Ortsabwesendheit Urlaub übers Wochenende ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maria1106
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Ortsabwesendheit Urlaub übers Wochenende ?

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage.
Dass man Urlaub von der ARGE bewilligt bekommt ist mir bekannt, dass man das melden und genehmigen lassen muss auch!
Aber wie ist das wenn man übers Wochenende weg fährt.
Also von Freitag/ Samstag bis Sonntag? Muss man das auch melden und genehmigen lassen. :?:
Denn eigentlich was soll die ARGE Samstag oder Sonntag von einem wollen, oder hat das dann eventuell versicherungstechnische Gründe ?
Wer kann da Auskunft geben?

LG
Silvia
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Da Du schreibst ab Freitag musst Du natürlich den Freitag angeen genau wie Sam und Sonntag weil Du schon richt bemerkt hast hat das was mit der Krankenversicherung zu tun !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo DjTermi...
Na ja ich dachte mir irgend einen Grund muss es ja geben!
Ich frage deshalb weil ich im Sommer 3 Wochen beantragen musste weil die Kita meines Sohnes verlangt das Kind in der Sommer/ Ferienzeit 3 Wochen aus der Einrichtung zu nehmen. Steht im Betreuungsvertrag !!!!
Das heißt ich habe im Sommer meine 21Tage (* unter Vorbehalt) beansprucht um mein Kind zu betreuen und kann somit unterm Jahr ( wenn es vielleicht irgendwann mal finanziell ginge ) nicht einen einzigen Tag weg fahren.

*unter Vorbehalt deshalb weil wenn ich bis dahin wieder arbeiten würde muss ich mir was anderes einfallen lassen!

LG
Silvia
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