18 - jährige Tochter Auszug v. zu Hause ---> möglich?
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18 - jährige Tochter Auszug v. zu Hause ---> möglich?
:wink: hallo, ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin ledig ( Alg2 - Empfänger ), meine Tochter im 2. lehrjahr ( verdient also etwas ). Kann sie einfach so ausziehen zu ihrem freund, ohne irgendwelche leistungen v.d. Arge zu beantragen? und: ihr steht dann sicherlich das staatl. kindergeld & d. alimente voll zu, oder? danke schonmal vorab. Lady G.
Wenn Sie in der Lehre ist klar kann Sie da ausziehen, Kindergeld bekommt soweit es ihr zu steht dann auch ... Sie hat ja kein ALG II noch aufstockend beantragt , oder ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Tja hier sind die Fixen unterwegs *g
Und wenn ich im Büro mal hinfalle, nehme ich erst die Hände aus der Tasche![Very Happy :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Dann wird die Bedarfsgemeinschaft nicht mehr sein , und _Du musst dies der ARGe mit der Veränderungsmiteillung ( oder Formlos ) mitteilen.
Hier ist die VEränderungsmitteilung
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... eilung.pdf
Und wenn ich im Büro mal hinfalle, nehme ich erst die Hände aus der Tasche
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Dann wird die Bedarfsgemeinschaft nicht mehr sein , und _Du musst dies der ARGe mit der Veränderungsmiteillung ( oder Formlos ) mitteilen.
Hier ist die VEränderungsmitteilung
![Wink ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... eilung.pdf
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Hallo,
Hier Kannst Du es Dir mal ausrechnen
Wenn Du damit nicht klar kommst, helfe ich Dir auch dabei... Aber nun erst mal bei dem Kaiserwetter SPAZIEREN ![Smile :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Hier Kannst Du es Dir mal ausrechnen
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