Guten Abend,
wir ham 5 Jahre in 500 Euro-Wohnung gelebt,warm(63qm).
Sind 2 Personen und erhalten als BG 1106 Euro im Monat. Nun sind wir in 107 qm Wohnung, wo die Miete warm 1100 Euro beträgt. Die Differenz von plus
600 Euro übernimmt die Familie.
Wie könnte man das dem Amt plausibel rüberbringen, wir wollen nicht mehr und nicht weniger. D.h.: Es soll alles bleiben wies ist.
Was gibts da für Tricks(z.B. Untermieter, der Differenz bezahlt und dafür ab und zu dort wohnt, es handelt sich um den Vater des Sohnes meiner Lebensgefährtin, also ihren Ex-Ehemann und den Jungen selbst, die am Wochenende und in den Ferien bei uns wohnen).
Wir müssen uns ja ummelden und der Agentur für Arbeit mitteilen, daß wir in ner teuereren Wohnung sind. Wie könnten wir dies rechtfertigen ohne Leistungseinbuße? Sind für schlaue Vorschläge sehr dankbar.
Gruß, Opalocca und ihm seine Braut
Wohnungswechsel und dennoch die Leistung beibehalten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Grobe Verletzung der Mitwirkungspflicht!!!
Also, da habt ihr richtigen Mist gemacht!!!
Ohne beim Amt nachzufragen hättet ihr gar nicht umziehen dürfen!!!!
Rechnet damit das die gesamten Kosten der Unterkunft abgelehnt werden, da ihr gegen eure Mitwirkungspflicht verstossen habt.
Das das Amt keine Kenntnis über den Wohnortwechsel hat, kann für Euch eine 100% Leistungssperre bedeuten.
Offiziell seit ihr für das Amt nicht erreichbar!!!
Mit der genannten Miethöhe sehe ich schwarz, denn diese hat sich verdoppelt! Wenn ihr beim Amt sagt 600 Euro kommen von der Familie, geht das Amt davon aus, das es sich um eine Unterhaltsleistung handelt und diese wird Euch ohne Berücksichtigung der tatsächlichen (zu teuren) Miete als Einkommen angerechnet/ abgezogen.
Das Argument, das ihr Besuch bekommt ist keine Rechtfertigung Wohnraum in nicht angemessener Größe und Preis vorzuhalten.
Es gibt kein Geld für Eventualitäten!
Tipps zu diesem Thema hättet ihr vor der eigenmächtigen Handlung einholen sollen. Tja, hinterher ist man immer schlauer!
Leider müsst ihr da jetzt alleine durch und helfen kann euch dabei niemand.
Ohne beim Amt nachzufragen hättet ihr gar nicht umziehen dürfen!!!!
Rechnet damit das die gesamten Kosten der Unterkunft abgelehnt werden, da ihr gegen eure Mitwirkungspflicht verstossen habt.
Das das Amt keine Kenntnis über den Wohnortwechsel hat, kann für Euch eine 100% Leistungssperre bedeuten.
Offiziell seit ihr für das Amt nicht erreichbar!!!
Mit der genannten Miethöhe sehe ich schwarz, denn diese hat sich verdoppelt! Wenn ihr beim Amt sagt 600 Euro kommen von der Familie, geht das Amt davon aus, das es sich um eine Unterhaltsleistung handelt und diese wird Euch ohne Berücksichtigung der tatsächlichen (zu teuren) Miete als Einkommen angerechnet/ abgezogen.
Das Argument, das ihr Besuch bekommt ist keine Rechtfertigung Wohnraum in nicht angemessener Größe und Preis vorzuhalten.
Es gibt kein Geld für Eventualitäten!
Tipps zu diesem Thema hättet ihr vor der eigenmächtigen Handlung einholen sollen. Tja, hinterher ist man immer schlauer!
Leider müsst ihr da jetzt alleine durch und helfen kann euch dabei niemand.