Hallo ich habe folgende Frage, zur Zeit beziehe ich ALG 1, aber ab
nächsten Monat ist mein Anspruch zuende.Ich wohne in einem
3 Familienhaus,das mir gehört und in dem 2 Wonungen vermietet sind.
Die Mieteinnahmen liegen bei ca 950 Euro im Monat, damit dürfte ich Anspruch auf garnichts haben.Meine Frage ist ob es eine Möglichkeit gibt
das wenigstens die Krankenkasse übernommen wird,da ich etliche Hundert Euro im Monat nur an Unkosten habe Steuer,Gebäudeversicherung,Abwasser,Strom usw.Oder muss ich mich
privat versichern?
Frage zur Krankenversicherung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Nur wenn Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast, würdest Du durch den zuständigen Träger der Grundsicherung renten-, kranken- und pflegeversichert.
Nur wenn Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast, würdest Du durch den zuständigen Träger der Grundsicherung renten-, kranken- und pflegeversichert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Gast
Hi!
Deine Mieteinnahmen müssen ja um die Kosten, die du als Vermieter hast, bereinigt werden. Wie du schreibst, hast du hohe Kosten, also bleiben von den 950 Euro ja letztendlich doch nicht viel übrig. Und letztens hat das LSG Ba-Wü sogar entschieden, dass solche Einnahmen mit Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit gleichzusetzen sind, was eine Freibetragsgewährung bedeutet.
Also m. E. n. solltest du nicht von vornherein davon ausgehen, dass dir kein ALG 2 zusteht! Ich sehe da gute Chancen!
By Turtle
Deine Mieteinnahmen müssen ja um die Kosten, die du als Vermieter hast, bereinigt werden. Wie du schreibst, hast du hohe Kosten, also bleiben von den 950 Euro ja letztendlich doch nicht viel übrig. Und letztens hat das LSG Ba-Wü sogar entschieden, dass solche Einnahmen mit Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit gleichzusetzen sind, was eine Freibetragsgewährung bedeutet.
Also m. E. n. solltest du nicht von vornherein davon ausgehen, dass dir kein ALG 2 zusteht! Ich sehe da gute Chancen!
By Turtle