Betriebskostenrückzahlung an ARGE

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Ubikir
Beiträge: 2
Registriert: 13.03.2007 20:24

Betriebskostenrückzahlung an ARGE

Beitrag von Ubikir »

Ein Hallo an alle leider Gleichgesinnten ALG2 Empfänger,

ich möchte hier mal mein Problem kurz erläutern...

Ich habe Anfang Oktober 06 eine Aufforderung erhalten, meine Betriebskostenabrechnung für 2005 abzugeben. Da ich nichts zu verbergen hatte und natürlich stets meiner Mitwirkungspflicht nachkomme, reichte ich diese eine Woche später nach Erhalt des Schreibens ein.

Heute erhalte ich Post mit folgendem Inhalt

Sehr geehrte...

Sie erhielten eine Gutschrift aus der Betriebskostenabrechnung 2005 in Höhe von xxx

Dadurch können die Tatbestände des § 48 Abs. 1 SGB X bzw. § 45 Abs. 2 SGB X erfüllt sein.

Ich habe zu prüfen, ob die Leistungsbewilligung ganz oder teilweise für die Zeit vom. 1.11.06 bis 30.11.06 in Höhe von xxx EUR aufgehoben und die gezahlte LeistunAufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisseg gem. $ 50 SGB X erstattet werden muss.

Bevor ich eine Entscheidung treffe, gebe ich ihnen Gelegenheit, sich zu den o.g. Tatsachen zu äußern. Ihre Stellungname ist schriftlich abzugeben - Eine Verpflichtungzur Äusserung besteht nicht.
Sollte mir bis spätestens 05.04.2007 keine Äußerung vorliegen, gehe ich davon aus, dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen. In diesem Falle wird Ihnen noch ein gesonderter Bescheid zugehen.

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Ich weiss nicht so richtig was die von mir wollen
In den Paragraphen 48 Abs. 1 geht es um

Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse

Glauben die, dass ich denen mit Absicht etwas unterschlagen wollte?
Dem ist nicht so - sag ich jetzt um hitzigen Diskussionen vorzubeugen.
Die Rückauszahlung der Betriebskosten fand schließlich erst nach meiner ALG2 Folgeantragstellung statt und des weiteren befand sich eine Abschrift der Betriebskosten schon seit September bei der ARGE.
Auf Nachfrage als ich den Betriebskostenpapierkram abgegeben habe, wie und ob die Betriebskosten rückgezahlt werden von meiner Seite, hieß es nur, man würde sich bei mir melden.

der zweite Paragraph behandelt

Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes

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Was wollen die jetzt konkret von mir?
Ich bin mir keiner Schuld bewusst, habe stets all meine Sorgfalts- und Auskunftspflichten erfüllt...
Das Geld ist auch da, wobei ich mir davon natürlich gerne eine neue Sehhilfe (bin hochgradig Sehbehindert und ohne Brille geht nichts) kaufen würde, was mit Hartz 4 Bezügen schwer machbar ist, da sehr teuer...

Bitte helft mir, ich kann mit diesen Paragraphen bzw. den Bezug zu meinem konkreten Fall und diesen Gesetzmässigkeiten absolut nicht finden, obwoh ich sonst ein gutes Verständnis dafür habe.

Ich danke sehr für die Unterstützung.

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ich weiss, das die ARGE die quasi zu viel gezahlten Betriebskosten bzw. die nicht verbrauchten Betriebskosten zurück haben wolln, das ist ja auch legitim.
ABER
wozu soll ich da ne Stellungnahme abgeben?
Verstehe das so, das es doch noch eine Chance gibt, das ich das Geld behalten kann, wenn ich eine stichhaltige Argumentation vorlege?

Ansonsten hätte man mir die Option der Stellungnahme doch nicht anbieten müssen.

Ich will nicht das hier der Verdacht aufkommt, ich will das Geld unterschlagen, das Geld wäre da, aber ich würde mir davon gern eine neue Sehhilfe finanzieren...
Muss ich das Geld wirklich zurückzahlen?

Danke für eure Hilfe
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ubikir
Das Geld musst Du wirklich zurückzahlen, bzw. wird es Dir bei nächster Gelegenheit bei den KdU angerechnet die sich um diesen Betrag dann reduzieren.
Das mit den Formulierungen in dem Schreiben ist halt das berühmte Behördendeutsch das bei solchen Schreiben üblich ist, Dir unterstellt keiner böse Absichten.
Schreib denen das die Gutschrift nur darauf wartet endlich seinen Bestimmungsort zu erreichen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ubikir
Beiträge: 2
Registriert: 13.03.2007 20:24

Beitrag von Ubikir »

Danke für die Info.
Tut mir ja schon ein bischen weh. Aber was will man machen.
Sollte zumindest meine Mehrkosten die man mir per Einzelfallentscheidung zugesichert hat, untermauern und relativieren, damit die mich nicht doch irgendwann auf die Straße setzen.
Hab bloß Angst das jetzt diese lästige Diskussion wieder anfängt...
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