Hallo,
ist es rechtens dass mir das Kindergeld meiner Tochter auf die Miete die ich vom Landratsamt bekomme angerechnet wird und ich so 50 Euro weniger Miete bekomme als ich ohne Stromkosten an den Vermieter zahlen muss?
Es wird meiner Tochter als Einkommen angerechnet und dann auch noch von der Miete abgezogen.
Ist das so okay? Die Wohnung und die Miete sind laut Landratsamt, das hatte ich mir ja vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich bestätigen lassen, angemessen.
Ich bin mir da sehr unsicher, da ich bereits den ersten Bescheid anfechten musste weil der Zuschlag für Alleinerziehende vergessen wurde und beim Arbeitsamt bzw. Landratsamt die Mitarbeiterin die Montags da ist was anderes sagt wie die die Dienstags da ist.
Könnt Ihr mir helfen? Wenn ich es anfechten kann oder sollte werde ich das tun.
Danke
Corinna
Kindergeldabzug von Miete? ??? HILFE
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Der Brite sagt: "It depends..."
Wenn Deine Tochter, die einen Anspruch auf 276,- Euro Regelleistung hat (sofern sie 14 oder älter ist, sonst nur 207,- Euro) + anteilige Mietkosten, und zusätzlich noch Unterhalt bezieht, und damit ihren Bedarf vollständig decken kann, dann kann der Betrag des Kindergeldes, der über ihren Bedarf hinaus geht, auf Deinen Bedarf angerechnet werden.
Sofern Deine Tochter nicht erwerbsfähig ist, ist die Anrechung nicht zu beanstanden.
(Wenn noch kein Schulabschlusss existiert, Deine Tochter also normal die Schule absolviert, gilt sie generell nicht als erwerbsfähig (im Sinne der Regelungen des SGB II))
Wenn Deine Tochter, die einen Anspruch auf 276,- Euro Regelleistung hat (sofern sie 14 oder älter ist, sonst nur 207,- Euro) + anteilige Mietkosten, und zusätzlich noch Unterhalt bezieht, und damit ihren Bedarf vollständig decken kann, dann kann der Betrag des Kindergeldes, der über ihren Bedarf hinaus geht, auf Deinen Bedarf angerechnet werden.
Sofern Deine Tochter nicht erwerbsfähig ist, ist die Anrechung nicht zu beanstanden.
(Wenn noch kein Schulabschlusss existiert, Deine Tochter also normal die Schule absolviert, gilt sie generell nicht als erwerbsfähig (im Sinne der Regelungen des SGB II))
Hallo!
So wird das bei mir auch berechnet meine Kinder haben einen Bedarf von 207 Euro. Mit Unterhalt und Kindergeld kommen sie beide über diesen Betrag und der Rest wird auf die Miete angerechnet!
Im Endeffekt zahlt die ARGE dann soundsoviel an unserer Miete und soundsoviel an Hilfe zum Lebensunterhalt !
LG
Silvia
So wird das bei mir auch berechnet meine Kinder haben einen Bedarf von 207 Euro. Mit Unterhalt und Kindergeld kommen sie beide über diesen Betrag und der Rest wird auf die Miete angerechnet!
Im Endeffekt zahlt die ARGE dann soundsoviel an unserer Miete und soundsoviel an Hilfe zum Lebensunterhalt !
LG
Silvia