Auszug nach Trennung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sammy1141
Beiträge: 2
Registriert: 11.03.2007 12:03

Auszug nach Trennung

Beitrag von sammy1141 »

Hallo zusammen

Ich habe ein ziemlich großes Problem. Meine Frau bzw. Freundin hat sich von mir getrennt. Ich bin natürlich völlig durch den Wind und muß bzw. will aber nun ausziehen, weil ich das alles nicht mehr aushalte.
Wir wohnen in Berlin, wie groß darf da die Wohnung für eine Person sein bzw. wie hoch die Miete?

Und, wie sieht das mit Kindern aus? Wir haben einen Sohn (13Jahre)und das gemeinsame Sorgerecht. Er wird sehr oft bei mir sein. Hab ich da irgendwelchen Anspruch auf eine größere Wohnung?

Auch hab ich kein einziges Möbelstück. Alles was wir haben, hat sie auf ihren Namen gekauft. Hab ich da Anspruch auf eine Erstausstattung?

Was muß ich alles beachten bei einem Umzug? Ich habe einfach keinen Plan und fühle mich völlig überfordert mit der ganzen Situation. Ich hoffe ihr könnt mir bitte ein paar Infos geben.

Viele Grüsse
Sammy
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo sammy1141
Wegen Wohnung schau mal hier:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... wohnen.pdf

Einmalbeihilfen:
http://www.erwerbslos.de/images/stories ... hilfen.pdf

einmalige Beihilfen:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... tungen.pdf

Das gemeinsame Kind wird wohnflächenmässig an seinem Hauptwohnsitz mitberücksichtigt, während des Aufenthalts beim anderen Elternteil müsst ihr euch wegen der Kosten für Essen untereinander einigen, da wird es keine Sonderzahlungen geben.
Bevor Du eine Wohnung anmietest musst Du vom Amt die Zustimmung haben das sie angemessen ist und die Kosten übernommen werden.
Vielleicht könnt ihr euch auch wegen der Einrichtungsgegenstände irgendwie einigen. Das Kind braucht doch z.B. bei Besuchen über Nacht auch bei Dir ein Bett und allerlei anderes.
Du schreibst das sie alles auf ihren Namen gekauft hat was ja nicht unbedingt bedeutet das sie auch alles alleine bezahlt hatte.
Ich wünsche Dir Alles Gute und das eine konfliktarme Regelung möglich ist.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
sammy1141
Beiträge: 2
Registriert: 11.03.2007 12:03

Beitrag von sammy1141 »

Hallo melinde

Vielen Dank für deine Antwort. Das bringt mich doch schon einwenig weiter.

Viele Grüsse
Sammy
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