Frage zur Wohnungssuche
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Frage zur Wohnungssuche
Hallo ich bin 26 Jahre und wohne zur Zeit noch bei meinen Eltern . So ich will zuhause Raus weil wir uns hier alle ziemlich auf die Nerven gehen. Jetzt soll ich was schreiben warum ich ausziehen will soll das am 12.03 mit in die Arge bringen. Was schreib ich da ?
Genau so wie es ist
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Da muss ich Turtel zu stimmen !! Das machen wir hier Grundsätzlich nicht !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Du musst die ARGE überzeugen, dass es für dich nicht mehr zumutbar ist da weiter zu wohnen. Diese Gründe führst du in einem Schreiben ( höflich bzw. normal formuliert ) an und gibts dies ab. Dann Bescheid abwarten.
Tip:
Eine Begründung ala " meine Eltern und ich streiten. " reicht nicht aus. Es will keiner die intimsten Gründe wissen ( warum Streit etc ) aber doch wenigtens eine triftige Begründung.
Viel Erfolg
Tip:
Eine Begründung ala " meine Eltern und ich streiten. " reicht nicht aus. Es will keiner die intimsten Gründe wissen ( warum Streit etc ) aber doch wenigtens eine triftige Begründung.
Viel Erfolg
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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Naja gut ich werde mal versuchen am We etwas aufzuschreiben. Warum ich das begründen muss weiss ich auch nicht. Aufjedenfall gehen wir uns alle zimlich auf die Nerven mein 23 Jahre alter Bruder wohnt ja auch noch hier. Ich habe kein richtiges Zimmer wo ich mich mal zurückziehen kann, bzw schlafe ich auf eine Couch in einem Mittelzimmer bei uns. Abends sitze ich mit meinen Eltern zusammen vorm fernsehr wenn wir uns nicht gerade wieder in den Haaren hatten, für mich ist das kein richtiger Zustand mehr und ich will eigendlich nur meine eigenen 4 Wändewo ich meine Ruhe habe.
Hallo Position11
Vielleicht helfen Dir beim Begründen die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, die haben auch die Empfehlungen zum Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung geschrieben an denen sich die Ämter orentieren.
DV
ganz unten auf der Seite ist das Dokument als PDF herunterladbar.
Da steht dann auf der 4. Seite auch was zu Geschlechtertrennung in eigenen Zimmern (falls das bei Dir der fall ist). Das in der Fußnote angeführte Urteil bezieht sich aber auf einen ganz speziellen Fall, als Argument aber durchaus verwendbar denke ich.
Auch die fehlende Rückzugsmöglichkeit ist ein schwerwiegender Grund, auf einem Sofa im Durchgangszimmer schläft üblicherweise ein Übernachtungsgast und nicht auf Dauer ein Mitglied der Familie.
Wenn Du alles so beschreibst, das sich der Leser das gut vorstellen kann wirst Du sicher Erfolg haben.
Gruss
Vielleicht helfen Dir beim Begründen die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, die haben auch die Empfehlungen zum Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung geschrieben an denen sich die Ämter orentieren.
DV
ganz unten auf der Seite ist das Dokument als PDF herunterladbar.
Da steht dann auf der 4. Seite auch was zu Geschlechtertrennung in eigenen Zimmern (falls das bei Dir der fall ist). Das in der Fußnote angeführte Urteil bezieht sich aber auf einen ganz speziellen Fall, als Argument aber durchaus verwendbar denke ich.
Auch die fehlende Rückzugsmöglichkeit ist ein schwerwiegender Grund, auf einem Sofa im Durchgangszimmer schläft üblicherweise ein Übernachtungsgast und nicht auf Dauer ein Mitglied der Familie.
