Krankenhausaufenthalt-kein ALGII
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Krankenhausaufenthalt-kein ALGII
Hallo !
Mein Bekannter war im Februar im Krankenhaus.Jetzt hat er von der Arge
einen Brief erhalten indem drinsteht,daß ihm für die Zeit des Krankenhausaufenthalts kein ALGII zusteht ,da er ja dort Verpflegung bekommen hat .Ihm würden 120 € zuviel gezahlt worden(durch den Krankenhausaufenthalt).Es würde jetzt nochmal davon abgesehen werden ihm diese abzuziehen.Aber sollte er nochmals ins Krankenhaus gehen,dann würde dieses passieren.Also,am Besten nicht krank werden.
Ich denke mal irgendwo gelesen zu haben ,daß das nicht rechtens ist.Weiß aber nicht mehr wo.Kennt sich da jemand aus.
Danke
Mein Bekannter war im Februar im Krankenhaus.Jetzt hat er von der Arge
einen Brief erhalten indem drinsteht,daß ihm für die Zeit des Krankenhausaufenthalts kein ALGII zusteht ,da er ja dort Verpflegung bekommen hat .Ihm würden 120 € zuviel gezahlt worden(durch den Krankenhausaufenthalt).Es würde jetzt nochmal davon abgesehen werden ihm diese abzuziehen.Aber sollte er nochmals ins Krankenhaus gehen,dann würde dieses passieren.Also,am Besten nicht krank werden.
Ich denke mal irgendwo gelesen zu haben ,daß das nicht rechtens ist.Weiß aber nicht mehr wo.Kennt sich da jemand aus.
Danke
Wer stationär in's Krankenhaus muss, muss sich leider darauf einstellen,
dass die Alg II-Regelleistung gekürzt wird.
Die Begründung dafür ist, dass er zuhause ja keine Ausgaben für Verpflegung hat, sondern seine Verpflegung im Krankenhaus erhält. ( Wie Du schon sagtest )
Diese Ersparnis wird unterschiedlich veranschlagt.
Es gibt aber eine Absprache zwischen dem Arbeitsministerium, der Bundesagentur für Arbeit und dem Deutschen Verein
für öffentliche und private Fürsorge, nach der die 345 Euro-Regelleistung maximal um 35 % gekürzt werden darf.
Wenn man also z.B. zehn Tage im Krankenhaus war, darf schlimmstenfalls nur um 40,25 Euro gekürzt werden,
bei einem kompletten Monat um 103,50 Euro.
Rechtlich ist das ganze problematisch, weil es keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für diese Kürzungen gibt und Alg II weitestgehend pauschaliert, also ohne Rücksicht auf den individuellen Bedarf im konkreten Monat gezahlt wird. Die Bundesregierung begründet das mit dem Bedarfsdeckungsprinzip
aber diese Begründung ist sehr einseitig, denn es gibt auch dann nicht mehr Alg II,
wenn der Bedarf in einem Monat mal den Betrag von € 345.- übersteigt.
Urteil: SG Detmold S 9 AS 237105 ER
dass die Alg II-Regelleistung gekürzt wird.
Die Begründung dafür ist, dass er zuhause ja keine Ausgaben für Verpflegung hat, sondern seine Verpflegung im Krankenhaus erhält. ( Wie Du schon sagtest )
Diese Ersparnis wird unterschiedlich veranschlagt.
Es gibt aber eine Absprache zwischen dem Arbeitsministerium, der Bundesagentur für Arbeit und dem Deutschen Verein
für öffentliche und private Fürsorge, nach der die 345 Euro-Regelleistung maximal um 35 % gekürzt werden darf.
Wenn man also z.B. zehn Tage im Krankenhaus war, darf schlimmstenfalls nur um 40,25 Euro gekürzt werden,
bei einem kompletten Monat um 103,50 Euro.
Rechtlich ist das ganze problematisch, weil es keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für diese Kürzungen gibt und Alg II weitestgehend pauschaliert, also ohne Rücksicht auf den individuellen Bedarf im konkreten Monat gezahlt wird. Die Bundesregierung begründet das mit dem Bedarfsdeckungsprinzip
aber diese Begründung ist sehr einseitig, denn es gibt auch dann nicht mehr Alg II,
wenn der Bedarf in einem Monat mal den Betrag von € 345.- übersteigt.
