Moin
Zur Bewältigung von Nachzahlungen empfehle ich folgendes :
http://www.sozialticker.com/forum/ftopic5695.html
Bangbuex
Nebenkostenabrechnung / Nachzahlung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo bangbuex, das Thema war hier gerade vor ein paar Tagen auf dem Tisch. Ich habe mich an die Empfehlung gehalten und nach §44 SGBX einen Überprüfungsantrag gestellt und darum gebeten die anfallenden Stromkosten für meinen Haushalt anteilig zu übernehmen. Meinem Antrag habe ich eine Kopie des Urteils und meiner letzten Stromabrechnung beigelegt. Auf Antwort der Arge kann ich wahrscheinlich wieder Monate warten aber wenns dann so weit ist, werde ich hier berichten.
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Gast
Hallo Bangbuex, hab doch gerade nebenbei noch eine Klage beim Sozialgericht laufen wegen unangemessener Wohnungsgröße. Mein Anwalt hat gerade Akteneinsicht erhalten und hat mir bestätigt, daß die Arge in meinem Fall mehr als schlampig gearbeitet hat. Er will, falls nötig, alle Forderungen meinerseits mit in die Klage reinpacken. Ein Betrag von 190 Euro steht nämlich auch noch aus, weil die Arge mir von Anfang an 15 Euro/Monat zu wenig Miete überwiesen hat. Für das Jahr 2006 haben sie mir den fehlenden Betrag nachgezahlt. Aber für das Jahr 2005 wollen sie nicht, weil es angeblich eine Mietspiegelanpassung erst ab 1.1.06 gab. Im ersten "Hartz4 Jahr wurde aber von allen die volle Miethöhe übernommen. Und da hatte ich auch schon 15 Euro zu wenig. Da hab ich halt nochmal Widerspruch gegen diese dusselige Begründung einlegen müssen. Es ist wirklich zum heulen, gegen alles und jedes muß man Wirdersprechen und klagen, zur um zu seinem ganz normalen Recht zu kommen! Ich finde es ist eine Schande, daß die Leute die sich nicht so gut auskennen oder nicht so viel trauen buchstäblich bei dem Verhalten der Arge auf der Strecke bleiben und den Kürzeren ziehen! Und inzwischen habe ich den Eindruck, daß die Arge genau nach diesem Chema vorgeht. Wer sich wehrt hat Glück und wer nicht aufmuckt kommt auch nicht zu seinem Recht.
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Gast
Hallo, wie versprochen halte ich euch auf dem Laufenden, wies mit Stromkostenbeteiligung der Arge aussieht. Habe heute schon die Ablehnung auf meinen Antrag bekommen mit der Begründung: Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist mit der Regelleistung abgegolten. Ergänzend teilen wir Ihnen mit, dass es sich bei der von Ihnen zitierten Entscheidung des SG Frankfurt um eine Einzelfallentscheidung handelt, an welche die Verwaltung nicht gebunden ist." Hab mit meinem Anwalt schon telefoniert, der rät mir zum Widerspruch und will es mit in unsele Klage, die ja schon läuft, reinpacken. Er sagt die Chancen sind fifty fifty, möglich wäre es jedenfalls, daß sich unser Sozialgericht der Entscheidung des SG Frankfurt anschließt. Aber er hat auch noch mal betont, ohne Klage gehts natürlich nicht bei der Arge. Bei dem Widerspruch den ich jetzt eingelegt habe, handelt es sich also um eine reine Formsache um die Widerspruchsfrist zu wahren. Die Arge wirds in jedem Fall auf einen Prozess ankommen lassen. Das war uns allen ja schon vorher klar!