Umzug für einen neuen Job in ein anderes Bundesland
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Umzug für einen neuen Job in ein anderes Bundesland
Hi zusammen! Ich bin hier ziemlich neu aber ich hoffe Ihr könnt mir auch helfen. Ich google mir seit Tagen die Finger wund und kann einfach nichts finden. Es geht um einen Umzug. Ich wohne im Bundesland Bremen beziehe Harz4 und möchte gern nach Hamburg ziehen. Der Grund dafür ist das ich im letzten Jahr eine Umschulung gemacht habe und hier in diesen Bereich keinen Job finde. Daraufhin habe ich mich in HH beworben und auch positive Antworten bekommen. Leider scheiter dieses an der Entfernung (ich wäre im Schichtdienst tätig) da wäre ein Pendeln so unmöglich. Ein Arbeitsvertrag habe ich somit auch noch nicht und das wird auch schwierig da ich noch nicht dort wohnhaft bin. Hier habe ich aber das nächste Problem. Ich wohne hier in einer Wohnung bei der ich eine 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss. Wie soll das alles gehen? Ich kann mir schlecht 2 mieten leisten und ich komme ohne Nachmieter nicht vorher aus dem Vertrag und Kündigen möchte ich auch nicht solange ich nicht weiss wie es weiter geht. Wäre toll wenn mir das alles jemand etwas erklären könnte oder sagen könnte welche möglichkeiten ich habe dort zu wohnen. Danke schon mal im Vorraus
Ja, gar nicht so einfach Ich kann dir erzählen wie das bei mir war.
Ich habe der Arge eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelgt in der stand wieviele Stunden und ab wann ich anfangen könnte.
Also stand dem Umzug nichts im Wege und ich bekam sogar ein Fahrzeug bezahlt welches ich mir für den Umzug ( oneway ) anmietete. Die Miete für den Wagen und der Sprit wurde voll übernommen. Musste 3 Angebote bringen!
Umgezogen bin ich vorerst zu einem Bekannten.
Du solltest mit deinem neuen Arbeitgeber einen günstigen Einstellungstermin vereinbaren, dass du keine doppelte Miete bezahlen musst! Wenn das geht .
LG
Silvia
Ich habe der Arge eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelgt in der stand wieviele Stunden und ab wann ich anfangen könnte.
Also stand dem Umzug nichts im Wege und ich bekam sogar ein Fahrzeug bezahlt welches ich mir für den Umzug ( oneway ) anmietete. Die Miete für den Wagen und der Sprit wurde voll übernommen. Musste 3 Angebote bringen!
Umgezogen bin ich vorerst zu einem Bekannten.
Du solltest mit deinem neuen Arbeitgeber einen günstigen Einstellungstermin vereinbaren, dass du keine doppelte Miete bezahlen musst! Wenn das geht .
LG
Silvia
Hallo Taschi78
Du kannst auch Mobilitätshilfen beantragen.
MOBI
In den Fachinformationen zum SGB II steht dazu z.B.:
"Anliegen: In dem vorliegenden Sachverhalt musste ein Alg II-Bezieher auf Grund einer auswärtigen Arbeitsaufnahme am Arbeitsort eine Zweitwohnung für 500,- € anmieten. Bewilligt wurde 260,- € Trennungskostenbeihilfe (Höchstsatz), jedoch keine Übergangsbeihilfe. Die Differenz zwischen bewilligter Trennungskostenbeihilfe und Miete konnte der Alg II-Empfänger nicht von seinem Alg II bestreiten.
Kann ein Alg II-Bezieher bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Überbrückung bis zur ersten Lohnzahlung zusätzlich Mobilitätshilfen erhalten?
Antwort: Als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können Mobilitätshilfen gewährt werden ( § 16 SGB II i. V. m. § 54 SGB III). Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Das Ermessen muss vom zuständigen Träger unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles pflichtgemäß ausgeübt werden. Bei diesen Leistungen handelt es sich nicht um Einkommen, welches auf den Alg II-Anspruch anzurechnen wäre, weil es eine Leistung nach dem SGB II darstellt (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Zwar ist grundsätzlich auch an die Zahlung eines Einstiegsgeldes nach § 29 SGB II zu denken. Sofern jedoch nur die Zeit bis zur ersten Lohnzahlung überbrückt werden muss und nicht grundsätzlich neben dem Erwerbseinkommen die Zahlung von Alg II und eines Einstiegsgeldes gerechtfertigt wäre, kommt Einstiegsgeld nicht in Betracht."
Anträge aber immer vorher stellen.
Gruss
Du kannst auch Mobilitätshilfen beantragen.
MOBI
In den Fachinformationen zum SGB II steht dazu z.B.:
"Anliegen: In dem vorliegenden Sachverhalt musste ein Alg II-Bezieher auf Grund einer auswärtigen Arbeitsaufnahme am Arbeitsort eine Zweitwohnung für 500,- € anmieten. Bewilligt wurde 260,- € Trennungskostenbeihilfe (Höchstsatz), jedoch keine Übergangsbeihilfe. Die Differenz zwischen bewilligter Trennungskostenbeihilfe und Miete konnte der Alg II-Empfänger nicht von seinem Alg II bestreiten.
Kann ein Alg II-Bezieher bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Überbrückung bis zur ersten Lohnzahlung zusätzlich Mobilitätshilfen erhalten?
Antwort: Als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können Mobilitätshilfen gewährt werden ( § 16 SGB II i. V. m. § 54 SGB III). Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Das Ermessen muss vom zuständigen Träger unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles pflichtgemäß ausgeübt werden. Bei diesen Leistungen handelt es sich nicht um Einkommen, welches auf den Alg II-Anspruch anzurechnen wäre, weil es eine Leistung nach dem SGB II darstellt (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Zwar ist grundsätzlich auch an die Zahlung eines Einstiegsgeldes nach § 29 SGB II zu denken. Sofern jedoch nur die Zeit bis zur ersten Lohnzahlung überbrückt werden muss und nicht grundsätzlich neben dem Erwerbseinkommen die Zahlung von Alg II und eines Einstiegsgeldes gerechtfertigt wäre, kommt Einstiegsgeld nicht in Betracht."
Anträge aber immer vorher stellen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.