Hallo zusammen
Ich habe ein ziemlich großes Problem. Meine Frau bzw. Freundin hat sich von mir getrennt. Ich bin natürlich völlig durch den Wind und muß bzw. will aber nun ausziehen, weil ich das alles nicht mehr aushalte.
Wir wohnen in Berlin, wie groß darf da die Wohnung für eine Person sein bzw. wie hoch die Miete?
Und, wie sieht das mit Kindern aus? Wir haben einen Sohn (13Jahre)und das gemeinsame Sorgerecht. Er wird sehr oft bei mir sein. Hab ich da irgendwelchen Anspruch auf eine größere Wohnung?
Auch hab ich kein einziges Möbelstück. Alles was wir haben, hat sie auf ihren Namen gekauft. Hab ich da Anspruch auf eine Erstausstattung?
Was muß ich alles beachten bei einem Umzug? Ich habe einfach keinen Plan und fühle mich völlig überfordert mit der ganzen Situation. Ich hoffe ihr könnt mir bitte ein paar Infos geben.
Viele Grüsse
Sammy
Auszug nach Trennung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo sammy1141
Wegen Wohnung schau mal hier:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... wohnen.pdf
Einmalbeihilfen:
http://www.erwerbslos.de/images/stories ... hilfen.pdf
einmalige Beihilfen:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... tungen.pdf
Das gemeinsame Kind wird wohnflächenmässig an seinem Hauptwohnsitz mitberücksichtigt, während des Aufenthalts beim anderen Elternteil müsst ihr euch wegen der Kosten für Essen untereinander einigen, da wird es keine Sonderzahlungen geben.
Bevor Du eine Wohnung anmietest musst Du vom Amt die Zustimmung haben das sie angemessen ist und die Kosten übernommen werden.
Vielleicht könnt ihr euch auch wegen der Einrichtungsgegenstände irgendwie einigen. Das Kind braucht doch z.B. bei Besuchen über Nacht auch bei Dir ein Bett und allerlei anderes.
Du schreibst das sie alles auf ihren Namen gekauft hat was ja nicht unbedingt bedeutet das sie auch alles alleine bezahlt hatte.
Ich wünsche Dir Alles Gute und das eine konfliktarme Regelung möglich ist.
Gruss
Wegen Wohnung schau mal hier:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... wohnen.pdf
Einmalbeihilfen:
http://www.erwerbslos.de/images/stories ... hilfen.pdf
einmalige Beihilfen:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... tungen.pdf
Das gemeinsame Kind wird wohnflächenmässig an seinem Hauptwohnsitz mitberücksichtigt, während des Aufenthalts beim anderen Elternteil müsst ihr euch wegen der Kosten für Essen untereinander einigen, da wird es keine Sonderzahlungen geben.
Bevor Du eine Wohnung anmietest musst Du vom Amt die Zustimmung haben das sie angemessen ist und die Kosten übernommen werden.
Vielleicht könnt ihr euch auch wegen der Einrichtungsgegenstände irgendwie einigen. Das Kind braucht doch z.B. bei Besuchen über Nacht auch bei Dir ein Bett und allerlei anderes.
Du schreibst das sie alles auf ihren Namen gekauft hat was ja nicht unbedingt bedeutet das sie auch alles alleine bezahlt hatte.
Ich wünsche Dir Alles Gute und das eine konfliktarme Regelung möglich ist.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.