Mit welchen Zuschüssen kann gerechnet werden

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ChilliMorpheus
Beiträge: 3
Registriert: 06.03.2007 12:00

Mit welchen Zuschüssen kann gerechnet werden

Beitrag von ChilliMorpheus »

Hallo,

ich bin ganz neu hier, und hoffe mir kann gehlolfen werden!

Also, kurz zur Geschichte:

Ich werde in 3 Wochen 23, habe meinen Realschulabschluss gemacht, und bin danach auf eine Schauspielschule (keine FH oder uni! - Also weiterführende Schule)! Nun habe ich dort meinen Abschluss gemacht. Da ich aber noch kein Arrangement habe, habe ich mich erst mal arbeitslos gemeldet! Auf dem Amt wurde mir gesagt, dass ich mit KEINEN Zuschüssen rechnen kann. Ich wohne noch bei meiner alleinstehenden Mutter. Nun gibt es auch kein Kindergeld, und aus der Krankenversicherung (bin über meine Mutter versichert) fliege ich auch, sobald ich 23 bin - also in 3 Wochen!
Das Einzige was mir vom Arbeitsamt zugesprochen wurde waren Bewerbungskosten- und Fahrtkosten-Übernahme!
Wir wohnen in einem Eigentumshaus (von der Scheidung), Haben daher noch Schulden zu tilgen! Meine Mutter arbeitet "selbstständig" als Heilpraktikerin!

Kann ich mit irgendwelchen Zuschüssen rechnen, wenn ich gezielt nach etwas speziellem Nachfrage, oder bestehen da keine Möglichkeiten für mich? Ich habe zwar einen Nebenjob, aber damit komme ich beim besten Willen nicht über die Runden!

Vielen Dank schonmal

Chilli
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ChilliMorpheus
Da wird es am besten sein Du stellst einen Antrag auf Alg 2.
Bei Leistungsbezug bist Du auch krankenversichert.
Auf einen schriftlichen Antrag folgt dann ein schriftlicher Bescheid mit dem man etwas anfangen kann statt dieser mündlichen Auskunft.

Als unter 25 jährige bildest Du mit Deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft, alles Einkommen wird angerechnet, das selbstgenutzte Haus ist bei angemessener Größe geschütztes Vermögen und muss nicht verkauft werden.

Alg2 ist im
SGB II geregelt:
Die Durchführungshinweise zu den einzelnen §§ findest Du hier:
Tacheles
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ChilliMorpheus
Beiträge: 3
Registriert: 06.03.2007 12:00

Beitrag von ChilliMorpheus »

also, im haushalt leben desweiteren 2 Langzeit-Plegekinder (nicht adoptiert)!

ich habe mit meiner mutter gesprochen, die nochmal beim A-Amt war. ihr wurde auch nochmal gesagt, dass ich keine bezüge bekomme! Sie sollte die kontoauszüge der letzten 3 monate einreichen, alle unterlagen von bank-krediten - das will sie aber nicht machen, da sie sagt, dass dann mein vater (er verdient ganz gutes geld) mit in die mangel genommen wird (er zahlt mir monatlich einen betrag X.) meine mutter denkt, dass die ganzen unterlagen mit dem ALG aufgerechnet werden, und ich somit keine ansprüche habe!

Aber was ist dann mit kindergeld? das hat doch mit dem ALG nix zu tun? bekomme ich das denn weiterhin?
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Kindergeld kannst du weiterhin bekommen ( bescheinigung erhältst du m. W. beim AA -> nicht ARGE ).

Kurz gesagt: Entweder die GANZE BG ist bedürftig ( d.-h. du + mutter + ggf. rest ) oder keiner.

Viel Erfolg

Gruß
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Gast

Beitrag von Gast »

Mit dem Kindergeld das sehe ich etwas anders: Wenn deine Ausbildung nämlich staatlich anerkannt ist, dann hast du jetzt keinen Kindergeldanspruch mehr. Das wäre erst wieder der Fall, wenn du eine weitere Ausbildung oder ein Studium machst... Aber mit abgeschlossener Ausbildung und über 21 ist erstmal Ende mit Kindergeld...

Solange du 23 bist und bei deiner Mutter wohnst, wird sie ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen müssen, denn du allein kannst kein ALG 2 bekommen. Und somit ginge auch keine Pflichtversicherung über die ARGE.

Entweder deine Mutter reicht die Unterlagen ein und es gibt für euch ALG 2 oder du musst dich freiwillig krankenversichern, was in etwa 130 Euro/Monat kosten würde...

By Turtle
ChilliMorpheus
Beiträge: 3
Registriert: 06.03.2007 12:00

Beitrag von ChilliMorpheus »

also ists mit dem kindergeld doch so wie die uns das gesagt haben....denn das ist ne staatl. anerkannte schauspielschule, auf der ich war!

mit dem alg: werden da alle im haushalt lebenden personen geltend gemacht, oder auch mein vater, denn der wohnt ja wo anders??? weil wenn er mit eingerechnet wird, dann denke ich kommt da nix bei raus, denn er verdient schon ganz gut'!
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Gut, das mit dem KG hab ich anders aufgefasst, sofern es daher als abgeschl. " Ausbildung" gilt besteht kein Anspruch mehr.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

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Gast

Beitrag von Gast »

mit dem alg: werden da alle im haushalt lebenden personen geltend gemacht, oder auch mein vater, denn der wohnt ja wo anders???
Nein, nur die Personen deiner Familie, mit denen du zusammenlebst, mit denen bildest du eine BG bis du 25 bist...

By Turtle
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