Urteil: SG Detmold S 9 AS 237105 ER
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Aber ich glaube da wird das Uteil aus Demold dan fallen. Wobei ohne jetzt irgend jemand was zu wollen oder es zu gönnen. Versthen kann man es nur Menschlich völlig daneben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Daher auch lesenswert:
Sozialgericht Augsburg S 1 AS 72/06
Der juristische Laie kann dies alles kaum beurteilen, daher scheint eine richterliche Überprüfung angemessen, da diese Thematik offentsichtlich noch umstritten ist.
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Der juristische Laie kann dies alles kaum beurteilen, daher scheint eine richterliche Überprüfung angemessen, da diese Thematik offentsichtlich noch umstritten ist.
Tolle Regelung.
Das heißt ich bekomme ( in meinem Fall) statt 311 Regelsatz nur noch 202,15 Euro und muss von dem Betrag noch 10 Jeden Tag ans Krankenhaus bezahlen, richtig?
Und wer übernimmt dann die Betreuung meiner beiden Kinder in dieser Zeit wovon muss ich die dann bezahlen?
Weis das Jemand?
LG
Silvia
Das heißt ich bekomme ( in meinem Fall) statt 311 Regelsatz nur noch 202,15 Euro und muss von dem Betrag noch 10 Jeden Tag ans Krankenhaus bezahlen, richtig?
Und wer übernimmt dann die Betreuung meiner beiden Kinder in dieser Zeit wovon muss ich die dann bezahlen?
Weis das Jemand?
LG
Silvia
Was ist mit dem Vater des Kindes ? Sorry muss ich so fragen ... Wenn zu Persönlich ist kannst mich auch anschreiben per PN !!
Und wie alt ist das Kind ?
Und wie alt ist das Kind ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo!
Zu persönlich ist mir das nicht ! Warum auch ! Ich habe eine 13jährige Tochter aus erster Ehe und einen Sohn 6 Jahre aus einer längjährigen Beziehung. Beide Väter leben von uns 650 km weit entfernt!
Verwandschaft hab ich hier auch nicht und Bekannte/ Freunde schon gar nicht!
Lebe seit 1,5 Jahren hier im Norden.
LG
Silvia
Zu persönlich ist mir das nicht ! Warum auch ! Ich habe eine 13jährige Tochter aus erster Ehe und einen Sohn 6 Jahre aus einer längjährigen Beziehung. Beide Väter leben von uns 650 km weit entfernt!
Verwandschaft hab ich hier auch nicht und Bekannte/ Freunde schon gar nicht!
Lebe seit 1,5 Jahren hier im Norden.
LG
Silvia
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- Beiträge: 118
- Registriert: 31.10.2006 08:36
- Wohnort: Rostock
ähm, abgezogen wegen verpfkegung in dernklinik?
ich meine, man ist ja nicht freiwillig dort rein, denn man musste und man muss wie du sagst ja die 10 euro tagegeld zahlen, was auch viel ist, aber man kanns oft in raten zahlen, dann nciht ganz so krass.
ich lebe ja mit meinem menne zusammen und wnen cih rein müsste, würde das danna uch so sein?
ich mene, er mussnsch aj trotzdem geld kaufen.
ich muss sagen musste mal imd ez und m januar beides für 10tage mal rien habe es aber nciht gesagt dachte unwichtig und wusste ja auch keiner so, war da slaos ne schande, das ichs nicht gesagt hab oder wie?
und wie bekommen die das denn raus?
ich meine, man ist ja nicht freiwillig dort rein, denn man musste und man muss wie du sagst ja die 10 euro tagegeld zahlen, was auch viel ist, aber man kanns oft in raten zahlen, dann nciht ganz so krass.
ich lebe ja mit meinem menne zusammen und wnen cih rein müsste, würde das danna uch so sein?
ich mene, er mussnsch aj trotzdem geld kaufen.
ich muss sagen musste mal imd ez und m januar beides für 10tage mal rien habe es aber nciht gesagt dachte unwichtig und wusste ja auch keiner so, war da slaos ne schande, das ichs nicht gesagt hab oder wie?
und wie bekommen die das denn raus?
Hallo !
Ob und wie das raus kommt weis ich auch nicht aber schau mal:
Du sagst Tagesgeld in Raten? Ok
Aber was soll den ein ALG II Empfänger noch alles in Raten zahlen?
Stromnachzahlungen, Rückforderung der ARGE, Krankenhaustagesgeld, evtl Dahrlen von der ARGE
e.t.c...
