Guten Tag,
ich bin noch immer Hartz4 bezieher und habe ein Problem.
Und zwar hab ich diese Woche ein befristetes Arbeitsverhältnis begonnen von ca. 4 Wochen.
Nun hab ich ein schreiben vom Hafen bekommen für eine Maßnahme,worauf ich schon über 1 Jahr warte.
Das Problem,die Maßnahme beginnt mitten in dem Zeitraum des 400€ Jobs.
Nun hab ich den Chef vom 400€ Job angerufen und ihm das mitgeteilt,und gesagt,das ich an dieser Maßnahme teilnehmen werde und ich nicht länger
den Job ausüben kann.
Nun wollte er die Telefonnummer von meinem Arbeitsvermittler haben.
Wieso ? Was hat er vor ? Werd ich jetzt nicht an meiner Maßnahme teilnehmen können,die mich danach in ein festes Arbeitsverhältnis stellt ?
Denn von dem 400€ Job hab ich keine Festeinstellung zu erwarten.
Kann mir da jemand helfen ?
Kündigung bei 400€ Job
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Gast
Gehe den Weg nach vorn und kontaktiere deinen Vermittler. Die Zusage zu dieser Maßnahme hast du doch sicherlich von deinem Arbeitsvermittler bekommen, oder? Also wende dich auch gleich an ihn. Offensichtlich hat er doch mit Zustimmung auch einkalkuliert, dass du deine geringfügige Tätigkeit beenden musst. Daher dürfte das auch keine Folgen für dich haben...
By Turtle
By Turtle
Mein Arbeitsvermittler wußte,das ich mich am Hafen für eine Maßnahme beworben habe,jedoch benötige ich jetzt noch den TM3 Bogen von Ihm und halt die Zusage.
Aber er hatte damals schon gesagt,das es wohl kein Problem darstellt,die Kosten zu übernehmen.
Bloß hab ich die Angst,das es nicht geht,weil ich halt in Arbeit steh (400€ Job).
Weil sich der 400€ Job und die Maßnahme schneiden.
Weiß nämlich nicht,ob ich den befristeten 400€ Job einfach so kündigen kann!
Aber er hatte damals schon gesagt,das es wohl kein Problem darstellt,die Kosten zu übernehmen.
Bloß hab ich die Angst,das es nicht geht,weil ich halt in Arbeit steh (400€ Job).
Weil sich der 400€ Job und die Maßnahme schneiden.
Weiß nämlich nicht,ob ich den befristeten 400€ Job einfach so kündigen kann!
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Gast
Wenn dein AV die TM für wichtiger hält als deine Nebentätigkeit (er kann ja mal mit dem Arbeitgeber sprechen, wie die Einstellungsaussichten sind), dann darf nix passieren! Du musst doch die Gelegenheit haben, ein sozialversicherungspflichtiges AV zu begründen!
Und wenn es klappt nach der TM und du versicherungspflichtige Arbeit hast, dann ist das doch eh mehr Lohn als vorher. Warum sollte dich dafür dann wer bestrafen?
Turtle
Und wenn es klappt nach der TM und du versicherungspflichtige Arbeit hast, dann ist das doch eh mehr Lohn als vorher. Warum sollte dich dafür dann wer bestrafen?
Turtle