Hallo,
wie wir das gehandhabt mit den Fahrkosten zu Bewerbungsgesprächen,wenn man zu einem Vorstellungsgespräch ins Ausland muss?
Bekommt man als Harz4 -Empfänger auf Antrag die Kosten erstattet oder bekommt man ein Bahnticket dahin???
Ggf.müsste ich auch da übernachten weil es zu weit weg ist um alles an einen Tag zu schaffen.......
Es ist zu einer Einladung zum Vorstellungsgespräch in der Schweiz gekommen,jedoch wird durch die Firma in der Schweiz darauf aufmerksam gemacht das Sie keinerlei Kosten für die Anreise übernehmen.
Bin um jede schnelle Antwort dankbar!!!!!!!
Fahrtkostenzuschuss zum Bewerbungsgespräch im Ausland??????
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Soziale Ungerechigkeit
Habe heute bei der Argentur für Arbeit vorgesprochen,aber es werden keine Fahrkosten übernommen wenn es sich um ein Stellenangebot/Vorstellungsgespräch aus dem Ausland handelt.
Da will man arbeiten bekommt aber in Deutschland keine,da will man seine Familie verlassen um im Ausland zu arbeiten und kann es nicht weil man nicht mal das Geld hat um sich da vorstellen zu können.
Das ist ungerecht.......
So kann ich nicht zum Vorstellungsgespräch und muss weiter auf Harz4 angewiesen sein?
Da will man arbeiten bekommt aber in Deutschland keine,da will man seine Familie verlassen um im Ausland zu arbeiten und kann es nicht weil man nicht mal das Geld hat um sich da vorstellen zu können.
Das ist ungerecht.......
So kann ich nicht zum Vorstellungsgespräch und muss weiter auf Harz4 angewiesen sein?
Reisekosten zur Vorstellung ins Ausland: Gem. § 45 können für Arbeitslose, Ausbildungssuchend und von Alo Bedrohte Reisekosten zur Vorstellung erstattet werden. Arbeitslos bist du nach Definition im SGB III aber nur, wenn du eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchst. Das wird aber nicht begründet, wenn du im Ausland eine Arbeit aufnimmst. Deshalb ist eine Reisekostenerstattung allein zur Vorstellung über den § 45 SGB III nicht möglich. Was möglich ist, dass die Reisekosten zum ANTRITT einer Arbeit im Ausland erstattet werden, denn hierzu ist der § 53 SGB II gültig, der im Abs. 3 besagt, dass diese Leistungen auch für die Arbeitsaufnahme im Ausland gewährt werden können. Eine weitere Möglichkeit der BA, ein Vorstellungsgespräch im Ausland zu fördern wäre der § 10 SGB II, die sogenannte "freie Förderung". Die liegt aber wirklich im reinen Ermessen der Bundesagentur vor Ort. Die eine Agentur legt dann halt fest, dass das Geld für Zuschüsse für Führerschein oder ein Auto gewährt werden soll, die andere halt, dass damit nicht über § 45 förderfähige Vorstellungsgespräch im Ausland dienen soll.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

danke schon mal....
Danke für deine Nachricht,die hat mir sehr geholfen,habe das Geld mir zusammengrafft und werde trotzdem das Vorstellungsgespräch und auch den Tag Probearbeit wahrnehmen.So eine Chance bekommt man nie wieder....
Aber es ist auch gut zu wissen,das es eventuell finanzielle Möglichkeiten gibt,wenn ich die Arbeitsstelle bekommen sollte und wieder Anreisekosten habe.
lg maleite
Aber es ist auch gut zu wissen,das es eventuell finanzielle Möglichkeiten gibt,wenn ich die Arbeitsstelle bekommen sollte und wieder Anreisekosten habe.
lg maleite
Dann berichte mal, was draus geworden ist !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Fahrtkosten für Bewerbungsgespräch
Ging meiner Frau auch gerade so. Der Billigflieger kostete soviel wie von Berlin nach Hamburg und zurück ohne Bahncard. Hatte vom Ermessenspielraum auch gehört. Is aber nicht, selbst die Fahrkarten zum Flughafen und zurück liegen unter den Mindestaufwand von 6 €.
Fand es gut, die gesetzliche Begründung hier zu finden. Die Fragwürdigkeit von dit janze setzt dann da ein, wenn man einen internationalen Arbeitsmarkt hat, aber nur in den nationalen Grenzen die Fahrt zu Vorstellungsgesprächen bezahlt. Hätte erwartet, dass man da die zumindest die EU-Außengrenzen nimmt oder sowas.
Merci
Altenburg
Fand es gut, die gesetzliche Begründung hier zu finden. Die Fragwürdigkeit von dit janze setzt dann da ein, wenn man einen internationalen Arbeitsmarkt hat, aber nur in den nationalen Grenzen die Fahrt zu Vorstellungsgesprächen bezahlt. Hätte erwartet, dass man da die zumindest die EU-Außengrenzen nimmt oder sowas.
Merci
Altenburg