folgeantrag-betriebskostenabrechnung 2005?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
folgeantrag-betriebskostenabrechnung 2005?
hallo!
ich habe anfang märz meinen folgeantrag gestellt und nun hatte ich heute einen anruf von dem bearbeiter,das die betriebskostenabrechnung fehlt.
ich meinte dann ich habe die neue noch nicht bekommen,aber er meinte die von 2005!
nun bin ich etwas erstaunt darüber,das er jetzt damit kommt-ich habe die garnicht mehr.
die miete und nebenkosten sind ja gleichgeblieben.......
für 2006 hätte ich ja noch verstanden,aber 2005?
was mache ich jetzt?er meinte er braucht die zum berechnen des folgeantrages.......
was kann ich nun machen?
ich habe anfang märz meinen folgeantrag gestellt und nun hatte ich heute einen anruf von dem bearbeiter,das die betriebskostenabrechnung fehlt.
ich meinte dann ich habe die neue noch nicht bekommen,aber er meinte die von 2005!
nun bin ich etwas erstaunt darüber,das er jetzt damit kommt-ich habe die garnicht mehr.
die miete und nebenkosten sind ja gleichgeblieben.......
für 2006 hätte ich ja noch verstanden,aber 2005?
was mache ich jetzt?er meinte er braucht die zum berechnen des folgeantrages.......
was kann ich nun machen?
Vermieter Anrufen und um Kopie bitten ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Mir ist zwar ein Rätzel warum das von 2005 so wichtig ist, aber ich muss meine kollegen aber auch nicht immer verstehen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Wenn dir KDU gewährt werden stehen evtl. Gutschriften der ARGE auch zu. Eine Nachforderung würdest du ja auch einreichen. Wenn dein SB merkt dass die Abrechnung von 05 nicht vorliegt ( unabhängig, ob du diese vergessen hast einzureichen oder von der ARGE nicht angefordert wurde ) wird dies nachträglich geprüft.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
er hat aber gesagt,er braucht sie,sonst kann er den folgeantrag nicht berechnen.
heizkosten habe ich ja für 2005 & 2006 schon abgegeben.
nur die bk abrechnung wollte nie jemand haben.
ich hatte da letztes jahr eine gutschrift von 30€ ..... miete ist gleichgeblieben.
muß ich deswegen mit konsequenzen rechnen?
außer das sie es mir natürlich abziehen werden........
heizkosten habe ich ja für 2005 & 2006 schon abgegeben.
nur die bk abrechnung wollte nie jemand haben.
ich hatte da letztes jahr eine gutschrift von 30€ ..... miete ist gleichgeblieben.
muß ich deswegen mit konsequenzen rechnen?
außer das sie es mir natürlich abziehen werden........
Nein, max. wird´s abgezogen. Wobei ich das nicht verstehen kann jetzt mit 2005 zu kommen.
Mfg
Mfg
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Würd vorschlagen leg´s mal vor damit deine Leistungen gezahlt werden bzw um weitere VErzögerungen zu vermeiden *. Wenn noch was diesbezgl. geht meld dich hier dann schau ma weiterpuppie03 hat geschrieben:ich ehrlich gesagt auch nicht,hab mal andere gefragt,die auch zu meinem amt müssen,da hat noch nie einer die bk abrechnung vorlegen müssen,außer die miete ändert sich.
die wollten bis jetzt immer nur die heizkostenabrechnung haben.
bis denne
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Jo mach das, ist immer wieder schön für uns wenn wir auch ein feedback erhalten ob unsere tipps / anregungen auch taugen *g*puppie03 hat geschrieben:danke blade80
habs heute per post losgeschickt,werde mich melden wenn ich was höre
bin ja froh das es dieses tolle forum gibt wo einem schnell geholfen wird
gruß puppie03
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
guten morgen,
gestern hatte ich wieder einen anruf von meiner sb und es wurde mir mitgeteilt das mir diesen monat 227,00€ von meiner regelleistung abgezogen werden,da ich eine gutschrift bei den heizkosten hatte.
die ca.30€ von der bk abrechnung werden mir nächsten monat abgezogen.
ich hab das jetzt mal durchgerechnet,mir bleiben dann nächsten monat nur 40€ nach abzug aller rechnungen.
ich find das ganz schön hart,da ich ja auch noch 2 kids hier habe,die versorgt werden müssen.
kann ich gegen den bescheid einspruch einlegen und einen antrag auf ratenzahlung stellen?
dazu muß ich sagen das mir monatlich schon 95,00€ abgezogen werden,für eine rückzahlung.
bin gerade ein bisschen am verzweifeln,dann eigentlich müßten sie ja selbst mitbekommen das bei den ganzen abzügen kein geld mehr übrig ist.
gruß puppie03
gestern hatte ich wieder einen anruf von meiner sb und es wurde mir mitgeteilt das mir diesen monat 227,00€ von meiner regelleistung abgezogen werden,da ich eine gutschrift bei den heizkosten hatte.
die ca.30€ von der bk abrechnung werden mir nächsten monat abgezogen.
ich hab das jetzt mal durchgerechnet,mir bleiben dann nächsten monat nur 40€ nach abzug aller rechnungen.
ich find das ganz schön hart,da ich ja auch noch 2 kids hier habe,die versorgt werden müssen.
kann ich gegen den bescheid einspruch einlegen und einen antrag auf ratenzahlung stellen?
dazu muß ich sagen das mir monatlich schon 95,00€ abgezogen werden,für eine rückzahlung.
bin gerade ein bisschen am verzweifeln,dann eigentlich müßten sie ja selbst mitbekommen das bei den ganzen abzügen kein geld mehr übrig ist.
gruß puppie03
War bei mir genauso und die wollten die Abrechnung von 2005 haben. Frag ich mich auch warum. Erstens war ich da arbeiten und zweitens stand da was von "bei Gutschrift bekommt es das Amt" wenn ich richtig Ihre Gramatik verstanden habe Wieso wollen die da Geld von 2005.
Das heißt ja ich könnte wo ich meine Lehre hatte (war vom Amt bezahlt) mit meinen ganzen Nachzahlungen der Nebenkosten 2002-2004 auch zum Amt gehen und sagen, ich möchte das bitte noch nachgezahlt bekommen. Das machen die ja auch nicht.
Das heißt ja ich könnte wo ich meine Lehre hatte (war vom Amt bezahlt) mit meinen ganzen Nachzahlungen der Nebenkosten 2002-2004 auch zum Amt gehen und sagen, ich möchte das bitte noch nachgezahlt bekommen. Das machen die ja auch nicht.