Das kann kein Hartz4 Empfänger das geht im Endeffekt alles von der Leistung ab. Da wundert es mich nicht mehr dass sich manche Hartzler kaum noch Lebensmittel leisten können!
Sorry das kam jetzt vielleicht vom Thema ab.
Fakt ist: Diese Regelung dass der Regelsatz gekürzt wird bei Krankenhausaufenthalt ist unzumutbar!!!! Das ist meiner Meinung nach in keinster Weise durchdacht! Und logisch nicht nachvollziehbar!
LG
Silvia
Ob und wie das raus kommt weis ich auch nicht aber schau mal:
Du sagst Tagesgeld in Raten? Ok
Aber was soll den ein ALG II Empfänger noch alles in Raten zahlen?
Stromnachzahlungen, Rückforderung der ARGE, Krankenhaustagesgeld, evtl Dahrlen von der ARGE
e.t.c...
Das kann kein Hartz4 Empfänger das geht im Endeffekt alles von der Leistung ab. Da wundert es mich nicht mehr dass sich manche Hartzler kaum noch Lebensmittel leisten können!
Sorry das kam jetzt vielleicht vom Thema ab.
Fakt ist: Diese Regelung dass der Regelsatz gekürzt wird bei Krankenhausaufenthalt ist unzumutbar!!!! Das ist meiner Meinung nach in keinster Weise durchdacht! Und logisch nicht nachvollziehbar!
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Silvia
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ja da hast du recht, auch mit den raten man geht echt am stock und das finde ich schon krass, denn man geht ja nicht zum spaß in die klinik, also echt finde as schon echt übel.maria1106 hat geschrieben:Hallo !
Ob und wie das raus kommt weis ich auch nicht aber schau mal:
Du sagst Tagesgeld in Raten? Ok
Aber was soll den ein ALG II Empfänger noch alles in Raten zahlen?
Stromnachzahlungen, Rückforderung der ARGE, Krankenhaustagesgeld, evtl Dahrlen von der ARGE
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Das kann kein Hartz4 Empfänger das geht im Endeffekt alles von der Leistung ab. Da wundert es mich nicht mehr dass sich manche Hartzler kaum noch Lebensmittel leisten können!
Sorry das kam jetzt vielleicht vom Thema ab.
Fakt ist: Diese Regelung dass der Regelsatz gekürzt wird bei Krankenhausaufenthalt ist unzumutbar!!!! Das ist meiner Meinung nach in keinster Weise durchdacht! Und logisch nicht nachvollziehbar!
LG
Silvia
man weiß garnicht mehr, wo man noch sparen soll und das dann noch beim kind:
und dann regt e smich auf, wenn einige sagen den hartzern gehts besser als uns die bekommen ja alels bezahlt, das sie aber auch einbußen haben und dies und jenes machen können, das wissen die ja nicht und könnte manchmal kotzen, wenn ich sowas höre, solche menschenunwürdigkeit allgemein sollte abgeschafft werden.
Der Bürger muß nicht immer alles mit sich machen lassen.
Auch das SG Schleswig kommt zu dem Ergebnis:
Da hilft nur klagen, klagen, klagen!
Auch das SG Schleswig kommt zu dem Ergebnis:
Quelle: PeNG!Häusliche Ersparnis bei Kur kein Einkommen
Verpflegung in stationären Einrichtungen besitzen keinen Marktwert,
da dieser Leistung die Tauschbarkeit in Geld fehlt
Da hilft nur klagen, klagen, klagen!
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Genau von dieser Denkweise lebt Hartz 4!!!! Lasst euch doch nicht abschrecken und einschüchtern von dem Wort KLAGE und GERICHT. Die Vergangenheit hat doch gezeigt, daß immer mehr Klagen, die beim Sozialgericht eingehen, statt gegeben wird und immer öfter auch zu Gunsten des ALGII Empfängers entschieden wird. Wer nur die Vogel Strauss Methode anwendet hat von vornherein verloren. Diese Einstellung bringt der Arge eine enorme Kostenersparnis und dem Hartz 4 Betroffenen jede Menge Frust!!!! Es gibt inzwischen schon einige Beispielurteile der Sozialgerichte die bei den Urteilen mit eine Rolle spielen, auch wenn es "NUR" Einzelfallentscheidungen waren. Fasst Euren Mut zusammen und lasst Euch doch nicht alles bieten! Sonst wird sich nie was ändern.
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