Frage zur Krankenversicherung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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homer0815
Beiträge: 1
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Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von homer0815 »

Hallo ich habe folgende Frage, zur Zeit beziehe ich ALG 1, aber ab
nächsten Monat ist mein Anspruch zuende.Ich wohne in einem
3 Familienhaus,das mir gehört und in dem 2 Wonungen vermietet sind.
Die Mieteinnahmen liegen bei ca 950 Euro im Monat, damit dürfte ich Anspruch auf garnichts haben.Meine Frage ist ob es eine Möglichkeit gibt
das wenigstens die Krankenkasse übernommen wird,da ich etliche Hundert Euro im Monat nur an Unkosten habe Steuer,Gebäudeversicherung,Abwasser,Strom usw.Oder muss ich mich
privat versichern?
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Nur wenn Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast, würdest Du durch den zuständigen Träger der Grundsicherung renten-, kranken- und pflegeversichert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Hi!
Deine Mieteinnahmen müssen ja um die Kosten, die du als Vermieter hast, bereinigt werden. Wie du schreibst, hast du hohe Kosten, also bleiben von den 950 Euro ja letztendlich doch nicht viel übrig. Und letztens hat das LSG Ba-Wü sogar entschieden, dass solche Einnahmen mit Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit gleichzusetzen sind, was eine Freibetragsgewährung bedeutet.

Also m. E. n. solltest du nicht von vornherein davon ausgehen, dass dir kein ALG 2 zusteht! Ich sehe da gute Chancen!

By Turtle
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