreent leben wollen, bedarf es eines strikten Trennung der finanziellen und perönlichen Situation, also: Untermietvertag abschließen, jeder hat sein eigenes Zimmer, keinerlei Vollmacht über Konten des Anderen, getrenntes Bezahlen von Rechnungen, keine gemeinsamen Anschaffungen,keine Informationen über die finazielle Situation das Anderen,... (alles was für eine persönliche Bindung steht)

Vermutlich wird es, wenn konsequent verfolgt, vor dem Sozialgericht enden, wenn die Arge das Ende der Partnerschaft nicht akzeptiert.
Mr_Eyeballz
Beiträge: 34
Registriert: 14.02.2007 17:40

Beitrag von Mr_Eyeballz »

Sie sollen sich zu einer Wohnungsbesichtigung bereit erklären wenn dass wirklich so ist. Wenn dann nachgewiesen wird dass getrennte Schlafräume etc. vorhanden sind, steht den getrennten BG´s "eigentlich" nichts im Wege. Aber die Arge wird, so wie ich sie kenne, alles daran setzten dem entgegenzuwirken. Müsst ihr euch halt durchsetzen. Die ARGE kann nämlich nicht wirrkürlich sagen nö ihr seid ne Bedarfsgemeinschaft und fertig, auch wenn die dass gerne so darstellen.

Ausserdem kann niemand die Eltern zwingen dass Kind wieder in Ihren Haushalt aufzunehmen
groove
Beiträge: 3
Registriert: 15.03.2007 19:18

Beitrag von groove »

Mr_Eyeballz hat geschrieben:Sie sollen sich zu einer Wohnungsbesichtigung bereit erklären wenn dass wirklich so ist.
Das wurde beiden ja schon mitgeteilt das wohl in nächster Zeit jemand dort aufschlagen wird, damit haben beide kein Problem, denn sie haben ja nichts zu verheimlichen.
Mr_Eyeballz hat geschrieben:Ausserdem kann niemand die Eltern zwingen dass Kind wieder in Ihren Haushalt aufzunehmen
Na gut da weiß ich ja selbst auch nicht so richtig wie das läuft darum konnte ich ihr da auch nicht weiterhelfen, aber sie meinte da sie unter 25jahre ist könnte es passieren das sie genau dort hingeschickt wird bei einem Umzug.

Aber trotzdem schon mal danke für die Antworten, werd gleich mal beides ausdrucken.
Antworten