Ich bin in zahnärztlicher Behandlung und es müssen 2 Wurzelbehandlungen
durchgeführt werden , deren Kosten leider nicht von meiner Krankenkasse
übernommen werden . Übernimmt eventuell das Amt die Kosten ?
Zahnarzt Zuzahlung bei Wurzelbehandlung
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Hallo Paul Klubertz
Das mit der Nichtübernahme der Kosten bei Wurzelbehandlung, hat das Deine Krankenkasse so gesagt oder nur der Zahnarzt?
Wenn so eine Behandlung z.B. der Erhaltung des Zahnes dient ist es unter bestimmten Umständen nämlich doch eine Kassenleistung.
Wenn Du in Bayern wohnst gibt es noch eine Besonderheit. Da hat z. B. die AOK so ein besonderes Programm mit Zahnärzten wo es überhabt keine Zuzahlung bei Wurzelbehandlung gibt.
Frag´ also lieber erstmal bei Deiner Krankenkasse nach bevor Du den Heil- und Kostenplan unterschreibst.
Kassen haben (wie jeder Patient) ein Interesse daran möglichst viel zu erhalten wenn es geht, manche Zahnärzte beraten nicht umfassen genug wenn es um ihren Geldbeutel geht.
Gruss
Das mit der Nichtübernahme der Kosten bei Wurzelbehandlung, hat das Deine Krankenkasse so gesagt oder nur der Zahnarzt?
Wenn so eine Behandlung z.B. der Erhaltung des Zahnes dient ist es unter bestimmten Umständen nämlich doch eine Kassenleistung.
Wenn Du in Bayern wohnst gibt es noch eine Besonderheit. Da hat z. B. die AOK so ein besonderes Programm mit Zahnärzten wo es überhabt keine Zuzahlung bei Wurzelbehandlung gibt.
Frag´ also lieber erstmal bei Deiner Krankenkasse nach bevor Du den Heil- und Kostenplan unterschreibst.
Kassen haben (wie jeder Patient) ein Interesse daran möglichst viel zu erhalten wenn es geht, manche Zahnärzte beraten nicht umfassen genug wenn es um ihren Geldbeutel geht.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Paul,
da ich selber eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin habe, hat mich Deine Frage doch sehr stutzig gemacht. Arbeite zwar schon ewig nicht mehr in diesem Bereich, aber dass eine Wurzelbehandlung mittlerweile komplett privat übernommen werden muss, konnte ich mir nicht vorstellen. Habe mal ein wenig gesucht und folgendes gefunden:
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen auch weiterhin Wurzelbehandlungen beim Zahnarzt. Voraussetzung ist, dass die Wurzelbehandlung dazu dient, erhaltungswürdige Zähne zu retten. Trotzdem behaupten manche Zahnärzte pauschal, die Kasse zahle keine Wurzelbehandlungen mehr, um diese Leistung bei ihren Patienten privat abzurechnen. Die Kassen warnen ihre Mitglieder, vorschnell einer privaten Behandlung durch den Zahnarzt zuzustimmen. Viele Versicherte waren wegen dieser Frage nachhaltig verunsichert. Dies hatte zu zahlreichen Anfragen in den Geschäftsstellen geführt.
Bedingung für die Übernahme der Kosten ist, dass der Zahnarzt die Zahnerhaltung im Rahmen einer Wurzelbehandlung für wirtschaftlich, sinnvoll und zweckmäßig hält. Nur wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, kann diese Leistung auf Wunsch des Patienten privat berechnet werden. Ein Leistungsanspruch gegen die Kasse besteht dann nicht. Bei planbaren Behandlungen sollte vorher die Kasse um Rat gefragt werden. Da Wurzelbehandlungen meist bei akuten Schmerzen durchgeführt werden müssen, ist diese Klärung leider nicht immer möglich. Eine privat berechnete Wurzelbehandlung kann jedoch bis zu 280 Euro und mehr kosten.
Bei Wurzelbehandlungen sind häufig medikamentöse Einlagen erforderlich, um Entzündungen zu beseitigen. Nach den neuen, ab 1. Januar 2004 geltenden Abrechnungsbestimmungen sind nur noch drei Einlagen über die Kasse abrechenbar. Werden zusätzliche medikamentöse Einlagen erforderlich, müssen diese privat bezahlt werden. Einige Zahnärzte nehmen die neue Regelung allerdings zum Vorwand, um die gesamte Wurzelbehandlung privat abzurechnen. Versicherte sollten sich nicht darauf einlassen und Expertenrat einholen
Hoffe, das hat Dir ein wenig geholfen...
Gruß
nic_2903
da ich selber eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin habe, hat mich Deine Frage doch sehr stutzig gemacht. Arbeite zwar schon ewig nicht mehr in diesem Bereich, aber dass eine Wurzelbehandlung mittlerweile komplett privat übernommen werden muss, konnte ich mir nicht vorstellen. Habe mal ein wenig gesucht und folgendes gefunden:
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen auch weiterhin Wurzelbehandlungen beim Zahnarzt. Voraussetzung ist, dass die Wurzelbehandlung dazu dient, erhaltungswürdige Zähne zu retten. Trotzdem behaupten manche Zahnärzte pauschal, die Kasse zahle keine Wurzelbehandlungen mehr, um diese Leistung bei ihren Patienten privat abzurechnen. Die Kassen warnen ihre Mitglieder, vorschnell einer privaten Behandlung durch den Zahnarzt zuzustimmen. Viele Versicherte waren wegen dieser Frage nachhaltig verunsichert. Dies hatte zu zahlreichen Anfragen in den Geschäftsstellen geführt.
Bedingung für die Übernahme der Kosten ist, dass der Zahnarzt die Zahnerhaltung im Rahmen einer Wurzelbehandlung für wirtschaftlich, sinnvoll und zweckmäßig hält. Nur wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, kann diese Leistung auf Wunsch des Patienten privat berechnet werden. Ein Leistungsanspruch gegen die Kasse besteht dann nicht. Bei planbaren Behandlungen sollte vorher die Kasse um Rat gefragt werden. Da Wurzelbehandlungen meist bei akuten Schmerzen durchgeführt werden müssen, ist diese Klärung leider nicht immer möglich. Eine privat berechnete Wurzelbehandlung kann jedoch bis zu 280 Euro und mehr kosten.
Bei Wurzelbehandlungen sind häufig medikamentöse Einlagen erforderlich, um Entzündungen zu beseitigen. Nach den neuen, ab 1. Januar 2004 geltenden Abrechnungsbestimmungen sind nur noch drei Einlagen über die Kasse abrechenbar. Werden zusätzliche medikamentöse Einlagen erforderlich, müssen diese privat bezahlt werden. Einige Zahnärzte nehmen die neue Regelung allerdings zum Vorwand, um die gesamte Wurzelbehandlung privat abzurechnen. Versicherte sollten sich nicht darauf einlassen und Expertenrat einholen
Hoffe, das hat Dir ein wenig geholfen...
Gruß
nic_2903
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