Bewerbungskosten Bedarfsgemeinschaft ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Bewerbungskosten Bedarfsgemeinschaft ?
Hallo!
Kann eigentlich der Parter der Arbeit hat und in die Bedarfsgemeinschaft mit eingerechnet wird, auch einen Antrag auf Bewerbungskosten stellen?
Ich frage deshalb weil mein Bedarfspartner eben wenig verdient ( Versicherungspflichtig) und von der ARGE ( obwohl er selbst nie einen Antrag auf Leistungen gestellt hat) schon zwei Vermittlungsvorschläge bekommen hat.
So wie es im Mom aussieht, wird er seine Stundenzahl bei seinem jetzigen Arbeitgeber nicht erhöhen können ( was eigentlich passieren sollte) und deshalb schreibt er jetzt auch wieder Bewerbungen. Und darum stelle ich mir nun die Frage ob er auch einen Antrag stellen kann?
Es wäre schön wenn mir einer helfen könnte!
LG
Silvia
Kann eigentlich der Parter der Arbeit hat und in die Bedarfsgemeinschaft mit eingerechnet wird, auch einen Antrag auf Bewerbungskosten stellen?
Ich frage deshalb weil mein Bedarfspartner eben wenig verdient ( Versicherungspflichtig) und von der ARGE ( obwohl er selbst nie einen Antrag auf Leistungen gestellt hat) schon zwei Vermittlungsvorschläge bekommen hat.
So wie es im Mom aussieht, wird er seine Stundenzahl bei seinem jetzigen Arbeitgeber nicht erhöhen können ( was eigentlich passieren sollte) und deshalb schreibt er jetzt auch wieder Bewerbungen. Und darum stelle ich mir nun die Frage ob er auch einen Antrag stellen kann?
Es wäre schön wenn mir einer helfen könnte!
LG
Silvia
Hallo maria1106
Ich denke mal da kann er Antrag auf Bewerbungskosten stellen denn wenn er Vermittlungsvorschläge bekommen hat wird erwartet das er sich bewirbt und wie hier
schon so schön steht:
Alles was die Arge will, und was nicht im Regelsatz enthalten ist, muß die Arge auch zahlen.
Gruss
Ich denke mal da kann er Antrag auf Bewerbungskosten stellen denn wenn er Vermittlungsvorschläge bekommen hat wird erwartet das er sich bewirbt und wie hier
schon so schön steht:
Alles was die Arge will, und was nicht im Regelsatz enthalten ist, muß die Arge auch zahlen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ich er Arbeitsuchend gemeldet ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Aber wieso bekommt er da Vermittlungsvorschläge



Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Das weis ich nicht so genau ! Er hat seine Selbstständigkeit aufgegeben weil es finanziell den Bach runter ging. Und hat aber ohne Lücke eine Arbeit angenommen. Und plötzlich kam eine Einladung in die ARGE und dann kamen Vermittlungsvorschläge obwohl gesagt wurde wenn er Arbeit hat kommt da nix. Er hat sich natürlich trotzdem dort beworben um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Hat aber nicht geklappt mit den Jobs. Na ja und dann kam nix mehr von der ARGE. Außer mal eine Rückforderung die an ihn gerichtet war obwohl wie schon gesagt er nie Leistungen beantragt hat! Ich versteh das ehrlich gesagt selber nicht so genau !
Ich dachte nun wenn er sich um eine neue Stelle bewirbt müsste er ja dann auch Berwerbungskosten geltend machen können
LG
Silvia
Ich dachte nun wenn er sich um eine neue Stelle bewirbt müsste er ja dann auch Berwerbungskosten geltend machen können

LG
Silvia
Weil die Bedarfsgemeinschaft als Ganzes betrachtet wird, ist jedes Mitglied angehalten, den Grad der Hilsfbedürftigkeit der BG zu verringern. Deshalb bekommen auch Personen Vermittlungsvorschläge, die Arbeit haben, denn sie könnten woanders ja eventuell mehr verdienen (auf diese Praxis reagieren auch Sachbearbeiter manchmal mit Kopfschütteln)
Um Bewerbungskosten erstattet zu bekommen, bedarf es eines eigenen Formulars. Da die Arge dieses nicht einfach so rausrückt, sondern erst nach Beratung, kann man so gleich erfahren, ob man denn überhaupt zum förderungsfähigen Personenkreis gehört.
Weigert sich die Behörde, zu den Bewerbungskosten etwas beizusteuern (pro Jahr 260,- Euro), kann sie auch nicht mit Sanktionen drohen, wenn man sich nicht bewirbt.
Um Bewerbungskosten erstattet zu bekommen, bedarf es eines eigenen Formulars. Da die Arge dieses nicht einfach so rausrückt, sondern erst nach Beratung, kann man so gleich erfahren, ob man denn überhaupt zum förderungsfähigen Personenkreis gehört.
Weigert sich die Behörde, zu den Bewerbungskosten etwas beizusteuern (pro Jahr 260,- Euro), kann sie auch nicht mit Sanktionen drohen, wenn man sich nicht bewirbt.