Wenn Du alles so beschreibst, das sich der Leser das gut vorstellen kann wirst Du sicher Erfolg haben.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ist es denn wirklich so ,daß sich die Ämter nach diesen Empfehlungen vom Deutschen Verein orientieren ? Habe manchmal das Gefühl ,daß die das gar nicht kennen.Ich mit meinem Problem (siehe Beitrag -Wohnung für Tochter 18 Jahre ) konnte von diesen Empfehlungen ,die ich übrigens sehr gut finde und froh darüber bin,dass ich durch Dich Melinde diese gefunden habe ,noch nicht profitieren. Ich habe mir diese ausgedruckt und z. B. dem Jugendamt,die dieses gar nicht kannte,zur Verfügung gestellt.Ich hoffe Position11,daß Dein Amt das wenigstens kennt und wünsche Dir alles Gute das es klappt.
Hallo schnuckel
Bei der kostenaufwändigen Ernährung tun sie das. Das mit dem Auszug von u25 werden sie sicher nicht überall kennen, da ist es gut wenn man selber informiert ist und das Wissen weitergeben kann.
Wie die Entscheidungen letztendlich ausfallen weiss man nicht, es sind ja auch nur Empfehlungen die man als Argumentationshilfe nutzen kann.
Gruss
Bei der kostenaufwändigen Ernährung tun sie das. Das mit dem Auszug von u25 werden sie sicher nicht überall kennen, da ist es gut wenn man selber informiert ist und das Wissen weitergeben kann.
Wie die Entscheidungen letztendlich ausfallen weiss man nicht, es sind ja auch nur Empfehlungen die man als Argumentationshilfe nutzen kann.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Registriert: 24.11.2005 12:22
Wir kennen es und in unserer int. DA ist auch inhaltlich aufgeführt dass dies bei der Beurteilung mit berücksichtigt werden soll.schnuckel hat geschrieben:Ist es denn wirklich so ,daß sich die Ämter nach diesen Empfehlungen vom Deutschen Verein orientieren ? Habe manchmal das Gefühl ,daß die das gar nicht kennen.Ich mit meinem Problem (siehe Beitrag -Wohnung für Tochter 18 Jahre ) konnte von diesen Empfehlungen ,die ich übrigens sehr gut finde und froh darüber bin,dass ich durch Dich Melinde diese gefunden habe ,noch nicht profitieren. Ich habe mir diese ausgedruckt und z. B. dem Jugendamt,die dieses gar nicht kannte,zur Verfügung gestellt.Ich hoffe Position11,daß Dein Amt das wenigstens kennt und wünsche Dir alles Gute das es klappt.
JEdoch weiss ich dass viele anderen ARGE´n dies nicht kennen.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Fingerheb
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Viel Erfolg !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Er ist 26, hat damit Anspruch auf den vollen Regelsatz und muss auch nicht mehr bei "Mutti" wohnen.
Schreib ihnen wie es ist. Wenn ihr euch so oft auf die Nerven geht interpretiere ich dass mal als häufiges streiten. Sowas geht ja auf die Psyche würde ich mal sagen. Und der SB von der ARGE kann gar nicht entscheiden ob in dem Fall ein Auszug zu bewilligen wäre oder nicht, da er nicht die notwendigen Fachkentnisse besitzt
Schreib ihnen wie es ist. Wenn ihr euch so oft auf die Nerven geht interpretiere ich dass mal als häufiges streiten. Sowas geht ja auf die Psyche würde ich mal sagen. Und der SB von der ARGE kann gar nicht entscheiden ob in dem Fall ein Auszug zu bewilligen wäre oder nicht, da er nicht die notwendigen Fachkentnisse besitzt
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Ich kann mir ja ne Wohnung nehmen bin ja auch schon auf der Suche . Ist nur nicht so einfach. Ist es auch möglich in einen anderen Kreis zu ziehen ? Wie bei mir Weißerritzkreis und Meissner Kreis. Da wo es die günstigen Wohnungen gibt das ist aber Kreis Meissen ???? Und Wilsdruff gehört zum weißerritzkeis ?
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